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Barry Burton
aus Würzburg
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OC God
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AMD Ryzen 5
3600 MHz @ 4150 MHz



Zitat von Henro um 14:38 am Jan. 5, 2006
keine ahnung aber solche leute wie du haben in p2p netzen nichts verlohren.



Ich nutze keine p2p Netzwerke, nur um das hier mal klar zu stellen.
Es ging mir hier lediglich ums Verständnis.


Wenn ich Musik will, kauf ich mir die ganz legal im Fachhandel, oder lade mir legal legale Music runter von download.com .


Wenn ich ein Spiel will, weils mir gefällt, lade ich mir die legale Demo runter, und wenns mir wirklich gut abgeht wie HL², Quake4 oder FEAR, dann kauf ich das Spiel ganz legal im Fachhandel oder auf www.amazon.de *Ad



Die ganze Runterladkacke geht mir eh nicht ab.
Was bringt mir da meine 6k Leitung, wenn ich nen Film mit 2kb/s bei Mulla runterlade? Nix. Die 5 Wochen die ich da lade kann ich dann auch gleich so abwarten, und dann ins Kino gehen.

Mir ists das Geld wert, was ich für meine Media ausgebe!

(Geändert von Barry Burton um 17:11 am Jan. 5, 2006)

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Gunnie
aus Hannover
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OC God
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AMD Thorton
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Ich besitze etwa 500-600 "factory pressed" CDs und halb so viele Vinylscheiben aber es gibt zudem zahllose Bootlegs und Spezialaufnahmen, die ich sauge oder auch via Post tausche! Anders sind sie auch nicht zu bekommen!

Mir kann die Musikindustrie nicht vorwerfen, das ich mich an ihrem bzw. dem geistigen Eigentum ihrer Künstler oder auf ihre Kosten  berreichere.

Aber für diese ganze Mainstreamsch****e, die man eh nur 'n dutzendmal hören kann bis sie einen ankotzt, zahle ich keinen müden Cent mehr.


stay cool...
Gunnie

3DM01: 17.333

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Hitman
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Wie sagte mal Robbie Williams in nem Interview (genaue Wortwahl unbekannt..):
Wenn ich die möglichkeit hätte das im Internet umsonst zu besorgen, warum soll ich sie mir dann teuer im Laden kaufen?

Genauso schwachsinnig, dass man sich durch Internetradio alles aufnehmen kann, jedoch nicht intern im Netz mit anderen Leuten austauschen. Kinofilme kann man sich im Kino angucken wenn man möchte, auch wenn einem das Essen und trinken zu teuer ist kann man warten bis der Film zuende ist und sich dann ggf. bei MC oder Würger was kaufen.

So Filme wie z.B. Herr der Ringe o.Ä. sind im Kino einfach besser. Wer soviel Platz zu hause hat, ok, dennoch geht nichts über eine Kinostimmung.

Wenn ich aber einen Film habe, der direkt von Kritikern runtergemacht werde warte ich ein paar Monate und seh ihn mir eben zu hause an. Die paar Euros zum Ausleihen hat man ja auch noch. Und wenn Musikstücke bei 10cent liegen werde ich mir die auch für die Cents kaufen. Das sollten einige "Musicmakers" mal in betracht ziehen ohne Plattenindustrie sich selbst im Internet zu publizieren. Ich glaube einige machen das auch. Schade nur, dass man fast nur durch diese bekannt wird.

PS: Ihr dürft das jetzt auseinanderpflücken wenn ihr möchtet.


Kaufempfehlung CPU-RAM-MB, Netzteile, Festplatten
Hausbau Topic - Alle Ideen sehr erwünscht!

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Marauder25
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OC God
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AMD Ryzen 9
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Ich denke den skeptischen Meinungen zu diesem Thema hier kann ich mich wohl anschließen.
Ich denke von denen die Raubkopien tauschen/erstellen/verkaufen, hat bestimmt noch nie jemand ein Programm entwickelt, das mehrere Hundertausende €'s in der Entwicklung gekostet hat, und danach nur 10.000 in ganz Deutschland verkauft wurde.
Wie schon gesagt die paar € fürs Kino oder Videothek hat wohl jeder übrig.
Und wenn man sich etwas nicht leisten kann, dann ist das keine Rechtfertigung dafür es zu klauen.

Auch die Sicherungskopie stellt meiner Meinung nach nur eine ausflüchte dar, um ein Spiel frei kopieren und tauschen/verkaufen zu können.
Denn sein wir mal ehrlich, wenn ich heute eine defekte CD von einem Spiel welches 2 Jahre alt wäre, zu EA schicken würde, ich bin mir sicher die würden mir das Spiel tauschen!
Natürlich nur wenn ich ggf. glaubhaft versichern könnte das ich den Key besitze.

Ich bin ebenfalls für den Schutz von geistigem oder finanziellem Eigentum. Jedoch absolut nicht auf Kosten der Spielbarkeit, durch Kopierschutzmechanismen (Sony,Steam und Co).

Sony hat dem Druck nachgegeben, was ich übrigens Begrüße, jedoch hätte ich mir gewünscht das als Abschreckungsmaßnahme für die anderen Hersteller Sony noch mit einem schmerzhaften Bußgeld belegt hätte werden müssen.

Mike


Mit Deinen Worten machen die anderen, was sie wollen.
Dein Schweigen jedoch macht sie wahnsinnig.

Frederic Dard, alias San Antonio

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Stuzzy
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OC God
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2400 MHz @ 4200 MHz


Aber dieses Klauen ist ja sogar legal ;) :punk::punk::punk:

Hab in ner alten "FACTS" nen interessanten Artikel gefunden:

CH Rulez^^:punk::punk::punk:

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Henro
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das war 1999 :crazy:



Oder gibs bei euch auch noch hexenverbrennung ? :lol:

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Stuzzy
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OC God
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ne, also die Hexen dürfen weiterleben. Aber ich hab auch im Strafgesetzbuch nix anderes dazu gefunden;)

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Henro
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Heute bei 3DCenter.de zu lesen :



Wie an dieser Stelle bereits berichtet, haben die bundesdeutschen Behörden die vom Spielenentwickler Zuxxez über die schweizer Schnüffelfirma Logistep sowie eine Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei ausgeführten zehntausenden Strafanzeigen zu Urheberrechtsverstössen in P2P-Netzen zwar bearbeitet, drängen nun aber doch auf eine dies begrenzende Bagatellregelung, um in ihrer normalen Arbeit nicht durch die zehntausenden Strafanzeigen wegen Deliken, die von der Strafordnung unterhalb von Ladendiebstahl eingeordnet werden, erdrückt zu werden. Der Vorschlag der Staatsanwälte geht nun in diese Richtung, daß man erst überhalb von 100 zum Tausch angebotenen urheberrechtlich geschützten Dateien die staatlichen Ermittler aktiviert. Darunter soll der P2P-User aber nicht generell straffrei ausgehen, sondern es soll in jedem Fall zumindestens die IP-Adresse ermittelt werden, welche von den Rechteinhabern dann mittels Akteneinsicht herausgefunden und danach für zivilrechtliche Ansprüche genutzt werden kann ...

... Da die zivilrechtlichen Ansprüche in der Regel mit höheren Geldforderungen verbunden sind, dürften sich ertappte P2P-Tauscher also mitnichten völlig unbeschadet aus der Affäre ziehen können. Allerdings ist es aus unserer Sicht noch reichlich fraglich, ob sich die staatlichen Ermittler in Fällen, wo von vornherein klar ist, daß diese strafrechtlich nicht weiterverfolgt werden, durch die Ermittlung der IP-Adressen als Erfüllungsgehilfe für zivilrechtliche Ansprüche mißbrauchen lassen dürfen bzw. sollten. Immerhin schiebt die aktuelle Datenschutzgesetzgebung gerade solchen zivilrechtlichen Ansprüchen einen klaren Riegel vor - und diese über den Umweg einer dann letztlich gar nicht weiterverfolgten Strafanzeige auszuhebeln, dürfte weder im Sinne des Gesetzgebers noch im Sinne der staatlichen Ermittler sein, welche in diesem Fall schlicht als (von Steuergeldern bezahlte) Wasserträger für Zivilrechtsfälle mißbraucht würden.


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