Nutzer illegaler Tauschbörsen können aufatmen

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--- Nutzer illegaler Tauschbörsen können aufatmen
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-- Veröffentlicht durch Henro am 9:27 am 14. Jan. 2006

Heute bei 3DCenter.de zu lesen :



Wie an dieser Stelle bereits berichtet, haben die bundesdeutschen Behörden die vom Spielenentwickler Zuxxez über die schweizer Schnüffelfirma Logistep sowie eine Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei ausgeführten zehntausenden Strafanzeigen zu Urheberrechtsverstössen in P2P-Netzen zwar bearbeitet, drängen nun aber doch auf eine dies begrenzende Bagatellregelung, um in ihrer normalen Arbeit nicht durch die zehntausenden Strafanzeigen wegen Deliken, die von der Strafordnung unterhalb von Ladendiebstahl eingeordnet werden, erdrückt zu werden. Der Vorschlag der Staatsanwälte geht nun in diese Richtung, daß man erst überhalb von 100 zum Tausch angebotenen urheberrechtlich geschützten Dateien die staatlichen Ermittler aktiviert. Darunter soll der P2P-User aber nicht generell straffrei ausgehen, sondern es soll in jedem Fall zumindestens die IP-Adresse ermittelt werden, welche von den Rechteinhabern dann mittels Akteneinsicht herausgefunden und danach für zivilrechtliche Ansprüche genutzt werden kann ...

... Da die zivilrechtlichen Ansprüche in der Regel mit höheren Geldforderungen verbunden sind, dürften sich ertappte P2P-Tauscher also mitnichten völlig unbeschadet aus der Affäre ziehen können. Allerdings ist es aus unserer Sicht noch reichlich fraglich, ob sich die staatlichen Ermittler in Fällen, wo von vornherein klar ist, daß diese strafrechtlich nicht weiterverfolgt werden, durch die Ermittlung der IP-Adressen als Erfüllungsgehilfe für zivilrechtliche Ansprüche mißbrauchen lassen dürfen bzw. sollten. Immerhin schiebt die aktuelle Datenschutzgesetzgebung gerade solchen zivilrechtlichen Ansprüchen einen klaren Riegel vor - und diese über den Umweg einer dann letztlich gar nicht weiterverfolgten Strafanzeige auszuhebeln, dürfte weder im Sinne des Gesetzgebers noch im Sinne der staatlichen Ermittler sein, welche in diesem Fall schlicht als (von Steuergeldern bezahlte) Wasserträger für Zivilrechtsfälle mißbraucht würden.


-- Veröffentlicht durch Stuzzy am 22:14 am 10. Jan. 2006

ne, also die Hexen dürfen weiterleben. Aber ich hab auch im Strafgesetzbuch nix anderes dazu gefunden;)


-- Veröffentlicht durch Henro am 22:11 am 10. Jan. 2006

das war 1999 :crazy:



Oder gibs bei euch auch noch hexenverbrennung ? :lol:


-- Veröffentlicht durch Stuzzy am 18:27 am 10. Jan. 2006

Aber dieses Klauen ist ja sogar legal ;) :punk::punk::punk:

Hab in ner alten "FACTS" nen interessanten Artikel gefunden:

CH Rulez^^:punk::punk::punk:


-- Veröffentlicht durch Marauder25 am 16:07 am 7. Jan. 2006

Ich denke den skeptischen Meinungen zu diesem Thema hier kann ich mich wohl anschließen.
Ich denke von denen die Raubkopien tauschen/erstellen/verkaufen, hat bestimmt noch nie jemand ein Programm entwickelt, das mehrere Hundertausende €'s in der Entwicklung gekostet hat, und danach nur 10.000 in ganz Deutschland verkauft wurde.
Wie schon gesagt die paar € fürs Kino oder Videothek hat wohl jeder übrig.
Und wenn man sich etwas nicht leisten kann, dann ist das keine Rechtfertigung dafür es zu klauen.

Auch die Sicherungskopie stellt meiner Meinung nach nur eine ausflüchte dar, um ein Spiel frei kopieren und tauschen/verkaufen zu können.
Denn sein wir mal ehrlich, wenn ich heute eine defekte CD von einem Spiel welches 2 Jahre alt wäre, zu EA schicken würde, ich bin mir sicher die würden mir das Spiel tauschen!
Natürlich nur wenn ich ggf. glaubhaft versichern könnte das ich den Key besitze.

Ich bin ebenfalls für den Schutz von geistigem oder finanziellem Eigentum. Jedoch absolut nicht auf Kosten der Spielbarkeit, durch Kopierschutzmechanismen (Sony,Steam und Co).

Sony hat dem Druck nachgegeben, was ich übrigens Begrüße, jedoch hätte ich mir gewünscht das als Abschreckungsmaßnahme für die anderen Hersteller Sony noch mit einem schmerzhaften Bußgeld belegt hätte werden müssen.

Mike


-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:40 am 7. Jan. 2006

Wie sagte mal Robbie Williams in nem Interview (genaue Wortwahl unbekannt..):
Wenn ich die möglichkeit hätte das im Internet umsonst zu besorgen, warum soll ich sie mir dann teuer im Laden kaufen?

Genauso schwachsinnig, dass man sich durch Internetradio alles aufnehmen kann, jedoch nicht intern im Netz mit anderen Leuten austauschen. Kinofilme kann man sich im Kino angucken wenn man möchte, auch wenn einem das Essen und trinken zu teuer ist kann man warten bis der Film zuende ist und sich dann ggf. bei MC oder Würger was kaufen.

So Filme wie z.B. Herr der Ringe o.Ä. sind im Kino einfach besser. Wer soviel Platz zu hause hat, ok, dennoch geht nichts über eine Kinostimmung.

Wenn ich aber einen Film habe, der direkt von Kritikern runtergemacht werde warte ich ein paar Monate und seh ihn mir eben zu hause an. Die paar Euros zum Ausleihen hat man ja auch noch. Und wenn Musikstücke bei 10cent liegen werde ich mir die auch für die Cents kaufen. Das sollten einige "Musicmakers" mal in betracht ziehen ohne Plattenindustrie sich selbst im Internet zu publizieren. Ich glaube einige machen das auch. Schade nur, dass man fast nur durch diese bekannt wird.

PS: Ihr dürft das jetzt auseinanderpflücken wenn ihr möchtet.


-- Veröffentlicht durch Gunnie am 17:26 am 5. Jan. 2006

Ich besitze etwa 500-600 "factory pressed" CDs und halb so viele Vinylscheiben aber es gibt zudem zahllose Bootlegs und Spezialaufnahmen, die ich sauge oder auch via Post tausche! Anders sind sie auch nicht zu bekommen!

Mir kann die Musikindustrie nicht vorwerfen, das ich mich an ihrem bzw. dem geistigen Eigentum ihrer Künstler oder auf ihre Kosten  berreichere.

Aber für diese ganze Mainstreamsch****e, die man eh nur 'n dutzendmal hören kann bis sie einen ankotzt, zahle ich keinen müden Cent mehr.


-- Veröffentlicht durch Barry Burton am 17:06 am 5. Jan. 2006


Zitat von Henro um 14:38 am Jan. 5, 2006
keine ahnung aber solche leute wie du haben in p2p netzen nichts verlohren.



Ich nutze keine p2p Netzwerke, nur um das hier mal klar zu stellen.
Es ging mir hier lediglich ums Verständnis.


Wenn ich Musik will, kauf ich mir die ganz legal im Fachhandel, oder lade mir legal legale Music runter von download.com .


Wenn ich ein Spiel will, weils mir gefällt, lade ich mir die legale Demo runter, und wenns mir wirklich gut abgeht wie HL², Quake4 oder FEAR, dann kauf ich das Spiel ganz legal im Fachhandel oder auf www.amazon.de



Die ganze Runterladkacke geht mir eh nicht ab.
Was bringt mir da meine 6k Leitung, wenn ich nen Film mit 2kb/s bei Mulla runterlade? Nix. Die 5 Wochen die ich da lade kann ich dann auch gleich so abwarten, und dann ins Kino gehen.

Mir ists das Geld wert, was ich für meine Media ausgebe!

(Geändert von Barry Burton um 17:11 am Jan. 5, 2006)


-- Veröffentlicht durch Stuzzy am 16:55 am 5. Jan. 2006


Zitat von Gunnie um 17:04 am Jan. 5, 2006

Liebe Leute von SONY, BMG, ARIOLA und wie ihr alle heisst:
"Eure Gier kotzt mich an!"
Das ist der Grund warum ich nur von kleinen Labeln kaufe und mir den Rest bei I-Net-Radios ziehe! F.U.C.K. Y.O.U.!


Die installen ja schon trojaner als kopierschutz....:gulp:


-- Veröffentlicht durch Gunnie am 16:04 am 5. Jan. 2006

Ansich ist ja der Titel schon falsch:
"Nutzer illegaler Tauschbörsen können aufatmen"!
Nicht eMule, Kazaa oä. sind illegal sondern lediglich einiges bis vieles von dem was dort angeboten wird!
Es gibt genug Sachen die dort legal getauscht werden!
Und die wirklich illegalen Sachen im grossen und kommerziellen Stil gehen eh über ganz andere Wege ;)

Wenn ich überlege, das ich bestimmte Hörbücher -die ich legal besitze- mir zusätzlich auf diesem Weg in english besorgt habe! Was ist daran illegal? Das ich sie bei Kazaa gesaugt habe? Seh ich nicht so! Zudem entfällt noch das umwandeln in MP3, da ich sie gleich in dem Format saugen kann!
Wenn ich eine Musik-CD in MP3 umwandel und sie jemandem über Kazaa anbiete, der sie zwar im Original hat aber auch in MP3 haben will ohne sie selber umzustricken zu müssen -vieleicht weil er das nicht kann oder warum auch immer- kann ich darin auch nichts illegales sehen!

Wer sein Produkt nicht geshared sehen will, soll es entsprechend sicher machen oder sich andere Medienträger oder Vertriebsmöglichkeiten suchen!

Und... andere Preise!
Wer solche Preise für Tonträger aufruft, seinen Superstars Verträge in 3-stelliger Millionenhöhe in den Arsch bläst, statt dieses Geld denen zukommen zu lassen (in Form von bezahlbarer Musik und Konzerten) oder solange es sogenannte "Künstler" gibt, die Konzertkarten für 100,- vertickt sollte man nicht rumjammern das es einem ja so schlecht geht wegen der verbrecherischen Medientauscher!

Liebe Leute von SONY, BMG, ARIOLA und wie ihr alle heisst:
"Eure Gier kotzt mich an!"
Das ist der Grund warum ich nur von kleinen Labeln kaufe und mir den Rest bei I-Net-Radios ziehe! F.U.C.K. Y.O.U.!


-- Veröffentlicht durch DinkPeTe am 15:00 am 5. Jan. 2006


Zitat von Barry Burton um 14:29 am Jan. 5, 2006
Öhm, moment!

Gehts hier wirklich NUR um das ANBIETEN von Dateien in einem Shareprogramm wie eMule und sonstige?

Oder beinhaltet das den gesammten Datenverkehr, zum Beispiel FTP Upload (für meine Homepage) und so?


Weil ich generell keine Dateien zum Upload anbiete.....
Dann bin ich da eigentlich nicht gefährdet von denen Besuch zu bekommen, oder?



oh man. Wenn alle so denken würden gäbe es eMule und co. schon garnicht mehr ...
Genau wie die ganzen extrem-eMule-kiddys die sich freuen wenn sie eine Version ohne Upload haben ... TOLL!
Was haben sie davon? Nix. Strafbar macht man sich so oder so ;)

Aber die sache mit den 100 Dateien hört sich sehr gut an ... d.h. bei z.B eMule bis ~ 100 Dateien in Incoming zu haben, ein paar in einen anderen, nicht freigegeben Ordner zu schieben schon ist alles wieder in Butter :)

Naja, ob das aber wirklich so kommt bleibt fraglich :ohwell:

(Geändert von DinkPeTe um 15:00 am Jan. 5, 2006)


-- Veröffentlicht durch Henro am 14:38 am 5. Jan. 2006

keine ahnung aber solche leute wie du haben in p2p netzen nichts verlohren.


-- Veröffentlicht durch Barry Burton am 14:29 am 5. Jan. 2006

Öhm, moment!

Gehts hier wirklich NUR um das ANBIETEN von Dateien in einem Shareprogramm wie eMule und sonstige?

Oder beinhaltet das den gesammten Datenverkehr, zum Beispiel FTP Upload (für meine Homepage) und so?


Weil ich generell keine Dateien zum Upload anbiete.....
Dann bin ich da eigentlich nicht gefährdet von denen Besuch zu bekommen, oder?


-- Veröffentlicht durch Henro am 19:12 am 4. Jan. 2006

jo ich denke solange man nicht seine komplette mp3 sammlung im share hat isses recht einfach da komform zu werden ;)


-- Veröffentlicht durch N omega G am 19:06 am 4. Jan. 2006

100 sachen sind ja schon ne menge. ok bei serien kommt das fiy zusammen. aber ansonsten einfach die alten sachen löschen oder auf dvd brennen und sicher verstauen.


-- Veröffentlicht durch Stuzzy am 17:54 am 4. Jan. 2006

dann kann man ja einfach alles, was man runtergeladen hat auf ne andere HDD im PC packen und man hat nie 100 verschiedene Daten angeboten:) oder sehe ich da was falsch?:noidea:


-- Veröffentlicht durch Henro am 16:34 am 4. Jan. 2006

und das steht heute bei N24 :



Dateitausch soll Bagatelle werden
Eine Empfehlung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe könnte dazu führen, dass künftig das Dateitauschen im Internet in der Regel als Bagatelle behandelt wird.

Durchsuchung erst ab 500 Dateien
Die Onlinesite "Heise online" berichtet unter Berufung auf das Papier, in Zukunft solle in Anzeigen gegen Anschlussinhaber nachgewiesen werden, dass dieser zum angegebenen Zeitpunkt über 100 urheberrechtlich geschützte Dateien zum Tausch angeboten hat. Nur in einem solchen Fall solle der Nutzer vernommen werden.

Erst wenn dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, dass er über 500 verschiedene geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, "kann eine Durchsuchung verhältnismäßig erscheinen", heißt es in dem Schreiben.

Unter 100 Dateien wird eingestellt
Bei Fällen, in denen es um unter 100 Dateien geht, soll das Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaften eingestellt werden, vorausgesetzt, beim Beschuldigten liegen keine entsprechenden Vorstrafen vor. In den meisten bisher zur Anzeige gebrachten Urheberverletzungen in Tauschbörsen ging es um das Angebot einer einzigen urheberrechtlich geschützten Datei.

Die neue Handlungsanweisung aus Karlruhe entspricht einer bereits von Ermittlern und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geforderten Bagatellregelung für Urheberechtsverstöße in Tauschbörsen. Eine solche Handhabung soll die Staatsanwaltschaften im Verfahren mit tausenden von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen entlasten.

Die Empfehlung aus Karlsruhe ist zwar für andere Staatsanwaltschaften nicht bindend. In der Regel verfahren die Ermittler bundesweit entsprechend, auch wenn die Anweisung nicht an sie adressiert ist.


-- Veröffentlicht durch DJ am 12:03 am 23. Dez. 2005

@qnke1 das gibt's schon bei waffen, siehe schwerter usw, wenn nicht geschliffen konnte man die ohne waffenschein besitzen (war mal so wie es akutell ist kein plan). Wie gesagt bei uns sind auch radarwarner erlaubt nur darf man sie nicht benutzen hehe. Genau so ist konsum von illegalen drogen legal aber besitz nicht. So sind halt die gesetztgeber ich verstehe es auch man kann nicht einfach etwas komplett verteufeln weil es illegale anwendungen gibt.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 20:05 am 22. Dez. 2005


Zitat von Venom um 21:17 am Dez. 17, 2005

Zitat von QnkeI um 14:03 am Dez. 17, 2005

Zitat von razzzzia um 1:07 am Dez. 16, 2005
Tauschbörsen sind nicht illegal...


Naja...is wieder typisch N24.



Sie haben ja nicht geschrieben, das alle Tauschbörsen illegal sind, sondern von "illegalen Tauschbörsen", also nur den Tauschbörsen die illegal sind.

Es gibt Tauschbörsen wo es nur illegalen Kram gibt... nich wie bei ed2k, wo jeder sein Eigene Dateien-Verzeichnis freigibt :lol:



selbst dann ist die tauschbörse nicht illegal.. sondern der verbreitete Inhalt...



Ja man kann es so auslegen. Dann dürfte man auch nicht Waffen verbieten sondern nur die Munition dafür. (Ein ausgezeichneter Vergleich wie ich finde).


-- Veröffentlicht durch Henro am 15:23 am 21. Dez. 2005



Bagatellgrenze für private Kopien
Mittwoch, 21. Dez. 2005 09:55 - [cc]

In der zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes reagiert Justizministerin Brigitte Zypries auf die Befürchtungen der Bürger und Konsumenten und Datenschützer und plädiert für eine "Bagatell-Regelung" beim Kopieren von Filmen und Musik.


Die Justizministerin macht einen Gesetzesvorschlag, dass Kopien straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden.
Diese Regelung soll einerseits die Staatsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden entlasten, die dann erst ab einer bestimmten Anzahl an illegal angebotenen Musikstücken zu ermitteln beginnen.

Der Verband der Filmverleiher (VdF) befürchtet, "dass aus Sicht des Gesetzgebers das Mitschneiden aktueller Kinofilme im Kinosaal zunächst straffrei wäre" und man befürchte einen Freibrief für Kopierer von urheberrechtlich geschützen Werken.
VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn wirft der Justizministerin "eine absurde Schwächung der Rechtsverfolgung sowie eine Legalisierung von Milliarden von Raubkopien" vor.

Wie Spiegel Online berichtet, wollen vor "allem der Dachverband der europäischen Musikindustrie (IFPI) und der europäische Verlegerverband (EPC) schärfer gegen Filesharer und Raubkopierer vorgehen."

Die Lobby der Musik- und Filmindustrie hat großen Einfluss und so wird eng mit der Europäischen Kommision zusammen gearbeitet, um Verschärfungen des Strafrechts im Sinne der Industrie zu erreichen.
" Die Zero Tolerance gegenüber der Piraterie ist Musik in unseren Ohren", sagt John Kennedy, Chairman der europäischen Musikindustrie (IFPI).

Keine generelle Kriminalisierung

Auf der anderen Seite stehen Datenschutz, Konsumentenrechte und der Schutz Privatsphäre. Jim Murray, Direktor des europäischen Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC) äußert sich wie folgt: "Die Industrie besteht auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen. [...] Wir glauben, dass es höchste Zeit ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen."

TweakPC-Kommentar:

Der Käufer wird zur Zeit gegängelt und fast bestraft, dass er sich legal verhält und Geld ausgibt für Film- und Musikwerke.
Gehe ich ins Kino und zahle den Eintritt, heißt es "Raubkopierer sind Verbrecher". Leihe ich eine DVD, heißt es nach Einlegen der Silberscheibe wie  
schlimm illegale Kopien von Filmen sind und dafür zahle ich Leihgebühr? Nachdem ich 17 EUR für eine DVD hingelegt habe, darf ich mir anhöhren, dass Herunterladen von urheberrechtlich geschützen Material böse, böse, böse ist.

Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher" müssen aufhören, denn sie unterstellen dem Konsumenten unverschämterweise einfach Raub.

"Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." (§ 249,1 StGB)

Bin ich beispielsweise für die Filmindustrie nur ein potenzieller Verbrecher? Ich dachte ich bin König als Kunde?

Als wäre es nicht bereits genug, zahlen die letzten braven Filmegänger zudem die "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne auch noch selbst, denn diese wird von der deutschen Filmförderung mitfinanziert.

Was will uns die Filmindustrie nun sagen? Ihr seid so dumm, dass ihr noch Geld ausgibt, wo es im Internet alles umsonst gibt, kein Kopierschutz und kein Regionalcode stört und man nicht kriminalisiert wird als Verbrecher?

Dies passiert wohl, wenn die Filmindustrie denkt, dass der Kunde nur potentieller Verbrecher ist.

Danke an Herrn Gerald Himmelein (ct Redakteur) für die Inspiration zu diesem Text.



Quelle : tweakpc.de


Wird ja auch langsam mal zeit das was passiert.


-- Veröffentlicht durch Venom am 21:17 am 17. Dez. 2005


Zitat von QnkeI um 14:03 am Dez. 17, 2005

Zitat von razzzzia um 1:07 am Dez. 16, 2005
Tauschbörsen sind nicht illegal...


Naja...is wieder typisch N24.



Sie haben ja nicht geschrieben, das alle Tauschbörsen illegal sind, sondern von "illegalen Tauschbörsen", also nur den Tauschbörsen die illegal sind.

Es gibt Tauschbörsen wo es nur illegalen Kram gibt... nich wie bei ed2k, wo jeder sein Eigene Dateien-Verzeichnis freigibt :lol:



selbst dann ist die tauschbörse nicht illegal.. sondern der verbreitete Inhalt...


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 14:03 am 17. Dez. 2005


Zitat von razzzzia um 1:07 am Dez. 16, 2005
Tauschbörsen sind nicht illegal...


Naja...is wieder typisch N24.



Sie haben ja nicht geschrieben, das alle Tauschbörsen illegal sind, sondern von "illegalen Tauschbörsen", also nur den Tauschbörsen die illegal sind.

Es gibt Tauschbörsen wo es nur illegalen Kram gibt... nich wie bei ed2k, wo jeder sein Eigene Dateien-Verzeichnis freigibt :lol:


-- Veröffentlicht durch Henro am 9:06 am 16. Dez. 2005

ne das wird oder ist erstmal eu weit verabschiedet glaube ich und nu liegt es an den ländern zu entscheiden wie lange ... glaube das kann sich noch biß ende 06 hinziehen.


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 8:15 am 16. Dez. 2005


Denn 2006 dürfte ein Gesetz zur sechsmonatigen Datenspeicherung verabschiedet werden.
Is das Gesetz nicht schon verabschiedet?:noidea:


-- Veröffentlicht durch razzzzia am 1:07 am 16. Dez. 2005

Tauschbörsen sind nicht illegal...


Naja...is wieder typisch N24.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 23:54 am 15. Dez. 2005


Zitat von X1ALPHA um 23:21 am Dez. 15, 2005
Juhu und ich lade weiter ... öhm ich meine natürlich ich beziehe mir weiter meine Produkte ... :blubb:



Im Eselshop und bei Bitburger :lolaway:


-- Veröffentlicht durch X1ALPHA am 23:21 am 15. Dez. 2005

Juhu und ich lade weiter ... öhm ich meine natürlich ich beziehe mir weiter meine Produkte ... :blubb:


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 22:39 am 15. Dez. 2005

N24.de



Nutzer illegaler Tauschbörsen können aufatmen

Die Nutzer illegaler Internet-Tauschbörsen können aufatmen. Nach einem Urteil des Landgerichts Flensburg haben die geschädigten Unternehmen kaum eine rechtliche Handhabe mehr, gegen Raubkopierer vorzugehen. Das Gericht entschied, dass das Telekommunikationsunternehmen Versatel keine Daten der Tauschbörsen-Nutzer speichern muss.

"Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls", sagte Versatel-Anwalt Ernst Georg Berger der Zeitung "Die Welt". Auch andere Internet-Zugangsanbieter würden sich künftig jetzt nicht mehr von den geschädigten Unternehmen unter Druck setzen lassen. Bisher hatten die Anbieter urheberrechtlich geschützter PC-Spiele, Musik, Filme und Videos die Telekommunikationsfirmen gedrängt, die Daten der "Online-Sünder" zu speichern und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Auf der Basis dieser Daten sind zum Beispiel allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Juni und Juli dieses Jahres über 20.000 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen eingegangen.

Versatel-Rechtsanwalt Berger rechnet jedoch damit, dass den Raubkopierern nur eine Verschnaufpause bleibt. Denn 2006 dürfte ein Gesetz zur sechsmonatigen Datenspeicherung verabschiedet werden.

(N24.de, Netzeitung)


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