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gabiza7
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Schön und wie ist es dann richtig?

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The Papst
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Jedes Gericht sieht das anders, dazu kommt noch wie der Fall gelagert ist. Diese Klausel die man gerne in sein Impressum schreibt, hat auf jeden Fall keinen rechtlichen Hintergrund.

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gabiza7
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Stimmt, der Disclaimer scheint tatsächlich mittlerweile sinnlos zu sein. Soweit ich auf mehreren Seiten herausfinden konnte, kann man als Mitstörer verantwortlich gemacht werden, wenn man zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Videos ohne entsprechende Erlaubnis auf seiner Webseite einbindet, weil man sie dann "anderen zugänglich macht". Es wird aber auch gesagt, dass das Risiko für den privaten Betreiber wegen soetwas angezeigt zu werden eher überschaubar ist.
Wenn man auf ganz Nummer sicher gehen will, sollte man dann in den Forennutzungsbedienungen das Einbetten von Videos untersagen und Videos, die dennoch eingebettet oder verlinkt werden, löschen.

Würde die Forenlandschaft aber um einiges ärmer machen. Es ist schon richtig, dass verbotene Videos oder urheberrechtlich geschützte Videos auch nicht eingebettet werden sollen, aber es gibt auch sehr gute Tutorial-Videos auf Youtube, Internet-Comedians oder sonstige interessante Videos. Wäre schade, wenn man die nicht mehr einbetten dürfte.

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Hitman
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Schade, ja, aber ggf. wegen einem popeligen Link von einer Sammelklagen-Anwaltskanzlei zahlen zu müssen ist dennoch sehr .... bescheiden.


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gabiza7
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Zitat von Hitman um 17:28 am Sep. 8, 2011
Schade, ja, aber ggf. wegen einem popeligen Link von einer Sammelklagen-Anwaltskanzlei zahlen zu müssen ist dennoch sehr .... bescheiden.



Klar, das Problem kann sich leider immer ergeben. Allerdings hätte man wohl gute Chancen vor Gericht gut rauszukommen. Ist allerdings erstmal mit Kosten und jede Menge Nerven verbunden, weshalb die meisten privaten Seitenbetreiber lieber die Gebühren für die Abmahnung bezahlen und gut ist.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung auf anderen Foren berichten, dass die Betreiber noch nie wegen einem Link wirklich großen und finanziellen Ärger bekommen haben, aber auf der anderen Seite gilt: Sicher ist sicher.

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Hitman
aus Österreich
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Also wenn ich später genug Geld und eine Rechtsschutz habe ist das was Anderes. Momentan jedoch aus eigener Tasche zu bezahlen ginge net. Daher bleibts erstmal so.


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GenialOmaT
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Darf ich eine gekaufte Software weiterveräußern, wenn der Hersteller das in seinen Lizenzbedingungen untersagt?

Hallo, wir haben in der Firma noch eine Solidworks 2008 Software inkl. Lizenz, welche aber nicht genutzt wird. Der Hersteller verbietet den Weiterverkauf (bzw. Übertragung der Lizenz), jetzt hab ich mal kurz gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:

http://www.medienrecht-anwaelte.de/medienrecht/internetrecht/ist-der-weiter-verkauf-von-software-verboten.html

Ist es vielleicht so, dass ich das Programm verkaufen darf, aber die Lizenz von dem Käufer nicht genutzt werden darf?

Hier noch ein Aufzug aus den Lizenzbedingungen:

Code
(i) DS SolidWorks gewährt Ihnen gemäß den nachfolgenden Bedingungen nach Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren an Ihren Reseller, bei dem Sie die Lizenz erworben haben, eine einfache, grundsätzlich dauerhafte (vgl. Ziffer 5) und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die „Dokumentation“) für Ihre eigenen Geschäftszwecke. Die Lizenz ist räumlich beschränkt auf das Land, in dem Sie oder, falls abweichend, Ihre Niederlassung, welche die Bestellung bei Ihrem Reseller durchführt, Ihren Geschäftssitz haben und darf nicht in ein anderes Land verbracht werden und wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie bzw. Ihre Niederlassung die Lizenz bei einem Reseller erworben haben, der seinen Geschäftssitz in dem Land hat, in dem Sie bzw. Ihre Niederlassung die Software nutzen. Die Lizenz ist somit räumlich beschränkt und darf nicht in anderen Ländern genutzt werden.


Edit: Noch was gefunden, demnach scheinen solche Lizenzklauseln wirksam zu sein :noidea:

http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article/9/Handel-mit-gebrauchten-Software-Lizenzen-unzulaessig.html

(Geändert von GenialOmaT um 20:31 am Sep. 8, 2011)


Fahren Sie mich irgendwohin, ich werde überall gebraucht.

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gabiza7
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@Hitman: Also ich weiß nicht. Soweit ich gehört habe, machen Anwälte, die von einer normalen Privatrechtschutzversicherung bezahlt werden, nur das Nötigste. Ich bezweifle stark, dass du da vor Gericht in Sachen Urheberrechtsverletzungen ne Chance hättest. Und Rechtschutz ist teilweise echt teuer: Wenn du da Arbeits-, Miets-, Verkehrsrechtschutz und was sonst noch alles willst, zahlt man als Single da schnell mal einige 100 Euro im Jahr. Und dann ist auch die Frage, ob eine normale Rechtschutzversicherung überhaupt Anwaltskosten für solche Dinge wie Urheberrechtsverletzungen übernimmt. Kann mir gut vorstellen, dass sich da die ein oder andere Versicherungsgesellschaft rausreden will.

Da steht "wenn Lizenzrechte losgelöst vom Datenträger verkauft werden". Habt ihr denn nur noch die Lizenz und sonst nichts mehr?

Wäre doch irgendwie seltsam, dann dürfte man auch sein Windows nicht mehr weiterverkaufen. :noidea: Soweit ich informiert bin geht es darum, dass man gebrauchte Software immer komplett möglichst so verkaufen muss wie man sie beim Kauf selbst erhalten hat. In erster Linie müssen dann meistens Datenträger, Handbuch sowas dabei sein.

Nur die Lizenz verkaufen und sagen "Zieh dir das Programm irgendwo oder kopier es" geht natürlich nicht, weil du dann eben wie im Artikel beschrieben unter Umständen gegen das Urheberrecht verstoßen würdest/den Abnehmer dazu auffordern das zu tun. Aber wenn du die Lizenz mit Datenträger und sonstigem Zubehör verkaufst, sollte da eigentlich nichts problematisch dran sein.

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GenialOmaT
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Hi,

habe mal den Teil aus dem letzten Link markiert, den ich gemeint habe.. Allerdings steht da ein "und" dazwischen, heißt das hervorgehobene Teil bezieht sich auch auf Lizenzen ohne Datenträger?

Wir haben jedenfalls die Original DVDs, Lizenzcode und einen Dongle, also das komplette Paket..


Das Oberlandesgericht München entschied mit dem Urteil vom 15.3.2007 (7 O 7061/06), dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen gegen das Urheberrecht verstoßen kann.

Dies gelte jedenfalls, wenn die Lizenzrechte losgelöst von einem Datenträger verkauft werden und der Urheber der Software in seinen Lizenzbestimmungen geregelt hat, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte bestehen.


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gabiza7
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Also ich verstehe das "und" in diesem Zusammenhang so, dass du Lizenzen auch ohne Datenträger verkaufen könntest, sofern das der Urheber nicht explizit in den Lizenzbedinungen ausgeschlossen/untersagt hat, was bei eurem gebrauchten Solid Works 2008 nicht der Fall zu sein scheint. Das "und" ist nach meinem Verständnis hier an das "Lizenzrechte losgelöst vom Datenträger" gebunden, also es müssten beide Bedingungen erfüllt sein, dass du gegen das Urheberrecht verstößt, denn sonst müsste da ein "oder"/"und auch" (letzteres ist im Juristen-Deutsch aber wohl selten, da verwirrend) stehen.

Das ist keine rechtsverbindliche Auskunft, aber so verstehe ich das eben.

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