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Marauder25
aus Stralsund
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OC God
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Hallo,

vielleicht ist das Thema etwas zu Kontrovers.
Aber als ich den Bericht darüber heute im Radio gehört habe, musste ich, abgesehen von einem leichten Hunger, auch den Brechreiz unterdrücken der aufkam.
Hier mal ein Artikel der das Ausmaß erklärt:

http://www.welt.de/finanzen/article124771733/Kinder-muessen-auch-fuer-Rabeneltern-Unterhalt-zahlen.html

Wenn so etwas nicht als schwere Verfehlung gewertet wird, das ein Vater seinen eigenen Sohn verstößt, was dann?
Selbst das Beispiel im Artikel ist eher dünn. Denn eine Frau hat in einem ähnlichen Verfahren Recht bekommen, weil sie mit einem Jahr abgegeben wurde und die Mutter sich nicht mehr gekümmert hat. Also spielt die Zeit eine Rolle??

Ich finde diese Entscheidung mehr als fragwürdig. Wer seine Kinder verstößt, sollte sich genau über die Konsequenzen im Klaren sein, und seinen Lebensabend selbst finanzieren. Generationenvertrag hin oder her.

Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß,

Mike


Mit Deinen Worten machen die anderen, was sie wollen.
Dein Schweigen jedoch macht sie wahnsinnig.

Frederic Dard, alias San Antonio

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ocinside
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Administrator
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Ich befürchte es gibt auch genügend gerichtliche Verfehlungen :ohwell:
Allerdings kann man aus so einer Pressemitteilung leider nicht wirklich erkennen, wie es denn im Detail zu diesem Gerichtsurteil gekommen ist.
Wobei ich schon finde, daß die "Aufkündigung des familiären Bandes" durchaus angerechnet werden sollte, zumindest nach mehreren Jahren :noidea:


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masterofavenger
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Um den Kosten zu entkommen, könnte man sich ja einfach mit den Eltern so 30 Jahre vorher zerstreiten und würde sich ne Menge Ärger und Zeit ersparen...

Ungerecht ist es dennoch für einige. Aber Blut ist halt dicker als Wasser, so sehen es die Gerichte meistens auch.

Darum ist es manchmal echt eine Strafe "Geboren" zu sein.

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NWD
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Bei uns in der Zeitungs stands was genauer:

Der Vater hat sich die ersten 18 Jahre ganz normal um seinen Sohn gekümmert und den Kontakt erst danach abgebrochen, später dann die Enterbung.

Lt. BGH waren diese 18 Jahre "ausreichend"

Naja, wer seine Kinder enterbt hat imho verloren..
Der "Rest" also die normalen Streitigkeiten ect. sollten nicht zählen


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spraadhans
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Der BGH muss sich an geltendes Recht halten und die Unterhaltsregelungen im BGB sind nun einmal so.

Eltern müssen ja auch für missratene Kinder zahlen...

(Geändert von spraadhans um 16:19 am Feb. 12, 2014)


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OberstHorst
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Meine erste Frage ist hier der Grund der Enterbung. Das geht doch schon nicht ohne Gründe. Daher bin ich mir nicht ganz sicher, bei wem das Fehlverhalten wirklich liegt (im Sinne von "die Presse dreht die Dinge so, wie sie sich am besten verkaufen").


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Slidehammer
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Naja, gibt auch genügend Fälle von Altersstarrsinn, dann ist es heftig wenn man für Eltern blechen soll, von denen man verstoßen wurde. Nur wenn das ein Grund zum Nichtzahlen wäre - wären plötzlich alle mit ihren nun pflegebedürftigen Eltern zerstritten... Ist ein schwieriges Feld.


Lieber in der Kaiserin als Imperator   Quelle: Jürgen von der Lippe

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spraadhans
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Zitat von OberstHorst um 10:17 am Feb. 13, 2014
Meine erste Frage ist hier der Grund der Enterbung. Das geht doch schon nicht ohne Gründe. Daher bin ich mir nicht ganz sicher, bei wem das Fehlverhalten wirklich liegt (im Sinne von "die Presse dreht die Dinge so, wie sie sich am besten verkaufen").



In Deutschland herrscht Testierfreiheit als besondere Ausprägung der Vertragsfreiheit, ich kann also enterben so viel ich will.

Mglw. hast du das mit dem Pflichtteil verwechselt, denn der bleibt ja auch bei einer Enterbung bestehen.


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NWD
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Wie gesagt, schwierig.

a) Wollte der Sohn denn in den 40 Jahren Kontakt und hat das der Vater unterbunden?

b) Zu einem Streit gehören immer zwei.. Oder?

c) Wann wurde enterbt?

Wenn ich wirklich mein Kind nie wieder sehen will, es daher früh enterbe und alle Kontaktversuche ignoriere / unterbinde ohne das Fehlverhalten vom Kind vorlag, habe ich imho den Anspruch auf Fürsorge im Alter verwirkt.

Nur wie oft passiert das so eindeutig und wie oft lässt es sich nachweisen ?


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OberstHorst
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Zitat von spraadhans um 19:55 am Feb. 13, 2014

Zitat von OberstHorst um 10:17 am Feb. 13, 2014
Meine erste Frage ist hier der Grund der Enterbung. Das geht doch schon nicht ohne Gründe. Daher bin ich mir nicht ganz sicher, bei wem das Fehlverhalten wirklich liegt (im Sinne von "die Presse dreht die Dinge so, wie sie sich am besten verkaufen").


Mglw. hast du das mit dem Pflichtteil verwechselt, denn der bleibt ja auch bei einer Enterbung bestehen.



Das dachte ich, ist nämlich gerade der Unterschied:

Pflichtteil != Enterben. Einen Pflichtteil kann man im Testament hinterlegen, währen man eine Enterbung (derjenige bekommt gar nichts) nur über eine Verfügung (?!) erwirken kann (zB im Falle eines versuchten Mordes).

Vgl Wiki:

Enterbung (Art. 477-480 ZGB)
Durch die Enterbung kann der Erblasser in begründeten Fällen einem gesetzlichen Erben dessen Pflichtteil verweigern. Als zulässige Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils in der LV gelten schwere Straftaten gegen den Erblasser oder gegen eine diesem nahe verbundene Person und/oder eine schwere Verletzung der familienrechtlichen Pflichten gegen den Erblasser oder dessen Angehörigen. Für eine gültige Enterbung muss der genaue Grund in der LV angegeben werden.


Aber ich kann diese immer nur schwer interpretieren. Vermutlich steht in einem Nebensatz, dass das alles quatsch ist und ich keine Ahnung von dem sch**** habe :lol:


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