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ErSelbst
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Der Akku war die ganze Zeit im notebook eingebaut und recht plötzlich hat die Laufzeit extrem nachgelassen :noidea:
Am netzteil liegts nicht, mit nem anderen, baugleichen lädt es auch nicht weiter.
Laufzeit ist von ca. 3 Stunden auf weniger als 10 Minuten runter. Also deutlich mehr als "ein bisschen"

Ps. Dass der verkäufer mehmet heisst siehz man erst bachher und bei nem deutschen Shop mit knapp 100.000 durchweg positiven Bewertungen... Was soll man da schon befürchten?


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Gsjoerden
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Naja, würde jetzt auch nicht wegen dem Vornamen auf einen unehrlichen Verkäufer schliessen.

Meiner Meinung nach bezieht sich der zweite Halbsatz auf unsachgemäßer gehandlung, oder Waren wie z.b. Nahrungsmittel oder Reifen. Wenn die nach 6 Monaten abgefahren sind weil man schon 50000 km gefahren ist bekommt man natürlich keine Gewährleistung.

Ein Akku sollte aber eigentlich 3 Jahre halten, bei intensiver nutzung vielleicht auch nur 1,5 Jahre. Nich mal 6 Monate ist schon übel.

Denke du hast gute Chancen dein Geld zu bekommen, ob es sich aber lohnt dafür vor Gericht zu gehen musst du entscheiden.

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spraadhans
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Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung besteht ohnehin nicht (ohne weiteres), wie bereits weiter oben geschrieben, kann der Käufer hier nur die Nachlieferung eines mangelfreien Akkus verlangen.


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Gsjoerden
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Hast natürlich recht. 2 oder 3 mal darf er versuchen den Mangel zu beseitigen.

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Cziebesz
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Die Beweislastumkehr in §476 zwingt den Händler nahzuweisen, dass du die Sache falsch behandelt hast. Das wird wohl unmöglich sein. Für mich ist die Sache ziemlich eindeutig, auch der Akku steht muss die ersten 6 Monate durchhalten ohne Mängel aufzuweisen. Du muss ihm natürlich, wie oben schon beschrieben, ein Nachbesserung oder Nachlieferung ermöglichen. Er muss dir einen neuen liefern, da du das Wahlrecht hast.
Sag Mehmet, er soll noch einmal seine AGB lesen ;)

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Jamaicaman
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wie die anderen auch schon geschrieben haben.

6 Monate auf Verbrauchsmaterialien wie Akkus.
ersten 6 mon. Beweislast beim Verkäufer, danach Käufer.
Verkäufer darf nachbessern / nachliefern. Ein Recht auf Geld zurück gibt nach der
2. Nachbesserung. Und auch da nur den Zeitwert.

So wurde es auch bei PC-Spezialist gehandhabt als ich dort noch gearbeitet hatte.
Dadurch das ich in der Technik war hatte ich häufiger diese "Diskussionen" mit Kunden die meinten sie hätten 2 Jahre Garantie. Weil sie Gewährleistung und Garantie nicht auseinander halten konnten


Born stupid...?    Try again!

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Cziebesz
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Genau, viel verwechseln Garantie und Gewährleistung, damit fangen die Probleme an :lol:

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spraadhans
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Zitat von Gsjoerden um 10:29 am Nov. 7, 2012
Hast natürlich recht. 2 oder 3 mal darf er versuchen den Mangel zu beseitigen.




Die Nachbesserung gilt grds. nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
Da hier aber nur Nachlieferung in Frage kommt, würde bereits der erste Fehlschlag zum Rücktritt berechtigen und damit zur Kaufpreisrückzahlung führen.


Zitat von Cziebesz um 10:40 am Nov. 7, 2012
Die Beweislastumkehr in §476 zwingt den Händler nahzuweisen, dass du die Sache falsch behandelt hast. Das wird wohl unmöglich sein. Für mich ist die Sache ziemlich eindeutig, auch der Akku steht muss die ersten 6 Monate durchhalten ohne Mängel aufzuweisen. Du muss ihm natürlich, wie oben schon beschrieben, ein Nachbesserung oder Nachlieferung ermöglichen. Er muss dir einen neuen liefern, da du das Wahlrecht hast.
Sag Mehmet, er soll noch einmal seine AGB lesen ;)



Das ist im Grunde auch nicht ganz richtig, der Verkäufer muss entweder beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war oder erklären, warum die gesetzliche Vermutung ausnahmsweise nicht gelten soll.

Bei einem Akku könnte diese Vermutung durchaus widerlegt werden.

(Geändert von spraadhans um 14:05 am Nov. 7, 2012)


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Cziebesz
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Was ist da im Grunde nicht richtig?! Der Verkäufer kann die Vermutung nicht widerlegen, es sei denn der Akku wurde unsachgemäß genutzt, ins Wasser eingetaucht oder so, wenn das nicht der Fall ist, dann kann er die Vermutung nicht widerlegen. Aber die Vermutung geht ja von einem sachgemäßen Gebrauch aus. Und ein Akku der nach 10min schlapp macht ist offensichtlich defekt. Die Vermutung mit dem Mangel vereinbar.

(Geändert von Cziebesz um 18:28 am Nov. 7, 2012)

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daniel
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Z.B.: wenn der Akku seit Sommer im Laptop ist und der Laptop immer, wenn er in Gebrauch ist, am Ladekabel hängt, ist das auch eine unsachgemäße Benützung. So kann man jeden Akku in 6 Monaten killen- egal wie gut die Ladeelektronik und die Akku Zellen sind.
Das soll jetzt KEINE UNTERSTELLUNG sein.
Nur ein mögliches Beispiel aufzeigen.

Das ist auch der Grund warum ich mein Handy nicht jeden Tag die ganze Nacht am Ladekabel hängen lasse. Mein Handyakku ist nun 3,5 Jahre alt und die Akkulaufzeit ist nur unwesentlich schlechter als bei Auslieferung und ich telefoniere täglich.
Ein Li-Ionen Akku sollte nur geladen werden, wenn er leer ist- auch wenn einem die Werbung (kein Memory Effekt usw.) was anderes verspricht. Li-Ionen Akkus sollte man auch nicht 100% geladen lagern.

Aber wer jetzt wem was bei dem genannten Laptopakku-Problem beweisen kann/muss, ist nun die Fage...
Ich würd auf jeden Fall trotzdem beim Händler nochmal nachhaken.

LG,
Daniel

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