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moosy
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OC Profi
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Hallo

Ich habe ein recht spezielles Problem. Doch vielleicht gibts es ja User hier die sich mit der Problematik auskennen. Daher bitte nur professionelle Antworten wenn möglich.

Kurz beschrieben: Einer meiner Kunden zahlt seine Rechnung nicht.

Er hat jetzt eine letzte Frist bekommen bis zu der er den fälligen Betrag noch zahlen kann. Ansonsten sollen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Und hier meine Frage:

Bisher kam ich zum Glück noch nicht in eine solche Situation.
Wie ist in der Regel die Vorgehensweise in einem solchen Fall.
MUss ich zu einem Anwalt gehen? Kann man das als Firma / Person auch ohne? Es geht um einen Schadensfall von 300€. Lohn es sich da überhaupt? (Falls Kunde am Ende zahlungsunfähig)
Wenn ich es selbst in die Hand nehme muss ich erst eine Anzeige schreiben?
Muss ich mich schriftlich ans Gericht wenden damit der Fall überhauot anläuft?
Man kann ja nicht direkt zum Gerichtsvollziehen gehen soweit ich weiss.

Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

MFG

Moosy  

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SchlitzerMcGourgh
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einfach zu den bullen, bei denen anzeige machen und schon läuft das...


Spanky Ham, Ling Ling, Garfield and Angus

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spraadhans
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1.) also die polzei nützt bei zivilrechtlichen sachen überhaupt nichts!

2.) man hätte die möglichkeit vom vertrag zurückzutreten und dann rückgewähr des geleisteten zu fordern

3.) durchsetzen kannst man diese forderungen nur vor gericht, ich meine vor dem amtsgericht besteht kein vertretungszwang, so dass man im zweifel keinen anwalt brauchst, jedoch führt für laien daran normalerweise kein weg vorbei

frage: hast du einen eigentumsvorbehalt vereinbart (für die zukunft wichtig)?



(Geändert von spraadhans um 15:37 am Dez. 13, 2006)

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


(Geändert von spraadhans um 15:50 am Dez. 13, 2006)


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CremeFresh
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um was für ein geschäftsfeld handelt es sich denn? bau, dienstleistung, etc.

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Bliemsr
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Wie schon gesagt wurde, das ist eine zivilrechtliche Sache.
"Zivil" heißt: von Person zu Person.

Anzeige und / oder Polizei bringen dir dein Geld hier nicht zurück.

Es gibt hier im Offtopic echt jede Menge gute Anleitungen, wie man
in diesem Fall vorgehen muß, auch ohne Anwalt.
Also Fristen setzen, Mahnbescheid schicken, etc...

Mahnbescheid kannst du acuh online in Auftrag geben, z.B. bei
meinmahnbescheid.de , ist aber mit Kosten verbunden, die allerdings
der Nichtzahler tragen muß. Doch wenn bei dem nichts zu holen ist,
stehst du auch wieder blöd da.

Lies dich einfach durch, es gibt hier einige brauchbare ähnliche Threads.


Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3

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maxpayne
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nach 30 tagen ist der kunde automatisch in zahlungsverzug, wenn nicht anders vereinbart und ja, ein mahnbescheid zu beantragen ist hier wohl das sinnvollste (spart man sich ein gerichtsverfahren, da man dafür kein urteil braucht). eine andere möglichkeit ist ein inkasso-unternehnen einzuschalten. aber wenn der kunde ohnehin pleite ist bzw. eine eidesstattlicher erklärung abgibt, bringt das alles nichts. wo es nichts zu pfänden gibt, gibt es nichts zu pfänden.

es gibts aber auch leute die regeln das dann privat! -> :onhead:


We're born naked, wet and hungry. Then things get worse...

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spraadhans
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spätestens wenn der gegner wiederpruch gegen den amhnbescheid einlegt kommt es zum gerichtsverfahren und da wird es für den laien halt schwierig ohne rechtsbeistand


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Schermi74
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Ich hab nicht viel Ahnung von so Sachen, aber kann man das nicht über ein Inkassobüro regeln? Wenn ich nicht irre bekommst du dein Gekd dann von denen und die Regeln den Rest, aber k.A. wie das genau läuft.


The Dominians, a Ryzom Guild

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spraadhans
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hart an der grenze zur illegalität!

vollstreckbare titel gibt es in deutschland nur über die gerichtsbarkeit, das gehört einfach zu einem rechtsstaat


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maxpayne
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das muss dich ja nicht interessieren, wenn du dich an ein inkasso-büro wendest. die wissen auch, dass sie sich an das gesetz halten müssen. es und es gibt tatsächlich welche, die dir das geld sofort zurückzahlen abzgl. dicker provision versteht sich und dann auf eigene faust das geld eintreiben. der auftraggeber ist damit "raus". bei einem streitwert von 300€ wird da aber nur auf ein normales inkasso zurückgreifen können.


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