Vorgehenweise Kunde zahlt nicht.

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-- Veröffentlicht durch moosy am 11:30 am 14. Dez. 2006

Alles klar besten Dank:):):)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 11:12 am 14. Dez. 2006

das ist keine ausrede für den zahlungsverzug, drohe ihm das mahnverfahren an und dann auch durchziehen


-- Veröffentlicht durch moosy am 10:58 am 14. Dez. 2006

Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde mich mal ans Amtsgericht wenden. Die werden mir bestimmt weiterhelfen können.

Nochmal zu 2.)

Frage deshalb weil besagter Kunde so wie er sagt beruflich oft unterwegs ist und dies als Ausrede für die Versäumnis nutzt. Könnte er nun bei einer beliebigen Bank dies in Auftrag geben könnte ich dies in einem Gespräch vorschlagen um vielleicht rauszufinden ob er zahlen kann/will.


GRuss


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 8:06 am 14. Dez. 2006

1.) nicht zum inkassobüro sondern zum zuständigen amtsgericht oder der zuständigen stelle für mahnungen in deinem bundesland
wenn die zahlung fällig ist und der käufer auch nach mahnung nicht zahlt, sind die voraussetzungen für einen mahnbescheid erfüllt.

lies dir mal den wiki link aus meinem post weiter oben durch, da ist alles ganz schön erklärt.

solange er (der käufer) keinen widerspruch einlegt, kommst du so zu deinem vollstreckbaren titel, auf ein prozess würde ich es für 300,- wahrscheinlich nicht ankommen lassen, es sei denn, die bist sicher, dass der kunde zahlen kann

ansonsten eigentumsvorbehalt:thumb:

2.) was auf jeden fall geht, ist geld abheben und dann bei irgendeiner bank einzahlen (ist auch schneller)


-- Veröffentlicht durch moosy am 1:56 am 14. Dez. 2006

Es handelt sich dabei um Dienstleistung / Vertrieb bzw. Handel


"frage: hast du einen eigentumsvorbehalt vereinbart"


Leider nein. Wäre aber bei der Gewährung eines Kaufs auf Rechnung nicht verkehrt.

Für mich ist halt die allgemeine Vorgehensweise wichtig.
Quasi Schritt für Schritt.

Bzw. ob ich etwas vergessen habe was zur einleitung des Mahnverfahrens nötig ist.
Sprich der Kunde ist jetzt knapp 5 Wochen überfällig. Hat eine Rechnung bekommen mit der Aufforderung innerhalb von 5 Tagen zu zahlen. Nun habe ich ihm eine Zahlungsfrist zu einem bestimmten Datum gesetzt.
Ausreichend um ein Verfahren einzuleiten?
Oder anders Ausgedrückt, unter welchen Vorraussetzungen kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden, was muss man erfüllen.

VErstanden habe ich es jetzt so:
Ich warte die letzte Frist ab. Wende mich dann an ein Inkasso Büro bezüglich eines Mahnbescheides (Gebühren wären immernoch besser als kein Geld) und warte dann ab was geschieht. Soll heissen das Inkassobüro setzte sich mit dem Kunden in Verbindung.

Gruss  


P.S. : Eine Frage zuwischendurch:

Kann man generell von einer fremden Bank aus eine Überweisung durchführen?
Beispiel: Ich bin unterwegs , irgendwo in Deutschland, ein Notfall ich muss dringend Geld überweisen , bin Kunde der Volksbank, stehe aber vor einer Sparkasse, würde diese die Überweisung weiterleiten ( mit oder ohne Gebühr) bzw, wenn nicht geht es von Sparkasse zu Spakasse, oder Volksbank zu Volksbank?




(Geändert von moosy um 2:06 am Dez. 14, 2006)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 21:10 am 13. Dez. 2006

mein tip:

versuchs auf die normale weise, ein mahnbescheid ist schon beeindruckender als eine stinknormale mahnung


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 19:32 am 13. Dez. 2006

das muss dich ja nicht interessieren, wenn du dich an ein inkasso-büro wendest. die wissen auch, dass sie sich an das gesetz halten müssen. es und es gibt tatsächlich welche, die dir das geld sofort zurückzahlen abzgl. dicker provision versteht sich und dann auf eigene faust das geld eintreiben. der auftraggeber ist damit "raus". bei einem streitwert von 300€ wird da aber nur auf ein normales inkasso zurückgreifen können.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:14 am 13. Dez. 2006

hart an der grenze zur illegalität!

vollstreckbare titel gibt es in deutschland nur über die gerichtsbarkeit, das gehört einfach zu einem rechtsstaat


-- Veröffentlicht durch Schermi74 am 18:09 am 13. Dez. 2006

Ich hab nicht viel Ahnung von so Sachen, aber kann man das nicht über ein Inkassobüro regeln? Wenn ich nicht irre bekommst du dein Gekd dann von denen und die Regeln den Rest, aber k.A. wie das genau läuft.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:46 am 13. Dez. 2006

spätestens wenn der gegner wiederpruch gegen den amhnbescheid einlegt kommt es zum gerichtsverfahren und da wird es für den laien halt schwierig ohne rechtsbeistand


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 17:38 am 13. Dez. 2006

nach 30 tagen ist der kunde automatisch in zahlungsverzug, wenn nicht anders vereinbart und ja, ein mahnbescheid zu beantragen ist hier wohl das sinnvollste (spart man sich ein gerichtsverfahren, da man dafür kein urteil braucht). eine andere möglichkeit ist ein inkasso-unternehnen einzuschalten. aber wenn der kunde ohnehin pleite ist bzw. eine eidesstattlicher erklärung abgibt, bringt das alles nichts. wo es nichts zu pfänden gibt, gibt es nichts zu pfänden.

es gibts aber auch leute die regeln das dann privat! -> :onhead:


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 17:23 am 13. Dez. 2006

Wie schon gesagt wurde, das ist eine zivilrechtliche Sache.
"Zivil" heißt: von Person zu Person.

Anzeige und / oder Polizei bringen dir dein Geld hier nicht zurück.

Es gibt hier im Offtopic echt jede Menge gute Anleitungen, wie man
in diesem Fall vorgehen muß, auch ohne Anwalt.
Also Fristen setzen, Mahnbescheid schicken, etc...

Mahnbescheid kannst du acuh online in Auftrag geben, z.B. bei
meinmahnbescheid.de , ist aber mit Kosten verbunden, die allerdings
der Nichtzahler tragen muß. Doch wenn bei dem nichts zu holen ist,
stehst du auch wieder blöd da.

Lies dich einfach durch, es gibt hier einige brauchbare ähnliche Threads.


-- Veröffentlicht durch CremeFresh am 17:21 am 13. Dez. 2006

um was für ein geschäftsfeld handelt es sich denn? bau, dienstleistung, etc.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:36 am 13. Dez. 2006

1.) also die polzei nützt bei zivilrechtlichen sachen überhaupt nichts!

2.) man hätte die möglichkeit vom vertrag zurückzutreten und dann rückgewähr des geleisteten zu fordern

3.) durchsetzen kannst man diese forderungen nur vor gericht, ich meine vor dem amtsgericht besteht kein vertretungszwang, so dass man im zweifel keinen anwalt brauchst, jedoch führt für laien daran normalerweise kein weg vorbei

frage: hast du einen eigentumsvorbehalt vereinbart (für die zukunft wichtig)?



(Geändert von spraadhans um 15:37 am Dez. 13, 2006)

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


(Geändert von spraadhans um 15:50 am Dez. 13, 2006)


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 15:29 am 13. Dez. 2006

einfach zu den bullen, bei denen anzeige machen und schon läuft das...


-- Veröffentlicht durch moosy am 15:26 am 13. Dez. 2006

Hallo

Ich habe ein recht spezielles Problem. Doch vielleicht gibts es ja User hier die sich mit der Problematik auskennen. Daher bitte nur professionelle Antworten wenn möglich.

Kurz beschrieben: Einer meiner Kunden zahlt seine Rechnung nicht.

Er hat jetzt eine letzte Frist bekommen bis zu der er den fälligen Betrag noch zahlen kann. Ansonsten sollen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Und hier meine Frage:

Bisher kam ich zum Glück noch nicht in eine solche Situation.
Wie ist in der Regel die Vorgehensweise in einem solchen Fall.
MUss ich zu einem Anwalt gehen? Kann man das als Firma / Person auch ohne? Es geht um einen Schadensfall von 300€. Lohn es sich da überhaupt? (Falls Kunde am Ende zahlungsunfähig)
Wenn ich es selbst in die Hand nehme muss ich erst eine Anzeige schreiben?
Muss ich mich schriftlich ans Gericht wenden damit der Fall überhauot anläuft?
Man kann ja nicht direkt zum Gerichtsvollziehen gehen soweit ich weiss.

Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

MFG

Moosy  


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