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mein tip:
versuchs auf die normale weise, ein mahnbescheid ist schon beeindruckender als eine stinknormale mahnung
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moosy offline
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Es handelt sich dabei um Dienstleistung / Vertrieb bzw. Handel
"frage: hast du einen eigentumsvorbehalt vereinbart"
Leider nein. Wäre aber bei der Gewährung eines Kaufs auf Rechnung nicht verkehrt.
Für mich ist halt die allgemeine Vorgehensweise wichtig. Quasi Schritt für Schritt.
Bzw. ob ich etwas vergessen habe was zur einleitung des Mahnverfahrens nötig ist. Sprich der Kunde ist jetzt knapp 5 Wochen überfällig. Hat eine Rechnung bekommen mit der Aufforderung innerhalb von 5 Tagen zu zahlen. Nun habe ich ihm eine Zahlungsfrist zu einem bestimmten Datum gesetzt. Ausreichend um ein Verfahren einzuleiten? Oder anders Ausgedrückt, unter welchen Vorraussetzungen kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden, was muss man erfüllen.
VErstanden habe ich es jetzt so: Ich warte die letzte Frist ab. Wende mich dann an ein Inkasso Büro bezüglich eines Mahnbescheides (Gebühren wären immernoch besser als kein Geld) und warte dann ab was geschieht. Soll heissen das Inkassobüro setzte sich mit dem Kunden in Verbindung.
Gruss
P.S. : Eine Frage zuwischendurch:
Kann man generell von einer fremden Bank aus eine Überweisung durchführen? Beispiel: Ich bin unterwegs , irgendwo in Deutschland, ein Notfall ich muss dringend Geld überweisen , bin Kunde der Volksbank, stehe aber vor einer Sparkasse, würde diese die Überweisung weiterleiten ( mit oder ohne Gebühr) bzw, wenn nicht geht es von Sparkasse zu Spakasse, oder Volksbank zu Volksbank?
(Geändert von moosy um 2:06 am Dez. 14, 2006)
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1.) nicht zum inkassobüro sondern zum zuständigen amtsgericht oder der zuständigen stelle für mahnungen in deinem bundesland wenn die zahlung fällig ist und der käufer auch nach mahnung nicht zahlt, sind die voraussetzungen für einen mahnbescheid erfüllt.
lies dir mal den wiki link aus meinem post weiter oben durch, da ist alles ganz schön erklärt.
solange er (der käufer) keinen widerspruch einlegt, kommst du so zu deinem vollstreckbaren titel, auf ein prozess würde ich es für 300,- wahrscheinlich nicht ankommen lassen, es sei denn, die bist sicher, dass der kunde zahlen kann
ansonsten eigentumsvorbehalt
2.) was auf jeden fall geht, ist geld abheben und dann bei irgendeiner bank einzahlen (ist auch schneller)
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moosy offline
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Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde mich mal ans Amtsgericht wenden. Die werden mir bestimmt weiterhelfen können.
Nochmal zu 2.)
Frage deshalb weil besagter Kunde so wie er sagt beruflich oft unterwegs ist und dies als Ausrede für die Versäumnis nutzt. Könnte er nun bei einer beliebigen Bank dies in Auftrag geben könnte ich dies in einem Gespräch vorschlagen um vielleicht rauszufinden ob er zahlen kann/will.
GRuss
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