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Tomalla
aus Seeheim-Jugenheim
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:nabend:

Wer seinen Dachboden entrümpelt und den antiken Sessel der Großmutter oder seine Briefmarkensammlung im Internet verhökert, bekommt mit dem Finanzamt meist keine Probleme. Wer Haushaltsgeräte, Motorräder oder Ähnliches aufkauft, sie Gewinn bringend verkauft und dies dem Finanzamt nicht meldet, begeht Steuerhinterziehung. Dem Fiskus gehen deswegen Jahr für Jahr Millionen Euro verloren. Um dies zu verhindern, surfen niedersächsische Finanzbeamte in Onlinemarktplätzen wie eBay und autoscout24, immer auf der Hatz nach unversteuerten Umsätzen. Dabei spüren sie vor allem so genannte Powerseller auf - Profi-Verkäufer, die besonders viele Artikel verscherbeln.

XPider findet sie alle
Die Suchmaschine "XPider" des Bundesamtes für Finanzen in Bonn finde fast alle Online-Schwarzhändler, sagt Sprecher Wolfgang Cremer. "XPider durchsucht den virtuellen Raum nach Steuerpflichtigen, die beim Finanzamt nicht registriert sind." So erging es auch einem all zu eifrigen Onlineverkäufer aus der Nähe von Hildesheim. Aufgespürt durch "XPider", informierte das Bundesamt das Sonderreferat der Oberfinanzdirektion Hannover. "Seit zweieinhalb Jahren sind wir den Netzunternehmern auf der Spur", sagt Leiter Gerd Voltmann. "Liegen konkrete Verdachtsmomente vor, werden die Daten mit den Finanzämtern abgeglichen." Sollte sich der Verdacht erhärten, geht der Fall an das Amt für Fahndung und Strafsachen.

Über 100.000 Euro Umsatz
Einer der Powerseller verkaufte etwa Jahre lang Zelte bei eBay, die er günstig bei Warenhäusern erworben hatte. "Pro Jahr machte er einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro, ohne diesen zu versteuern", sagt der Hauptsachgebietsleiter der Steuerfahndung des Finanzamtes Hannover, Lutz Fette. "Davon gehören überschlägig 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr dem Fiskus." Die Fahnder, die polizeiliche Befugnisse haben, durchsuchten daraufhin die Wohnung des Beschuldigten. "Auch seine Computer-Festplatte haben unsere Spezialisten abgesaugt. Gerade bei Online-Verkäufern fehlen meistens schriftliche Aufzeichnungen. Hat jemand Buch über seine Arbeit geführt, steht das oft nur in seinem PC", sagt Fette.

Pseudonyme schützen Powerseller nicht
"Aktuell bearbeiten wir für den Raum Hannover rund 65 Fälle, alle von eBay", berichtet Fette. Pseudonyme würden die Powerseller nicht schützen. "Wir haben das Recht, von dem Auktionshaus sämtliche Personendaten zu erfragen. Auch die Konten werden von uns aufgedeckt." Die Fahnder errechnen aus den sichergestellten Unterlagen den Steueranteil, der nachgezahlt werden müsse. "Je nachdem, wie groß ein Fall ist, geht er entweder an unsere Bußgeld- und Strafsachenstelle oder an die Staatsanwaltschaft", sagt Fette. Teilweise würden sogar Strafbefehle erlassen oder die Fälle landeten vor Gericht. "Bei dem Zeltverkäufer gehe ich davon aus, dass er mit einer Geldstrafe davonkommt."

"Die meisten wissen um ihre Steuerpflicht"
Internetgeschäfte können im Hinblick auf Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer wichtig werden. "Natürlich ist es schwierig zu sagen, ob jemand bewusst hinterzogen hat oder nicht", betont der Steuerfahnder. "Aber die meisten wissen um ihre Steuerpflicht. Viele fangen mit dem eigenen Hausrat an. Dann kommt immer mehr dazu und sie merken, dass sich richtig viel Geld verdienen lässt."

Mehr als 200 Steuersünder im Visier
Derzeit haben die Finanzbeamten in Niedersachsen mehr als 200 Steuersünder im Visier. Der Steuerfahndung in Braunschweig sei im vergangenen Jahr sogar ein dicker Fisch in Netz gegangen, der bei eBay mehrere Millionen Euro umsetzte, sagt Vorsteher Erik Schuch. Der beschuldigte Händler sei in Untersuchungshaft genommen worden.


Tomalla


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Wie poste ich richtig ?

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maxpayne
aus tra lien
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ist theoretisch auch richtig so, habe selbst schon powerseller gefunden, die höchstwahrscheinlich steuern hinterziehen (rechnung erst auf anfrage bekommen, keine agb, keine mich-seite und ähnliches). verpfeifen werde ich aber keinen.

mit weit über 600 bewertungen habe ich aber selbst schon bedenken, dass das finanzamt auf mich aufmerksam wird. ich kenne deren vorgehensweisen ja nicht! ich verkaufe nie gewerblich, ausschließlich privat und bin auch schon seit circa 4 jahren mitglied, wobei dann diese bewertungen nicht mehr so hoch klingen. mein ebay-auftritt kommt dem eines händlers sehr nahe, da meine seiten mit hohem aufwand und mühe sehr seriös und professionell rüberkommen, aber wie sehen das leute im finanzamt? sind diese geschult genug um da unterschiede zu sehen? ich habe spaß am coden, will aber nicht, dass wer denkt ich bin ein händler oder so, der nur umsatz machen will.

ich habe zwar keine angst vor denen, aber habe ehrlich gesagt NULL bock mich in irgend einer weise, auch nur im geringsten für etwas rechtfertigen zu müssen, denn das kostet viel zeit und wahrscheinlich sogar geld. :down: solange es die richtigen erwischt, habe ich kein problem damit und kann es nur befürworten.


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NWD
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@ max:

es geht absolut nicht um deinen Auftritt sondern um das Geld was du umsetzt.. Sprich ab einer gewissen Grenze an Einnahmen durch eBay wirste fällig.. Und nur auf der Grundlagen können die dir was


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Breaker10
aus Weilmünster
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Eigendlich müsste man doch auch angeben wenn man in Foren etwas

verkäuft oder :noidea:  da kommen bei einigen schon im Jahr tausende

zustande :lol:


WIE POSTE ICH FALSCH ?
Nachdem ich GOOGLE, die FAQ´s und die BOARDSUCHE erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann

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Chill
aus Meppen
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Es geht hier in erster Linie um die Powerseller,die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen,aber kein Gewerbe angemeldet haben.
Daraus folgt,das keine Umsatzsteuer gezahlt wird.

Wer aber viel verkauft,sprich; Umsätze tätigt,mit dem Ziel einen Gewinn einzufahren, ist vom Gesetz her verpflichtet,diese dem Finanzamt gegenüber zu erklären und darauf eine Umsatzsteuer zu entrichten.



Unser Motto in Düsseldorf: Wir machen auch Hausbesuche ;)

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cpukiller
aus düsseldorf
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Unser Motto in Düsseldorf: Wir machen auch Hausbesuche ;)


haßt noch den 17 zoll dann mache ich mal wieder ein hausbesuch bei dir:lol:

axo das mit ebay und finazamt ist schon lage bekannt die sie eine eigen abteilung dafür haben;)


Gebe nicht auf,sei du selbst,jeder Mensch,wird dich bewundern,wenn du es schaffst,du zubleiben.

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Chill
aus Meppen
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OC God
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apropos Egay


1...2...3......Steuerfahndung seins  :biglol:




@cpukiller:Der Monitor ist schon lange weg.

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QnkeI
aus Wolfenbüttel
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2200 MHz


@Chill es ist 3...2...1....Steuerfahndung seins.

oder 1...2...3....Steuerhinterzieherei :lol:

Egal.

@max Es geht ums "gewerbliche handeln" Wenn du deine 200-CD-Sammlung einzeln verkaufst, is des egal. Wenn du 200mal die selbe CD verkaufst, wirds interessant ;) Verstehst du?

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Chill
aus Meppen
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Zitat von QnkeI um 12:49 am Feb. 16, 2005
@Chill es ist 3...2...1....Steuerfahndung seins.

oder 1...2...3....Steuerhinterzieherei :lol:

Egal.

@max Es geht ums "gewerbliche handeln" Wenn du deine 200-CD-Sammlung einzeln verkaufst, is des egal. Wenn du 200mal die selbe CD verkaufst, wirds interessant ;) Verstehst du?



Ich hab nich von Ebay gesprochen,sondern von Egay :)

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DarkFacility
aus Hannover
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man gut dass ich in einem steuerbüro arbeite, also:


Zitat von Chill um 19:49 am Feb. 15, 2005
Es geht hier in erster Linie um die Powerseller,die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen,aber kein Gewerbe angemeldet haben.
Daraus folgt,das keine Umsatzsteuer gezahlt wird.

Wer aber viel verkauft,sprich; Umsätze tätigt,mit dem Ziel einen Gewinn einzufahren, ist vom Gesetz her verpflichtet,diese dem Finanzamt gegenüber zu erklären und darauf eine Umsatzsteuer zu entrichten.

Unser Motto in Düsseldorf: Wir machen auch Hausbesuche ;)



gewinn: nein, nur einnahmen (ohne gewinnerzielungsabsicht), ansonsten richtig.



Zitat von QnkeI um 12:49 am Feb. 16, 2005

@max Es geht ums "gewerbliche handeln" Wenn du deine 200-CD-Sammlung einzeln verkaufst, is des egal. Wenn du 200mal die selbe CD verkaufst, wirds interessant ;) Verstehst du?



nein, genau andersrum, beim gewerbelichen handeln wird die wiederholungsabsicht vorausgesetzt, d.h.  wenn du deine cd sammlung in einem verkaufst, zählt das als ein verkauft, verkaufst du aber jede cd einzeln ist die wiederholungsabsicht gegeben und du bist nach §2(1) UStG nen Unternehmer.

verkaufst du als privatmann übelst viele sache, muß du das in einer Umsatzsteuererklärung angeben, da gibts aber irgendnen betrag, ansonsten muß man es in der Einkommensteuererklärung angeben unter der zeile Einkünfte aus privaten veräußerungsgeschäften.


ich hab gehört, dass im finanzamt hannover-mitte 1 mann nur darauf schaut, wer was wieviel verkauft und dass dabei vorranging erstmal leute überprüft werden, die powerseller sind, und kein gewerbe angemeldet hat.


"Hecken schützen Heckenschützen."
“Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U

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