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gabiza7
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Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Gebühreneinzugszentrale. Ich besitze einen PC, Fernseher und ein Radio und zahle daher jetzt pro Monat sozusagen den Maximal-Satz von rund 18 Euro.

Jetzt wollte ich mal fragen wie das mit weiteren Rundfunkgeräten ist. Offiziell heißt es ja, dass Zweitgeräte nicht gebührenpflichtig sind, wenn sie sich am selben räumlichen Ort (zum Beispiel Wohnung) wie die bereits angmeldeten Geräte befinden und also auch nicht auf die Arbeit mitgenommen, im Wohnmobil oder Gartenlaube platziert werden.

Aber gibt es eine Maximalanzahl an weiteren Geräten, die man zum Empfang bereithalten darf ohne weitere Gebühren zu entrichten? Oder könnte man theoretisch auch 100 PCs/Fernseher/sonstige Rundfunkgeräte besitzen, vorausgesetzt man nutzt diese ausschließlich selbst und privat, zahlt bereits die 18 Euro und hat alle Geräte am selben geschlossenen Ort (wie eben Wohnung oder Haus). Dass man für Geräte in Zweitwohnsitzen/Ferienwohnungen extra zahlen muss, ist mir klar.

Und wie ist es, wenn man seinen eigentlich Privat-PC zuhause als Angestellter bei einer Firma ab und zu (etwa 20 Prozent der gesamten Nutzung) beruflich nutzt, weil man auch mal von zuhause arbeiten muss. Muss man den PC dann extra sozusagen als gewerblich anmelden?

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Svenauskr
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Ich würde mir da ehrlich gesagt überhaupt keine Gedanken machen. Du zahlst ja schon den max Betrag. Reinlassen brauchst du die Betrüger auch nicht. Und wie will man dir Nutzung deines PC nachweisen?


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VoooDooo
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soweit ich weiß gibt es keine Maximalgrenze an Geräten. Und wenn er nur teilweise beruflich genutzt wird musst du nix zahlen. Seit kurzem müsstest du sogar für einen rein beruflich genutzten Computer nix mehr zahlen (zumindest bei Selbstständigkeit): Artikel.

(Geändert von VoooDooo um 17:22 am Aug. 20, 2011)

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gabiza7
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Ok, danke für eure Antworten, dann bin ich ja einigermaßen beruhigt,  nicht, dass man dann ab vier Geräten oder was nochmal zahlen muss. Und vier Geräte oder auch mal mehr hat man ja doch relativ schnell zusammen.

Das mit dem Urteil des Bundeserwaltungsgericht hab ich auch gelesen, war mir aber nicht sicher, ob es auch für Angestellte gilt, müsste aber ja wohl logischerweise. :noidea:


(Geändert von gabiza7 um 13:30 am Aug. 22, 2011)

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spraadhans
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gabiza7
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Stimmt, hab's geändert.

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