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eskimo
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Habe vor ein paar Tagen eine Nachricht von einem Ebay Mitglied bekommen, der bei mir etwas gekauft hat. Handelt sich um eine Mütze - daher muss kostenloser Versand angeboten werden.

In meinem Auktionstext steht, dass ich den kostenlosen Versand gratis anbiete, dass ich allerdings Privat verkaufe und der Verkäufer somit keinerlei Rechtsansprüche hat, wenn nichts ankommt. (Ich mache also auf die Rechtslage aufmerksam und biete an, gegen Aufpreis versicherten Versand zu bekommen).
Ausserdem steht in der Auktion - Versand innerhalb von 3 Werktagen. Habe ich so angegeben, weil ich grad immer 2 Tage in verschiedenen Städten zu tun habe und somit Montag Dienstags wo anders wohne.

Nun kam vor ein paar Tagen folgende Mail von dem Kollegen:



guten abend,

nach den neuen ebay agb's müssen sie eine mütze kostenlos versichert versenden. ich erwarte daher einen kostenlosen versicherten versand. ihre auktion wurde ebay bereits gemnaldet.

den versand erwarte ich unmittelbar und nicht 3 werktage nach zahlungseingang.




Und nein, der Typ kommt anscheinend nicht vom anderen Ende der Welt, sondern hat einen deutschen Namen.


Er hat nun doch überwiesen und fordert nun Versand im Brief, statt per Warensendung. Warensendungen kommen bei Ihm angeblich nicht an. Ein Maxibrief kostet aber 35 Cent mehr - die zahle ich für so einen nicht.

Wie würdet ihr reagieren?



Habe noch nen Fall offen (unbezahlten Artikel gemeldet) - darauf hat er bislang nicht reagiert. Habe gut Lust, diesen zu schließen und ihn verwarnen zu lassen + Geld zurück...
Mit solchen Leuten habe ich eigentlich keine Lust Geschäfte zu machen, ich traue mich wetten, dass angeblich nix ankommt.

(Geändert von eskimo um 17:34 am Dez. 4, 2009)

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maxpayne
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was ist das denn für ein sack? solche käufer würde ich keinem wünsche. bei mir ist ab und an auch mal "sowas" dabei. das ebay bei den entsprechenden kategorien versicherten versand vorschreibt wäre mir neu. das sollte er mal bitte mit verweis auf die quelle beweisen. der zeitraum, den du eingestellt hast, gilt für die zeit NACH zahlungseingang, wie du schon richtig gesagt hast. was ein dummschwätzer, unglaublich! die frage wäre jetzt noch, was du als versandart in der auktion angegeben hast. wenn das warensendung war, dann musst du es auch nicht anders versenden. aber auf versicherten versand kann ein käufer immer bestehen, solange er bereit ist, dafür zu zahlen. wenn du auf nummer sicher gehen willst, nimm einen/zwei zeugen mit zur post, wenn du es unversichert verschickst. ich persönlich frankiere dann selbst und nehme das einwerfen auf video auf.


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spraadhans
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Kommt drauf an, was genau vereinbart war. Wenn aus deinem Angebot ersichtlich ist, dass mit der günstigsten Versandmethode versendet wird, dann gilt das auch. Die Richtlinien auf ebay spielen allerdings ggf. auch eine Rolle.

An der vereinbarten Zeit der Versendung kann der Käufer hier nichts mehr ändern.

Absendung am besten mit Zeugen.

Grds. musst du den Vertrag natürlich erfüllen, Rücktritt ist also nicht ohne Weiteres möglich.

(Geändert von spraadhans um 18:53 am Dez. 4, 2009)


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maxpayne
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da fällt mir doch gleich eine frage ein: welche art von "videobeweis" ist vor gericht unzulässig?


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kammerjaeger
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Afaik keine, es wäre nur ein Glied in einer Beweiskette. Zeugen sind immer besser... ;)


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spraadhans
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Neee, Prozessrecht ist zwar erst Thema des zweiten Examens aber Zeugen sind immer der schlechteste Beweis.

Wenn ein Video plausibel ist, dann kann das was helfen, kommt immer drauf an.

Im Zivilprozess müssen beide Seiten ihren Standpunkt beweisen, also müsste von der Gegenseite ja dann auch irgendwas kommen.


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maxpayne
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waren irgendwelche videos zur beweislage nicht verboten? ich habs echt nicht mehr in erinnerung, wo ich das aufgeschnappt habe. mir gehts im speziellen um den unversicherten versand (versandbeweis = video).


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spraadhans
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Videos sind dann problematisch, wenn sie das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen. Ein striktes Beweisverwertungsverbot wie im amerikanischen Recht gibt es bei uns sowieso nicht.

(Geändert von spraadhans um 23:09 am Dez. 4, 2009)


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maxpayne
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wunderbar, also perfekt für den versandbeweis. dabei filme ich ja keine dritten. :biglol: kann gut sein, dass ich das videoverbot aus irgendeinem us-film/serie noch im hinterkopf hatte. :noidea:


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Also ich brauche keinen Videobeweis und auch keine Zeugen, so wie ich das sehe! Er will unversicherten Versand, ich habe ihm 3 oder 4 mal versicherten Versand angeboten - und ich versende unversichert.
Rein rechtlich (Privatverkäufer) ist er dann dafür verantwortlich ob die Post bei ihm ankommt oder nicht.

Eine positive Bewertung bekomme ich von dem ohnehin nicht.

Als Versand habe ich nur "unversichert" angegeben. Also Warensendung. Brief kostet 35 Cent mehr die zahle ich für so ein, entschuldigung "Arschloch" nicht.

Ich wette ohnehin, die Mütze kommt bei dem niemals an...
Frage mich eh, was der für nen Briefkasten haben muss, dass Warensendungen nicht ankommen, Briefsendungen aber doch...



(Geändert von eskimo um 4:53 am Dez. 5, 2009)

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