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quake34ever
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OC God
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Moin Moin,
habe am 19. Dez. mein Abgangszeugnis bekommen, da die Punkte für die Abi-Qualifikation nicht gereicht haben.

Möchte nun Widerspruch einlegen und war dazu gestern in der Schule...Keiner wusste was er damit anfangen sollte!?!
Aussage: Ich solle den Widerspruch heute schriftlich einreichen, damit die Frist eingehalten wird.

Habe ich gemacht, leider genügte heute der Widerspruch an sich nicht. Ich solle bitte genau Bezug auf die Fächer und Kopfnoten nehmen.

Nun stelle ich mir die Frage was klüger ist:
1) nur die Fächer und Kopfnote nennen und warten, dass sie mir beweisen was ich für Noten habe, denen ich dann meine Beurteilung samt Zeugenaussage vorlege (bestes Beispiel: Sport 2- und 3- bekommen, am Zeugnis steht die 3-)

2) die Fächer/Kopfnote nennen und direkt meine Aussagen schon dabeischreiben mit allen Argumenten und Beweisen


zu 1) sie legen mir die Beweise vor, ich widersprche und lege meine vor => die denken ich hätte meine nun erschwindelt
zu 2) ich lege meine Beweise und Argumente vor und sie sind SOFORT in der Beweispflicht => "überrumpelt" und sie müssen davon das gegenteil beweisen


Nun die Frage an euch: Welche Methode ist klüger?! Dass sie mir das Gegenteil direkt beweisen müssen oder dass ich ihnen das gegenteil beweisen muss.
Muss das Schreiben bis morgen fertig haben. Hoffe da auf eure Erfahrungen...hier sind ja mittlerweile auch schon etwas ältere User unterwegs mit sicher mehr Lebenserfahrung wie ich sie habe.

 


Hier war mal was ^^ => Under Construction cD

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The Edge
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OC God
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es ist mir gerade überhaupt nicht verständlich, was konkret du wissen willst bzw. erreichen willst bzw. was dein eigentliches problem ist bzw. wieso du überhaupt widerspruch einlegen willst? :noidea:

wurdest du sozusagen mit dem abgangszeugnis, auf dem du niedriger bewertet bist als du eigentlich bewertet wurdest, rausgegangen oder wie?

geh erstmal hin und lass dir erklären, wo es nicht gereicht hat. die führen ihre daten eigentlich sauber.

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quake34ever
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OC God
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es stand eigentlich ab anfang dezember fest, dass die quali versaut ist durch eine klausur im LK-bereich.

der abgang ist unumstritten.


das problem liegt in der benotung in 3 fächern...als beispiel sport: 2 noten bekommen, eine 2- und eine 3-...jede note zählt zu 50%...macht logischerweise eine glatte 3 und keine 3-

in 2 weiteren fächern sieht es ähnlich aus, aber noch extremer..
4 noten, alle zu 25%... 2-,2-,3+,5  am zeugnis: 4+
da sieht jeder, das dort etwas nicht passt

der widerspruch gilt also den noten im zeugnis.

Die frage ist nun:
Widerspruch einlegen und sofort denen Beweise aufführen welche Noten ich verdient habe und sie damit überrumpeln, so dass die schule mir ihre Notengebung zu beweisen hat.

oder

ich lege widerspruch ein, erwähne die fächer und sie zeigen mir, dass die noten rechtens sind und ich DANN beweise, dass es anders sein muss.


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The Papst
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Willst du Widerspruch gegen Noten einlegen, weil du dich falsch bewährte fühlst? Wenn ja kannst du das vergessen. Da hast du leider keine Chance irgendetwas zu erreichen.
Außer der Lehrer hat sich verrechnet oder so.


Unter den Umständen hast du gute Chancen, da der Lehrer die Teilnoten sicher nicht bestreitet oder?

(Geändert von The Papst um 11:30 am Jan. 16, 2008)

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quake34ever
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OC God
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wieso keine chance?

ein Abgangszeugnis ist ein Verwaltungsakt, weil es die spätere berufliche Zukunft beeinflusst.
bei einem halbjahrszeugnis ist es tatsächlich nicht möglich.
allein schon durch die neu eingeführten kopfnoten hier in nrw, ist es möglich auf grund einer falschen bewertung vor das verwaltungsgericht zu ziehen.

zum verrechnen:
ich bekomme unter zeugen gesagt ich stehe mündlich 2-3, was ist das dann für eine konkrete aussage?! auf nachfrage bekam ich die antwort: die quartalsnote kannst du dir mit deiner zeugnisnote ausrechnen, deine schriftlichen noten sind ja konkret.
wohlgemerkt unter zeugenaussagen...

ED'IT: ob er sie bestreiter oder nicht, kann ich nicht sagen...es war bislang nicht möglich weder schulleitung noch den betroffenen lehrer zur rede zu stellen..grundsätzlich keine zeit...daher habe ich mich an den oberstufenkoordinator gewannt, aber der ist ein harter brocken.



(Geändert von quake34ever um 11:32 am Jan. 16, 2008)


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The Papst
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Keine Chance bezog sich darauf, nachträglich gegen mündliche Noten anzugehen, ist grade eine bei uns in LG vorm Gericht mit gescheitert.

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quake34ever
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OC God
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aber mal eben was anderes:

quartalsnoten sind dem schüler mitzuteilen, oder?!
ein lehrer kann nicht hergehen und bei der 2. quartalsnote sagen:
ich habe sie noch nicht fertig und das über eine wochelang und in der nächsten woche ankommen und sagen: morgen gibt es zeugnisse, rechnet sie euch aus.

das sind ja keine konkreten angaben.
gegen mündliche noten kann nicht angegangen werden?!
2-3 ist sehr schwammig...ich kann auch nicht sagen: ich bezahle ihnen 100-150 euro und suche mir hinterher was passendes raus.

was kann man dann überhaupt gegen mündl. noten machen?!
machtlos?


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Roughneck Rico
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OC God
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Wieso kommt mir das nur so bekannt vor?

Ich habe leider bei mir damals (20 Jahre her) nichts erreicht.
Wenn dich das Lehrpersonal auf dem Kicker hat, führen sie zur Not mündliche Noten an die sie in die Endbenotung mit einrechen.
Das war jedenfalls bei mir damals so.


schriftliche Noten: 2,5

mündliche Noten: wurden auf 5 oder 6 gegeben, wegen "Unterichts- und Mitarbeitsverweigerung"

Endnoten in fast allen Fächern: 4

Das alles nur weil der Untericht mich unterfordert hatte und es mich unendlich langweilte wenn die Lehrer immer alles 5 - 10 mal wiederholt haben damit auch der "Klassenprimus" in der letzten Bank alles einigermassen kapiert hatte ...

Also las ich eben meist irgendwelche Fachbücher die mich interessiert hatten, z.B. Geschichte, während des Unterichts.

Da ich zudem nie Hausaufgaben machte, für Fächer die mich nicht wirklich interessierten, (mea culpa) kam es eben zu den o.a. mündlichen Benotungen.

Tja, das gloreiche deutsche Schulwesen ...

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quake34ever
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OC God
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Intel Core 2 Duo
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ja gut, andere tätigkeiten während des unterrichts sind wahrscheinlich wirklich nicht sehr sinnvoll gewesen ;)

aufm kicker steh ich bei diesem lehrer eigentlich gar nicht, im gegenteil, er kann mich gut leiden und ich ihn, nie irgendwelche probleme gehabt.

mache das auch nur ungern mit dem widerspruch, aber für mich ist die benotung nunmal nicht rechtens.

über das deutsche schulwesen nachzudenken, habe ich aufgegeben...bin mal auf das diesjährige zentralabitur gespannt...ich weiß dass unserm LK kurs einiges an informationen fehlt...das geht denk ich mal schwer daneben.

aber back2topic:

kopfnoten sind ja anfechtbar zwecks eingriff in einen § des GG.
Zuverlässigkeit/Sorgfalt nen befriedigend bekommen.
im gesamten halbjahr glaube ich nur 2 mal hausaufgaben vergessen und immer pünktlich zum unterricht erschienen bzw. erste stunde 5 mins später wegen den bussen, aber nicht nur bei mir.

ordner und hefte sehr sorgfältig geführt, bücher gut behandelt usw usw....dagegen lässt sich ja angehen


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KakYo
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OC God
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zu der Sache mit "2-,2-,3+,5"...
Bei uns gabs früher so ne Regelung, das wenn man in einem Halbjahr 0 Punkte hatte man nichtmehr über 3 Punkte kommen kann, auch wenn die anderen 3 Halbjahre 15 Punkte waren, evtl gibts ja da irgend ne Regelung bei euch mit der 5 da:noidea:

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