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eskimo
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Ich habe mir bei ebay eine Jacke ersteigert, da ich sie im Laden nirgends bekommen konnte. Einen Tag später kommt mir eine Freundin mit genau derselben Jacke an. War ein nachträgliches Geburtstagsgeschenk von ihr.

Ich habe daraufhin den Verkäufer angeschrieben und den Kauf storniert.
Daraufhin wollte dieser - mit verweis auf seine AGB`s - von mir 6 Euro Ebaygebühren erstattet haben.

Auf meine Antwort, dass mir dieser Betrag für die Ebay Gebühren doch etwas hoch erscheint und er mir doch bitte offenlegen soll, wie er das ganze berechnet, da man ja die Ebaygebühren bei nicht zustandekommen des Kaufvertrages doch eh zurückerstattet bekommt, kam (am Sonntag nachmittag) eine Antwort von der "Rechtsabteilung".
Ich hätte laut AGB eine "Stornogebühr" von 6 Euro zu überweisen.
In der Mail stand nichts davon, wie diese Gebühr zu stande kommt, nur komisch, dass es auf einmal nicht mehr die Ebaygebühren, sondern Stornogebühren bin.
Des weitern kann ich - laut Verkäufer - von meinem Wiederrufsrecht erst nach Erhalt der Ware gebrauch machen. (Wäre mir allerdings nicht bekannt, geht doch bei jedem anderen Onlinehandel auch ohne Probleme).

Ich hätte jetzt folgende Möglichkeiten:
a) Nicht bezahlen und abwarten was passiert.
b) Bezahlen und den Artikel dann zurückschicken (Portogebühren müsste er erstatten, da der Kaufpreis > 40 Euro ist).
c) Einen weitern Artikel bei diesem Anbieter bestellen (er hätte noch so einiges, dass mich interessieren würde), beides schicken lassen, die Jacke zurückgehen lassen, falls er mir dann das Geld nicht fristgerecht zurückerstattet Anzeige stellen.


Wozu würdet ihr mir raten?
Ich sehe mich eigentlich vollkommen im Recht und mir ist auch nicht bekannt, dass ich von meinem Wiederrufsrecht erst nach Erhalt der Ware gebrauch machen kann, der Verkäufer hätte davon doch auch keine Vorteile, sondern durch die Portokosten, die er mir erstatten müsste nur Nachteile.
Und aufgrund der Art, wie der offenbar versucht mich abzuzocken möchte ich auch nicht unbedingt nochmal dort einkaufen. Wobei die Sachen schon relativ günstig sie vor allem kein anderer Händler im Angebot hat.

Die AGB`s findet ihr hier:
Klick

(Geändert von eskimo um 1:03 am Aug. 27, 2007)

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DragonSkull
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ich habe mir die agb jetzt nicht durchgelesen, aber wenn dort drin steht, das die storno genühren in der besagten höhe zu tragen sind, wenn ein wiederruf erfolgt, dann msust du sie auch zahlen, denn du hast mit dem kauf den agb´s zugestimmt.


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maxpayne
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Zitat von eskimo um 1:00 am Aug. 27, 2007
Ich hätte jetzt folgende Möglichkeiten:
a) Nicht bezahlen und abwarten was passiert.
b) Bezahlen und den Artikel dann zurückschicken (Portogebühren müsste er erstatten, da der Kaufpreis > 40 Euro ist).
c) Einen weitern Artikel bei diesem Anbieter bestellen (er hätte noch so einiges, dass mich interessieren würde), beides schicken lassen, die Jacke zurückgehen lassen, falls er mir dann das Geld nicht fristgerecht zurückerstattet Anzeige stellen.

das würde ich machen. in seinen AGB kann ich übrigens nichts von irgendwelchen stornogebühren sehen...


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eskimo
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Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse unter Angabe der Rechnungsnummer und Vor-/Zuname. Zahlungen sind bitte bis spätestens 10 Tage nach Auktionsende auszuführen.
Verwehrt der Besteller die Erfüllung des Vertrages ohne dazu gesetzlich berechtigt zu sein, so ist die Firma *** berechtigt, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des Warenwertes zu verlangen. Dabei bleibt dem Besteller vorbehalten, nachzuweisen, dass tatsächlich ein Schaden bei der Firma *** nicht eingetreten bzw. der tatsächliche eingetretene Schaden geringer ist. Der Firma *** bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, das der tatsächlich eingetretene Schaden höher als 20% des Warenwertes ist, und diesen vom Vertragspartner zu verlangen.




Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma xxxx

Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sachen nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,- € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.





Für mich schneidet sich der fett markierte Teil aus dem ersten Zitat mit dem Wiederrufsrecht. Das habe ich Ihm auch mitgeteilt.
Von Stornogebühren steht überhaupt nichts in den AGB`s.
Das ist es ja eben, was ich nicht einsehe.

(Geändert von eskimo um 1:12 am Aug. 27, 2007)

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maxpayne
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wenn du sowieso noch was bei ihm bestellen willst, dann machs doch einfach wie in c) und stress dich nicht mit dem zeug rum. ;)


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eskimo
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OC God
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Naja, nur habe ich dann das Problem, dass ich evtl. meinem Geld hinterherlaufen darf.
Ausserdem weis ich nicht, ob eine zusammenfassung beider Bestellungen logistisch noch möglich wäre.

Ich denke ich habe so auch kein Problem, das schlimmste was mir passieren kann, ist eine neg. Beurteilung bei ebay - bei einem reinen Käuferaccount kein großes Problem.

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ocinside
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Also wenn es schon bei so einem einfachen Storno solche Probleme gibt, möchte ich gar nicht wissen, was bei einer Reklamation oder Rücksendung passiert.
Ich denke, es sollte kein Problem sein von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, aber ich würde das ganze nicht auf die Spitze treiben.
Denn letztendlich ist es dein Geld, worauf du hinterher unter Umständen ziemlich lange drauf warten mußt.
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eskimo
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OC God
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Und genau aus dem Grund werde ich da wohl auch nichts mehr bestellen.

@ ocinside - vom Wiederrufsrecht kann ich auch vor erhalt der Ware gebrauch machen oder?


Ich finde dazu über ebay leider nichts, es wäre nur wichtig für mich, das ganze zu wissen.

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kammerjaeger
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Hast Du schon die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten? Denn erst dann beginnt laut seinen AGBs die Widerrufsfrist. Sollten Sie Dir also z.B. per mail diese schon geschickt haben, darfst Du widerrufen. Sonst doch eher Ware schicken lassen.


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