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Toxicution
aus München
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OC God
20 Jahre dabei !

Intel Core i5
4600 MHz @ 4600 MHz


also habe folgendes verkauft:

klick


nachdem der käufer den rechner erhalten hatte, bekam ich folgende mail:


Hallo! PC ist heute angekommen .
Leider war er nicht gut verpackt und im inneren lag die Grafikkarte und der Lüfter getrennt von einander au den Platinen rum .Ebenfall auch noch lose Schrauben.Beim Versuch den PC zu starten musste ich feststellen das die Tastatur nicht mher angenommen wird also für mich ist der PC nicht zu gebrauchen.Ich erwarte die Rücküberweisung des gesamten Betrages und schicke den PC dann sofort zurück.




so. also bei mir funktionierte der rechner ohne probleme und der tastaturanschluss war ok. ich kann doch nicht das innenleben des rechners ausstopfen oder....hat den schaden jetzt nicht hermes zu tragen (versicherter versand)?? in der artikelbeschreibung habe ich geschreiben, dass der pc voll funktionsfähig ist, was er auch war als ich ihn abschickte. und unten im "Kleingedruckten" habe ich auch geschrieben: Da dies eine Privatauktion ist, wird der Artikel so wie er ist verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Garantie, Gewärleistung oder Rückgabe. Mit Abgabe eines Gebotes erklähren sie sich damit einverstanden.


wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?? is das jetzt wirklich mein verschulden gewesen??


mfg

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ErSelbst
aus Wiesbaden
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Moderator
23 Jahre dabei !

AMD Ryzen 5
3600 MHz


Wie war der PC denn verpackt?


WENN (was ich bezweifle bei dem "Schaden") er Sachgemäß eingepackt war (stabile Styropor- Teile in nem Karton mit genug Luft zur Wand oder als "Tarton im Karton"), DANN muss Hermes dafür aufkommen ...





6.  Haftung
6.1. Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB.
6.2. Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
6.3. Im übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 EUR und bei Reisegepäck unter 1.000,00 EUR pro Stück liegt.
6.4. Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB berufen.
6.5. Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.6. Ein Totalverlust oder eine Überschreitung der Regellaufzeit muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Regellaufzeit schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes oder Überschreitung der Laufzeit ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.
6.7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes geltend machen.
6.8. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB entsprechend.
6.9. Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.



www.hermes-vs.de -> unten auf AGB

Interessant ist wohl vor allem die 6.5 .... Einfach den Schaden melden und warten ...


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