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fischergeiz
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also.....
morgen halte ich in der schule ein geschichtereferat und natürlich ist es sinnvoll wenn man alle wörter die vorkommen auch erklären kann.
dies ist auch der fall, abgesehen davon, dass es da ein wort namens
"Gesindedienste" gibt, welches ich einfach nirgendwo erklärt finde.
google schon verdammt lang durchforstet, allerdings gibt die kack suchmaschiene mir keine definition bzw. erklärung selbst für das wort.
also helft mir und erklärt mir flott, was Gesindedienste sind.
hier mal der satz, indem dieses wort vorkommt:
"ab dem 10-Lebensjahr mussten die Kinder Gesindedienste verrichten ......"
das ist in der Zeit, wo friedrich I. und friedrich II. in preußen regierten (absolutismus ; etwa um 1740)

mfg fischergeiz

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Ein Bewährungsfeld für die 1807 geplanten Reformen bot sich in der Landwirtschaft und der ländlichen Gesellschaft an. Die überwiegende Mehrheit der Bauern, vor allem im ostelbischen Preußen, musste Frondienste für den Gutsherrn leisten. Die spannfähigen Bauern mussten mit Zugvieh und Ackergerät unentgeltlich auf den Feldern des Gutsherren arbeiten. Die nicht-spannfähigen Bauern wurden gegen Verköstigung für verschiedene Handarbeiten herangezogen. Ihrer rechtlichen Stellung nach waren diese Bauern sogenannte Lassiten (Lassbauern). Haus, Hof und Inventar gehörten dem Gutsherrn, der den Bauern das Nutzungsrecht überlassen hatte. Ohne Erlaubnis der Herrschaft durfte die Bauernstelle nicht verlassen werden. Die Kinder mussten Gesindedienste leisten.

schon mal was von kontext gehört? :noidea:


symmetrie ist ein mangel an kreativität

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Gesindezwangsdienst
(Gesindedienstpflicht), besondere Form der feudalen Abhängigkeit durch Dienstverpflichtung, das bes. für die ostelbischen Gebiete (Mecklenburg, Vorpommern) seit dem 16. Jahrhundert typisch war, aber auch in Preußen und Sachsen angewandt wurde. Der G. zwang alle abhängigen Bauern (die Untertanen), ihre Kinder mit dem 14. Lebensjahr zuerst dem Guts- oder Grundherrn als Gesinde anzubieten (Vormiete), ehe sie woanders arbeiten durften. Die Jugendlichen hatten sich jeweils zu zwei Terminen im Jahr auf dem Gutshof zu stellen. Die dabei für den Gesindedienst ausgewählten Jugendlichen erhielten den "Dienstgroschen", womit die Dienstpflicht gültig wurde und sie nun für ein oder zwei Jahre Gesindedienst zu leisten hatten.
Der G. war immer umstritten, seine Handhabung sehr unterschiedlich. Während in den ostelbischen Gebieten der G. unter die Pflichten der Leibeigenschaft fiel, wurde er z. B. in Sachsen unter Kurfürst August I (1533-1583) zuerst nur für die Untertanen von kurfürstlichen Kammergütern zugelassen, nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) jedoch allen Grundherren zugestanden, soweit sie die Gerichtsbarkeit besaßen, um die durch den Krieg verwüsteten Gutshöfe rascher aufbauen und bewirtschaften zu können. Der Missbrauch des G. (z. B. des damit verbundenen Züchtigungsrechtes) und die in ihm liegende starke Reglementierung des Lebens der Untertanen führte immer wieder zu Bauernunruhen (z. B. 1654/61 im schönburgischen Gebiet). Im 17./18. Jahrhundert wurde er gebietsweise auch auf die wirtschaftlich schwächsten Dorfbewohner, auf die Gärtner und Häusler, ausgedehnt. Besonders hart traf der G. die erbuntertänigen, leibeigenen Bauern in den ostelbischen Gebieten, wo die Willkür der Gutsherren häufig weitere Zwangsdienste festlegte. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts wurde von den Landesherrn versucht, sowohl diese Willkür aus auch den Widerstand der Bauern durch Gesindeordnungen zu steuern. Erst 1918 wurde der G. abgeschafft.

Hoffe konnte dir helfen

Edit: wurde hier gefunden:

http://www.ahnenforschung-unger.de/grundlagen/1-0-0-1-a.html#A

(Geändert von CISC um 21:50 am Dez. 16, 2004)

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fischergeiz
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Die spannfähigen Bauern mussten mit Zugvieh und Ackergerät unentgeltlich auf den Feldern des Gutsherren arbeiten. Die nicht-spannfähigen Bauern wurden gegen Verköstigung für verschiedene Handarbeiten herangezogen


Der G. zwang alle abhängigen Bauern (die Untertanen), ihre Kinder mit dem 14. Lebensjahr zuerst dem Guts- oder Grundherrn als Gesinde anzubieten (Vormiete), ehe sie woanders arbeiten durften. Die Jugendlichen hatten sich jeweils zu zwei Terminen im Jahr auf dem Gutshof zu stellen. Die dabei für den Gesindedienst ausgewählten Jugendlichen erhielten den "Dienstgroschen", womit die Dienstpflicht gültig wurde und sie nun für ein oder zwei Jahre Gesindedienst zu leisten hatten.


thx für eure flotte hilfe. diese beiden ausschnitte sehe ich als die wichtigesten teile für das wofür ich dieses wort brauche. nochmal danke :)

mfg fischergeiz

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