Blödsinn .. eine bei der Polizei aufgenommene Anzeige kann nicht zurück gezogen werden .. wenn es sich um ein Antragsdelikt (wird nur verfolgt, wenn der Betroffene Strafantrag stellt, Beleidigung z.B.) handelt, kann der Strafantrag zurückgezogen werden ..
Beiträge gesamt: 2841 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2005 | Dabei seit: 7201 Tagen | Erstellt: 22:04 am 4. Juni 2006
jupp township hat recht die anzeige als solches kann nicht zurückgezogen werden es kann lediglich wie schon gesagt der strafantrag zurückgezogen werden ein solches antragsdelikt wäre zum beispiel Hausfriedensbruch
aber alles was nicht darunter fällt unterliegt der entscheidung der staatsanwaltschaft ob sie der sache weiter nachgeht
Beiträge gesamt: 2225 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: April 2003 | Dabei seit: 8078 Tagen | Erstellt: 22:30 am 4. Juni 2006
Ich kann aus eingener Erfahrung sagen, dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde. Egal ob die Anzeige zurückgezogen wurde oder nicht.
Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört.
Beiträge gesamt: 3405 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2002 | Dabei seit: 8286 Tagen | Erstellt: 11:53 am 5. Juni 2006
tOWNshIP offline
OC God 19 Jahre dabei !
AMD K6/2
Zitat von eskimo um 11:53 am Juni 5, 2006 ... dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde.
Richtig !
Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört.
Falsch, nicht bei jeder Anzeige wird man von der Polizei vorgeladen. Es gibt Fälle da reicht eine schriftliche Stellungnahme, die man aber nicht beantworten muss, genauso wie es nicht Pflicht ist, bei einer Vorladung der Polizei zu erscheinen.
(Geändert von tOWNshIP um 18:01 am Juni 5, 2006)
Beiträge gesamt: 2841 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Aug. 2005 | Dabei seit: 7201 Tagen | Erstellt: 17:39 am 5. Juni 2006
Ich habe ne Vorladung bekommen und bin auch hingefahren, k.a ob ich hinfahren hätte müssen oder nicht, aber so hatte ich wenigstens die Möglichkeit meine Aussage zu machen.
Dannach wurds dann eingestellt, da bekommt man nochmal nen schrieb.
Aber Fakt ist: Man erfährt von der Anzeige!
Beiträge gesamt: 3405 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Sep. 2002 | Dabei seit: 8286 Tagen | Erstellt: 22:24 am 5. Juni 2006
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