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tOWNshIP
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OC God
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Blödsinn .. eine bei der Polizei aufgenommene Anzeige kann nicht zurück gezogen werden .. wenn es sich um ein Antragsdelikt (wird nur verfolgt, wenn der Betroffene Strafantrag stellt, Beleidigung z.B.) handelt, kann der Strafantrag zurückgezogen werden ..

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hallo
aus feinster Schokolade
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OC God
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jupp township hat recht
die anzeige als solches kann nicht zurückgezogen werden
es kann lediglich wie schon gesagt der strafantrag zurückgezogen werden
ein solches antragsdelikt wäre zum beispiel Hausfriedensbruch

aber alles was nicht darunter fällt unterliegt der entscheidung der staatsanwaltschaft ob sie der sache weiter nachgeht

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eskimo
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OC God
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Ich kann aus eingener Erfahrung sagen, dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde.
Egal ob die Anzeige zurückgezogen wurde oder nicht.

Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört.

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tOWNshIP
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OC God
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Zitat von eskimo um 11:53 am Juni 5, 2006
... dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde.



Richtig !



Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört.



Falsch, nicht bei jeder Anzeige wird man von der Polizei vorgeladen. Es gibt Fälle da reicht eine schriftliche Stellungnahme, die man aber nicht beantworten muss, genauso wie es nicht Pflicht ist, bei einer Vorladung der Polizei zu erscheinen.

(Geändert von tOWNshIP um 18:01 am Juni 5, 2006)

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eskimo
aus Kastl
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OC God
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Ich habe ne Vorladung bekommen und bin auch hingefahren, k.a ob ich hinfahren hätte müssen oder nicht, aber so hatte ich wenigstens die Möglichkeit meine Aussage zu machen.

Dannach wurds dann eingestellt, da bekommt man nochmal nen schrieb.


Aber Fakt ist: Man erfährt von der Anzeige!

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