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eskimo Erstellt: 22:24 am 5. Juni 2006
Ich habe ne Vorladung bekommen und bin auch hingefahren, k.a ob ich hinfahren hätte müssen oder nicht, aber so hatte ich wenigstens die Möglichkeit meine Aussage zu machen.

Dannach wurds dann eingestellt, da bekommt man nochmal nen schrieb.


Aber Fakt ist: Man erfährt von der Anzeige!
tOWNshIP Erstellt: 17:39 am 5. Juni 2006

Zitat von eskimo um 11:53 am Juni 5, 2006
... dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde.



Richtig !



Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört.



Falsch, nicht bei jeder Anzeige wird man von der Polizei vorgeladen. Es gibt Fälle da reicht eine schriftliche Stellungnahme, die man aber nicht beantworten muss, genauso wie es nicht Pflicht ist, bei einer Vorladung der Polizei zu erscheinen.

(Geändert von tOWNshIP um 18:01 am Juni 5, 2006)
eskimo Erstellt: 11:53 am 5. Juni 2006
Ich kann aus eingener Erfahrung sagen, dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde.
Egal ob die Anzeige zurückgezogen wurde oder nicht.

Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört.
hallo Erstellt: 22:30 am 4. Juni 2006
jupp township hat recht
die anzeige als solches kann nicht zurückgezogen werden
es kann lediglich wie schon gesagt der strafantrag zurückgezogen werden
ein solches antragsdelikt wäre zum beispiel Hausfriedensbruch

aber alles was nicht darunter fällt unterliegt der entscheidung der staatsanwaltschaft ob sie der sache weiter nachgeht
tOWNshIP Erstellt: 22:04 am 4. Juni 2006
Blödsinn .. eine bei der Polizei aufgenommene Anzeige kann nicht zurück gezogen werden .. wenn es sich um ein Antragsdelikt (wird nur verfolgt, wenn der Betroffene Strafantrag stellt, Beleidigung z.B.) handelt, kann der Strafantrag zurückgezogen werden ..
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freestylercs Erstellt: 21:28 am 4. Juni 2006

Zitat von Sid1973 um 21:08 am Juni 4, 2006
natürlich kann sie die Anzeige zurückziehen, aber es kommt darauf an, um
welches Delikt es geht!



genau so siehts aus.:thumb:

free
Sid1973 Erstellt: 21:08 am 4. Juni 2006
natürlich kann sie die Anzeige zurückziehen, aber es kommt darauf an, um
welches Delikt es geht!
hallo Erstellt: 20:47 am 4. Juni 2006
joa anzeige kann man nich zurückziehen und da du den grund der anzeige nicht nennen willst nehme ich an das es schon irgend etwas schlimmeres war und wie schon geschreiben wird die staatsanwaltschaft auch gegen den willen deiner freundin weiter ermitteln wenn es kein antragsdelikt war

(Geändert von hallo um 20:48 am Juni 4, 2006)
Sid1973 Erstellt: 20:44 am 4. Juni 2006

Zitat von Badstriker um 2:20 am Juni 4, 2006
Hallöchen,

eine Freundinn von mir hat eine Ihren Ex-Freund Angezeigt, wegen einem Grund den ich hier nicht nennen möchte.

Sie hat die Anzeige dennoch zurück gezogen.
Jetzt hat Sie Angst, das Ihr Ex Sie terroriesiert wenn er Post vom Staatsanwalt bekommt, daß das Verfahren eingestellt wurde.

Da Ihr Ex-Freund davon nichts weiß, daß Sie Ihn Angezeigt hat.

Wie sieht es da aus?
Wird Ihr freund jetzt Post vom Staatsanwalt bekommen, oder nicht?

Danke schonmal im vorraus

es kommt darauf an, welches Delikt und ob öffentliches Interesse besteht!
tOWNshIP Erstellt: 19:42 am 4. Juni 2006
.. so ein Blödsinn ... eine Anzeige kann man gar nicht zurückziehen ..
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