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eskimo |
Erstellt: 22:24 am 5. Juni 2006 |
Ich habe ne Vorladung bekommen und bin auch hingefahren, k.a ob ich hinfahren hätte müssen oder nicht, aber so hatte ich wenigstens die Möglichkeit meine Aussage zu machen. Dannach wurds dann eingestellt, da bekommt man nochmal nen schrieb. Aber Fakt ist: Man erfährt von der Anzeige! |
tOWNshIP |
Erstellt: 17:39 am 5. Juni 2006 |
Zitat von eskimo um 11:53 am Juni 5, 2006 ... dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde.
| Richtig !
Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört.
| Falsch, nicht bei jeder Anzeige wird man von der Polizei vorgeladen. Es gibt Fälle da reicht eine schriftliche Stellungnahme, die man aber nicht beantworten muss, genauso wie es nicht Pflicht ist, bei einer Vorladung der Polizei zu erscheinen. (Geändert von tOWNshIP um 18:01 am Juni 5, 2006) |
eskimo |
Erstellt: 11:53 am 5. Juni 2006 |
Ich kann aus eingener Erfahrung sagen, dass man immer bescheid bekommt, wenn eine Anzeige gegen einen erstellt wurde. Egal ob die Anzeige zurückgezogen wurde oder nicht. Selbst wenn der Staatsanwalt die Anzeige einstellt, wird man bei der Polizei bzw. bei der Kripo davor dazu verhört. |
hallo |
Erstellt: 22:30 am 4. Juni 2006 |
jupp township hat recht die anzeige als solches kann nicht zurückgezogen werden es kann lediglich wie schon gesagt der strafantrag zurückgezogen werden ein solches antragsdelikt wäre zum beispiel Hausfriedensbruch aber alles was nicht darunter fällt unterliegt der entscheidung der staatsanwaltschaft ob sie der sache weiter nachgeht |
tOWNshIP |
Erstellt: 22:04 am 4. Juni 2006 |
Blödsinn .. eine bei der Polizei aufgenommene Anzeige kann nicht zurück gezogen werden .. wenn es sich um ein Antragsdelikt (wird nur verfolgt, wenn der Betroffene Strafantrag stellt, Beleidigung z.B.) handelt, kann der Strafantrag zurückgezogen werden .. |
freestylercs |
Erstellt: 21:28 am 4. Juni 2006 |
Zitat von Sid1973 um 21:08 am Juni 4, 2006 natürlich kann sie die Anzeige zurückziehen, aber es kommt darauf an, um welches Delikt es geht!
| genau so siehts aus. free |
Sid1973 |
Erstellt: 21:08 am 4. Juni 2006 |
natürlich kann sie die Anzeige zurückziehen, aber es kommt darauf an, um welches Delikt es geht! |
hallo |
Erstellt: 20:47 am 4. Juni 2006 |
joa anzeige kann man nich zurückziehen und da du den grund der anzeige nicht nennen willst nehme ich an das es schon irgend etwas schlimmeres war und wie schon geschreiben wird die staatsanwaltschaft auch gegen den willen deiner freundin weiter ermitteln wenn es kein antragsdelikt war (Geändert von hallo um 20:48 am Juni 4, 2006) |
Sid1973 |
Erstellt: 20:44 am 4. Juni 2006 |
Zitat von Badstriker um 2:20 am Juni 4, 2006 Hallöchen, eine Freundinn von mir hat eine Ihren Ex-Freund Angezeigt, wegen einem Grund den ich hier nicht nennen möchte. Sie hat die Anzeige dennoch zurück gezogen. Jetzt hat Sie Angst, das Ihr Ex Sie terroriesiert wenn er Post vom Staatsanwalt bekommt, daß das Verfahren eingestellt wurde. Da Ihr Ex-Freund davon nichts weiß, daß Sie Ihn Angezeigt hat. Wie sieht es da aus? Wird Ihr freund jetzt Post vom Staatsanwalt bekommen, oder nicht? Danke schonmal im vorraus
| es kommt darauf an, welches Delikt und ob öffentliches Interesse besteht! |
tOWNshIP |
Erstellt: 19:42 am 4. Juni 2006 |
.. so ein Blödsinn ... eine Anzeige kann man gar nicht zurückziehen .. |
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