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maxpayne
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der hat mir geschrieben, dass das board bei ihm FUNKTIONIERT!! wie kann das sein?? ich soll nochmal meine komplette hardware auf funktionialität prüfen ... aber das hab ich doch schon! was soll ich jetzt machen?

vga, netzteil, cpu's, ram's und hdd's funtionieren. was soll man da noch testen??? die beep-sounds sagen doch schon das das board schrott war, oder? man, was jetzt ...


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corallus
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Evtl. ein Haarriss. Beim Versand oder Einbau wieder "zurecht gerüttelt"...hatte ich auch mal.

Gruss corallus


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maxpayne
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wie meinst du das? in bezug auf leiterbahnen?
gibts noch alternativen? kann man den kühler als ursache ausschließen? ich meine der wurde doch dafür entwickelt ... und ich denke nicht, dass durch zu viel druck auf den prozessor das board kaputt geht ... höchstens halt der prozessor! und die untere befestigung des slk900-u hat auch noch mal eine dicke isolierung, die den kontakt zw. halterung und boardunterseite verhindern soll. einen kurzschluss hätte ich sowieso bemerkt/gesehen/geroche.


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corallus
aus der Schweiz
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OC God
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Ja, im Bezug auf die Leiterbahnen....kann schon von Werk aus sein.....
Ne....glaube nicht der Kühler...habe auch ein slk900u auf Möhre #3.

Gruss corallus

P.S. Wenn das Board bei Deinem dealer funzt, kann er's Dir ja Problemlos austauschen - läuft ja :)


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toni0815
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@maxpayne

was machst du dich mit dem händler rum du hast 14tägiges rückgaberecht ohne angabe von gründen auch bei ebay
ab einem wert von 40 euro ist er sogar verpflichtet die versandkosten zu übernehmen

also hole dir dein geld wieder und besorge dir ein anderes board



(Geändert von toni0815 um 13:24 am Juni 24, 2003)

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kammerjaeger
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Zitat von toni0815 am 11:51 am Juni 24, 2003
was machst du dich mit dem händler rum du hast 14tägiges rückgaberecht ohne angabe von gründen auch bei ebay



Nur in ungeöffneter Originalverpackung oder bei defekt!

Und von ungeöffnet und unbenutzt kann man wohl kaum sprechen...


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toni0815
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@kammerjaeger

Innerhalb der Europäischen Union haben Sie gem. §§ 312d, 355 BGB das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Den Widerruf können Sie schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per Email oder durch einfache Rücksendung der Ware erklären.

Zitat:
Nur in ungeöffneter Originalverpackung oder bei defekt!

Du können auch hier nochmal nachlesen gibt auch ein Deutsches Gesetz!

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/hob-11.09.01-000/default.shtml&words=R%FCckgaberecht

:kiff:

Dies gilt nur für Software nicht für Hardware.

(Geändert von toni0815 um 12:43 am Juni 24, 2003)

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kammerjaeger
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Dann lies mal genau:

"Einige Ausnahmen hat der Gesetzgeber jedoch klar definiert, so sind etwa entsiegelte Software-CDs, Video- oder Audio-Aufzeichnungen, Zeitschriften oder alle per Versteigerung erworbenen Waren vom Widerrufsrecht ausgeschlossen."

Wenn die Ware versiegelt war oder Du z.B. bei ebay kaufst, greift das Recht der Rücksendung nicht!

Solange Du keinen Hardware-Defekt oder Inkompatibilität nachweist, kannst Du nicht einfach alles zurückschicken.


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toni0815
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@kammerjäger

zitat:
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"Einige Ausnahmen hat der Gesetzgeber jedoch klar definiert, so sind etwa entsiegelte Software-CDs, Video- oder Audio-Aufzeichnungen, Zeitschriften oder alle per Versteigerung erworbenen Waren vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
------------------------------------------------------------

Doch nicht nur über den Artikel sollte man sich vorher informieren, sondern auch über seinen Verkäufer. Wegen des Booms von Onlineversteigerungen bevölkern nämlich viele kommerzielle Anbieter die Auktionshäuser. Für den Käufer hat das auch Vorteile: Auch bei Internetauktionen gilt nämlich das Fernabsatzgesetz, sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Damit hat der Käufer unter anderem ein 14-tägiges Rückgaberecht und einen Gewährleistungsanspruch.

ich wusste noch nicht das ein Mainboardkarton versiegelt ist
bei versiegelung geht es um software

zitat:
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Solange Du keinen Hardware-Defekt oder Inkompatibilität nachweist, kannst Du nicht einfach alles zurückschicken.
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mann muß als kunde innerhalb von 14tagen überhaupt nichts nachweisen

ps.
habe selber schon bei mehreren händlern was gekauft eingebaut ausgebaut ´verpackt und ohne angabe von gründen zurückgeschickt (Hardware) ohne probleme habe immer mein geld wiederbekommen

dies kannst du in mehreren foren nachlesen oder google doch mal
oder hier:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm

oder bei jedem hardwareversand

oder bei chip foren:

http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=221639




(Geändert von toni0815 um 14:08 am Juni 24, 2003)

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ocolli
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@toni0815: Als Frischling wagst Du hier ne ganz schön dicke Lippe :grr: Lass mal Deine beleidigenden Titulierungen weg. Jeder kann hier seine Meinung schreiben, vorzugesweise höflich. Wäre nett von Dir :cu:


«ocolli - da geht was.»

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