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rage82
aus gebombt offline
Real OC or Post God ! 24 Jahre dabei !
Intel Core i7 3700 MHz @ 3700 MHz 53°C mit 1.05 Volt
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äh, also mehrere dsl-anschlüsse über eine leitung, nein. mehrere zugangsdaten eines providers, ja wenn multi session pppoe vorhanden ist (z.b. bei telekom atm-dsl anschlüssen, nicht auf der gigabit-ethernet plattform, das lässt sich aber vorher auch nicht unbedingt sagen, auf was für einem dslam du landest). verschiedener provider, nö. früher gabs bei t-online den mitbenutzer, gibts aber auch nicht mehr. viele kunden als inhaber geht meines wissens auch nicht, würde ich als firma gerade in einer wg nicht machen, stell dir vor da zieht alle paar monate jemand aus und will da weg als inhaber.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" - Walter Röhrl
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Beiträge gesamt: 18206 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: Mai 2001 | Dabei seit: 8849 Tagen | Erstellt: 23:00 am 28. Aug. 2012
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gabiza7
offline
OC Profi 15 Jahre dabei !
AMD Athlon II 2700 MHz @ 3700 MHz 46°C mit 1.475 Volt
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Ja, ok, dachte ich mir fast schon, dass das mit mehreren Anschlüssen an einer Leitung nicht geht. Multi-Session ist ein guter Tip von dir, werde ich mal im Hinterkopf behalten. Naja, wegen dem Anschluss-Inhaber: Vorschlag 1: Ich würde die Personen eben nicht alle einzeln namentlich nennen, sondern generell einfach als WG Soundso angeben im Anschluss-Vertrag. Wenn einer auszieht, haftet halt sein Nachmieter teilweise mit, sofern er eben den WG-Internetanschluss benutzt. Vorschlag 2: Ein WG-Bewohner (der/die länger da wohnt) lässt sich als Anschlussinhaber eintragen. Jeder, der den Anschluss benutzen will, muss aber einen Vertrag unterzeichnen (erst dann bekommt er den WLAN-Schlüssel), dass er/sie keinen Schweinkram von diesem Anschluss aus macht, anderenfalls beteiligt er/sie sich anteilig an etwaigen Abmahnkosten. Diese Kollektivbestrafung ist zwar blöd, aber ich weiß nicht wie man das sonst regeln sollte. Hat man ja bei unserem aktuellen Fall gesehen, dass es keiner zugibt. Ein ein paar hundert Euro sind, die jeder im Falle eines Falles zahlen müsste, sind, denke ich, auch schon eine Motivation keine Urheberrechtsverstöße oder ähnlichen sch**** im Internet zu begehen. Das wären so meine Ideen, weiß aber wie gesagt nicht, ob ich da so machen kann, besonders rechtlich gesehen (der Anwalt meiner Vermieterin meinte schonmal, dass Vorschlag 2 nicht ginge). Wisst ihr da Bescheid oder habt ihr Ideen wie man es anders lösen könnte? (Geändert von gabiza7 um 11:05 am Aug. 29, 2012)
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Beiträge gesamt: 933 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2010 | Dabei seit: 5636 Tagen | Erstellt: 10:50 am 29. Aug. 2012
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gabiza7
offline
OC Profi 15 Jahre dabei !
AMD Athlon II 2700 MHz @ 3700 MHz 46°C mit 1.475 Volt
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Vorschlag 3: Wäre natürlich ne Lösung, aber halt eine sehr egoistische - muss nicht sein. Vorschlag 4: Klingt gar nicht so schlecht, müsste man nur die Vermieterin davon überzeugen können. Vorschlag 5: Auch ne Lösung, aber eine bezahlbare Bleibe in München zu finden, ist besonders momentan gar nicht so einfach. Dass es die Vermieterin selbst war, glaube ich nicht. Ich kenne sie mittlerweile gut und nehme ihr das ab, wenn sie sagt sie war's nichts. Außerdem ist sie auch schon etwas älter (gut über 60) und kennt sich mit Computern nicht so aus, als dass sie auch nur wüsste was ein Filesharing-Programm ist. Tatsache ist aber, dass auch Familienmitglieder zu ihrem Rechner Zugang hatten, was die da gemacht haben oder auch nicht, kann ich natürlich nicht sagen und sie wohl auch nicht. Sie ist, wie gesagt, sehr gutmütig und denkt immer selten an was Böses.
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Beiträge gesamt: 933 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Feb. 2010 | Dabei seit: 5636 Tagen | Erstellt: 13:42 am 29. Aug. 2012
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