CloneCD ist wieder da !

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-- Veröffentlicht durch Michi123 am 23:43 am 30. Sep. 2004


Zitat von kammerjaeger am 23:09 am Sep. 30, 2004

Zitat von QnkeI am 19:04 am Sep. 30, 2004
Das Gesetz gilt in der Weise rückwirkend, dass man alte Spiele auch nicht kopieren darf! Bereits vorhandene Sicherheitskopien von früher sind aber nicht verboten.




Wie will man überprüfen, wann die Kopie gemacht wurde? :noidea:



Braucht man doch garnicht.

Nur das Wissen um den verwendeten Kopierschutz reicht völlig aus dennn der ändert sich ja nicht.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:09 am 30. Sep. 2004


Zitat von QnkeI am 19:04 am Sep. 30, 2004
Das Gesetz gilt in der Weise rückwirkend, dass man alte Spiele auch nicht kopieren darf! Bereits vorhandene Sicherheitskopien von früher sind aber nicht verboten.




Wie will man überprüfen, wann die Kopie gemacht wurde? :noidea:


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 19:04 am 30. Sep. 2004

Das Gesetz gilt in der Weise rückwirkend, dass man alte Spiele auch nicht kopieren darf! Bereits vorhandene Sicherheitskopien von früher sind aber nicht verboten.

Das Spiel kam nach dem Gesetz raus und natürlich gilt der Lizenztext in Deutschland und der Hersteller darf das Gesetz in dieser Weise aushebeln!


-- Veröffentlicht durch Michi123 am 2:15 am 30. Sep. 2004

@Eisenblut

So sehe ich das auch.
Wollte das nur mal abgleichen.


@Kammerjäger


Klar dein Einwand mit der Fähigkeit des Lesegerätes ist schon einleuchtend.
Aber selbst wenn man damit vorläufig durchkommt wird man einfach Geräte mit diesen Fähigkeiten aus dem Handel verbannen und den Besitz schlicht verbieten bzw. Lizensieren.
Damit wäre auch der Weg zu Geräten die Moduliert Kopieren können gleich verbaut.

Ich habe nicht ohne Hintergedanken die Allbandempfänger als Vergleich eingebracht.
dort hat man auch jahrelang rumgetrickst und mit den Behörden versteck gespielt.
Der Besitz bzw. die Einfuhr ohne Genemigung wurden verboten und damit war der Spuk vorbei.

Bei den Medien läuft es sinngemäß auf das gleiche hin.
Die Technische Grundlage wird beschnitten so das keine Software der Welt noch 1:1 Kopien ermöglichen wird.(Jedenfalls in Deutschland nicht).

Das ist natürlich nur eine Vermutung aber die Zeichen deuten darauf hin das es so in etwa laufen wird.
Der Gesetzgeber tut sich zwar in Sachen "Computer" immernoch schwer aber auf Dauer wird da noch was kommen.

PS: Ich habe das Gutachten gelesen und ich sehe immernoch keinen "Stichhaltigen" Grund.

Wie Eisenblut schon vorhin mit den DVD-Kopien angedeutet hat ist so ein Gutachten kein Garant dafür auch unbedingt Recht zu bekommen.

Für meinen Geschmack ist die dortige Beweislage recht dünn um eine Wirkung zu haben.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:21 am 30. Sep. 2004


Zitat von Michi123 am 0:07 am Sep. 30, 2004

Wir reden ja eigentlich über das Generelle und da sagt der Gesetzgeber eben derzeit das die Umgehung eines Kopierschutzes nicht erlaubt ist und belegt es auch einigermassen warum es so geregelt ist.



Und genau an diesem Punkt setzt das Gutachten ja an.
CloneCD umgeht keinen Kopierschutz, sondern kopiert nur das, was das CD-Laufwerk ausliest (bzw. lesen kann).
Somit ist CloneCD kein Tool zur Umgehung eines Kopierschutzes -> legal !

P.S.: Hast Du das Gutachten überhaupt gelesen? :noidea:


-- Veröffentlicht durch Eisenblut am 1:06 am 30. Sep. 2004


Zitat von Michi123 am 0:07 am Sep. 30, 2004

Noch ne Frage:

Gilt das Gesetz rückwirkend oder nur für Titel die nach inkrafttreten erschienen sind und wie ist es mit der Teritorrialen begrenzung ?



Kein Gesetz wirkt rückwirkend, also für Handlungen vor dem Inkrafttreten. Das Gesetz gilt aber für alle Kopierschutze, also auch für Programme, die vorher erschienen sind. Weiter darfst du auch keine Tools mehr veräussern, die ein Umgehen gestatten. Du kannst diese aber behalten, darfst sie jedoch seitdem micht mehr dazu benutzen, einen Kopierschutz zu umgehen. Sehr schick ist z.B., wenn du eine alte Computerbild mit CD über eBay verkaufst und eine Abmahnung über 1800,- Euro bekommst, weil da irgendweine alte Version von CloneCD drauf ist. Anleitungen zur Umgehung sind übrigens auch tabu, also besser solche Zeitungen entsorgen.


-- Veröffentlicht durch Michi123 am 0:07 am 30. Sep. 2004

Gut,die ist ausdrücklich genemigt aber eben nur eine Ausnahme.

Gilt der Lizenztext auch in Deutschland und von wann ist das Spiel ?

Wir reden ja eigentlich über das Generelle und da sagt der Gesetzgeber eben derzeit das die Umgehung eines Kopierschutzes nicht erlaubt ist und belegt es auch einigermassen warum es so geregelt ist.

Im Klartext betrifft das ganze nur Medien die überhaupt einen Kopierschutz haben und bei denen eine Kopie ,wie beschrieben,nicht ausdrücklich genemigt ist.

Noch ne Frage:

Gilt das Gesetz rückwirkend oder nur für Titel die nach inkrafttreten erschienen sind und wie ist es mit der Teritorrialen begrenzung ?



Meinem Argument mit dem Dongle muß ich noch erklärenderweise hinzufügen das ich mich da auf das Backup für das Dongle beziehe da auch diese mal hops gehen können.
Da gab es zb. noch nie einen Spielraum.


Ich hätte da aber noch eine Frage aus reiner Neugier:

Was stellt einige denn mit ihren originalen an das sie unbedingt eine "Sicherungskopie" brauchen ?

Ob nun die Paragraphen nochmal geändert werden ist mir relativ egal aber eindeutig sollte es sein damit man nicht zufällig auf die Nase fliegt.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 14:20 am 29. Sep. 2004

Halten wir fest:

Sicherungskopien sind nicht generell verboten!

Bei Republic - The Revolution, was glaub ich durch Safedisc oder Securom geschützt ist, steht mir nach dem Lizenztext zu, eine Sicherungskopie für den privaten Gebrauch anzufertigen.


-- Veröffentlicht durch Michi123 am 12:08 am 29. Sep. 2004

Sehe ich nicht so.

Beim Filmchenschauen am PC ist keine Schnittstelle zum Aufzeichnen vorgesehen und beim Auslesen (Also bei der normalen vorgesehenen Nutzung) auch nicht.

Also kann man das "Mitschneiden" als eine art unerlaubtes "abhöhren" sehen was wiederum unter gewisse Gesetze fällt.

Ich kann eine Software von CD Kopieren aber was mache ich mit dem Dongle ? ;)  


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 9:19 am 29. Sep. 2004

Es ist doch wohl Fakt, daß jeder eine private Archiv-Kopie anlegen darf, solange man dabei keinen Kopierschutz mittels Software umgeht.
Ist dies nicht möglich, so muß der Hersteller bzw. Lizenzinhaber einem die passenden Werkzeuge zur Hand geben.
D.H. grundsätzlich sind (unter bestimmten Voraussetzungen) Kopien erlaubt.

Das Gutachten geht in erster Linie der Frage nach, ob CloneCD einen Kopierschutz umgeht oder aber das Laufwerk.

Wenn der Anwender wissentlich eine Software zur Umgehung eines Kopierschutzes einsetzt, so wäre es strafbar. Dies ist jedoch nicht der Fall, da nur die Daten so kopiert werden, wie das Laufwerk sie ausliest.

Somit ist nicht CloneCD strafbar, sondern wenn überhaupt müssten einige Laufwerke verboten werden. Für den Anwender ist aber nicht ersichtlich, ob ein Laufwerk einen Kopierschutz knackt oder nicht.
Somit handelt er nicht strafbar. ;)


-- Veröffentlicht durch Michi123 am 3:26 am 29. Sep. 2004


Zitat von kammerjaeger am 0:38 am Sep. 29, 2004
klick :thumb:

Ergo: Keine Angst vor privaten Sicherungskopien. :godlike:





Mutige Aussage nur aufgrund eines Gutachtens das sich jeder besorgen kann der genug Geld investiert.

Erinnert mich an die tollen Gutachten amerikanischer Privatkliniken zu irgeneinem Pflegemittel,Medikament oder sonstwas.

Wenn man weiß das in den USA jeder Idiot ohne Ausbildung eine Klinik eröffnen,betreiben und damit auch Gutachten erstellen kann weiß man was die wert sind. ;)

Ich glaube nicht das sich da noch was ändern wird.


-- Veröffentlicht durch Eisenblut am 1:10 am 29. Sep. 2004

Ob das Gutachten von einem deutschen Gericht auch so bewertet wird, darf mehr als bezweifelt werden. Siehe z.B. auch das wundervolle Gutachten über DVD-Kopien, wonach diese bis zu dreimal legal wären, wurde auch sofort geschluckt. Gutachten kann man so bestellen, wie man es braucht. Klingt immer objektiv, ist es aber nie. Wer mal ein paar Jahre politisch aktiv war, kennt die Methoden.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:50 am 29. Sep. 2004

Zitat:
""Da die Strafbarkeit einer Umgehungsmaßnahme", so das Gutachten, "nach § 108 b Abs. 1 UrhG ausgeschlossen ist, wenn der Täter ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch handelt, schließt sich an dieser Stelle auch der Kreis zur zulässigen Privatkopie, welche ausschließliches Ziel des Einsatzes von CloneCD ist.""

Sieht das nach verbotenen Privatkopien aus? :noidea:

P.S.: Lies mal Punkt 3f des Gutachtens, da steht sogar drin, daß man das Recht zur privaten Archiv-Kopie hat. Der Rechtsinhaber muß einem zur Not sogar die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen... ;)


(Geändert von kammerjaeger um 0:54 am Sep. 29, 2004)


-- Veröffentlicht durch Henro am 0:44 am 29. Sep. 2004

ich glaub du hast da was falsch verstanden ... clonecd is wieder legal ... sicherungskopien damit nicht !


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:38 am 29. Sep. 2004

klick :thumb:

Ergo: Keine Angst vor privaten Sicherungskopien. :godlike:


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