Ich soll Strom nachzahlen, obwohl er inklusive ist..

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-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 16:44 am 6. Jan. 2012

Schon klar, habe meine Wohnung nach den Kriterien des Mietspiegels eingeschätzt und komme auf 5 Euro/qm oder weniger.. Die Kaltmiete für 32qm soll 300 Euro betragen.. Das fällt dann in den Bereich Mietpreisüberhöhung und sogar Mietwucher, allerdings scheint das nicht mehr so einfach zu sein, da man eine Notlage bei Unterzeichnung nachweisen muss..

Naja, habe mich heute beim Mieterverein angemeldet und einen Termin für nächste Woche Donnerstag bekommen und einen Vordruck um den Nebenkosten erstmal zu wiedersprechen...

Wie schon gesagt, kommt es am Ende wohl auf die Formulierungen im Mietvertrag an und in wiefern die so gültig sind, aber das überlasse ich jetzt lieber den Experten..

Danke euch erstmal für eure Antworten und schönes WE!


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:58 am 5. Jan. 2012

Der Mietspiegel ist eine Richtlinie, die je nach genauer Lage und Ausstattung sehr wohl nach oben oder unten korrigiert werden kann. Ist die Wohnung in perfekter Lage und hochwertiger Ausstattung (z.B. teures Parkett, Marmorbad, Whirlpool, teure Küche etc.) dann wird die Miete natürlich weit über dem Mietspiegel liegen, da kann man klagen bis man schwarz wird... ;)


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:26 am 5. Jan. 2012

Ich hab das gelesen. Ich trau dem Quark aber nicht. Wenns danach ginge wären unfassbar viele Mieten zu hoch. Ändert aber erstmal auch nichts an den Nebenkosten um die es ja erstmal geht.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 19:19 am 5. Jan. 2012

Hast du das Zitat gelesen? Wenn ich das richtig verstehe, dann ist egal was ich unterschrieben habe, der Mietspiegel gilt.. Kann mich natürlich auch irren..


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:15 am 5. Jan. 2012

Was angebracht ist und was du bezahlst sind 2 paar Schuhe. Du hast unterschrieben und damit ist der Vertrag gültig.

"Naja wie gesagt es existiert ein Zwischenzähler, wurde anscheinend neu installiert, bevor ich eingezogen bin.."

Wenn dem so ist, dann kannst du verlangen, dass der Zählerstand an deinem Tag des Einzugs notiert wurde, damit man generell abrechnen kann. Frag doch mal nach diesem.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 19:01 am 5. Jan. 2012

Naja wie gesagt es existiert ein Zwischenzähler, wurde anscheinend neu installiert, bevor ich eingezogen bin..

Habe gerade versucht eine sachliche Diskussion zu führen, führt aber zu nix, zumindest über die Kündigung sind wir uns einig..

Werde morgen mit Nebenkostenabrechnung und Mietvertrag zum Mieterbund gehen und mich dort anmelden.. Habe schon ein wenig recherchiert, aber so ganz sehe ich noch nicht durch..

Der oben gepostete Link ist meine Versicherung, denn laut Mietspiegel ist eine Kaltmiete von 160 Euro zulässig, wir reden hier aber von 300 Euro kalt..


-- Veröffentlicht durch Hitman am 18:50 am 5. Jan. 2012

Mal unabhängig von dem ganzen Quark. Wie genau berechnet sie denn den Strom? Ich sehe hier immer noch nicht wie der abgerechnet wurde, und vor allem, wie der für dich sicht- und ablesbar zu erreichen wäre.

"Lass Dir das sofort schriftlich bestätigen!!! "

Dem kann ich nur zustimmen. Und wenn nicht, dann halte dich an deinen Mietvertrag. Dort steht + Strom. Also möchtest du gerne nachgewiesen haben, wieviel du verbraucht hast. Ein Stromzähler im Keller ist in jedem Fall vorhanden. Wenn nicht für deine Wohnung, dann eben für alle.

Daraufhin kann man anhand IHRER Rechnung sehen, wieviel verbraucht wurde und wieviel gezahlt wurde. Das rechnet man dann durch die Personen, die in dem Haus wohnen und berechnet das für 8 Monate anstatt 12. Und fertig. Sollte kein Nachweis vorhanden sein würde ich erst einmal keinen Cent zahlen oder nur unter Vorbehalt. Ich bin langsam soweit einen Anwalt zu empfehlen, denn das gibt mit Sicherheit stunk.

Dass sie dir den Zähler und die Installation in Rechnung stellt ist unverständlich. Immerhin solltest du die Möglichkeit haben, sofern jetzt auf einmal der Mietvertrag gilt, dass du deinen Strom ablesen kannst. Auf der anderen Seite wurde der Mietvertrag ja akzeptiert. Also muss der Vermieter das nicht tun.

Auf jeden Fall muss es für dich berechenbar sein wenn es schon gesondert im Mietvertrag steht. Dann soll sie dir das mal nachweisen ohne Zähler ;)


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 18:34 am 5. Jan. 2012

Gilt das auch, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe?



Privatgutachten zählt nicht
Mietspiegel ist bindend  

In den Mietspiegel fließen die aktuellen Mieten ein, aber auch Prognosen zur Marktentwicklung.

Ein Vermieter darf eine Wohnung nicht teurer machen als es der örtliche Mietspiegel zulässt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az: 2-11 S 339/09). Nach Auffassung des Gerichts kann ein solcher "qualifizierter Mietspiegel" auch nicht ohne Weiteres durch ein vom Vermieter eingeholtes Sachverständigengutachten ausgehebelt werden.

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Vermieters aus Frankfurt ab. Dieser hatte von einem Mieter vergeblich eine höhere Miete verlangt, als sie der Mietspiegel vorsah. Zur Begründung legte er ein privat in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten vor, das eine höhere Miete als angemessen ansah. Das Landgericht ließ sich davon jedoch nicht beeinflussen. Die Richter verwiesen vielmehr darauf, für die Richtigkeit des Mietspiegels spreche, dass er auf einem breiteren Datenmaterial beruhe.



Quelle

Das Urteil ist von von Januar oder Februar 2011..


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 12:17 am 5. Jan. 2012

ihr werdet vielleicht lachen, aber heizungen dürfen ab einer bestimmten uhrzeit leider runtergeregelt werden...kein ausschalten!!...wo genau die temperaturgrenze und zeitgrenze liegt, müsstet ihr ergoogeln, aber das ist definitiv so

für diesen fall aber wohl nicht wirklich von bedeutung

sieh zu, dass du aus der bude rauskommst, notfalls eben kündigungsfrist einhalten, fristlos ist immer so eine sache


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 11:48 am 5. Jan. 2012

Und doof, wenn man nur abends zu Hause ist.. Dann läuft die Heizung halt den ganzen Tag, damit Abends wenigstens ein bisschen Restwärme bleibt..

@kammerjaeger

Würde mir das gerne schriftlich bestätigen lassen, habe allerdings die Befürchtung, dass sie sich dann quer stellt und vielleicht anfängt über die Formulierung zu diskutieren..

Naja, mal sehen, hatte heute früh noch einen ungehaltenen Zettel (nicht Brief, lesbar für alle!!) an der Tür, nach dem Motto "Das ist hier keine Hotel mit all-incl..". Das war dann aber auch das i-Tüpfelchen, was mir zur sofortigen Kündigung gefehlt hat..


-- Veröffentlicht durch Jean Luc am 9:22 am 5. Jan. 2012


...(z.B. Heizung wird nach 20 oder 21 Uhr abgestellt, kurze Zeit später ist es kalt ....

Na das ist ja krank.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:49 am 5. Jan. 2012


Zitat von GenialOmaT um 0:08 am Jan. 5, 2012

Habe mit der Vermieterin gesprochen und sie bestreitet nicht, dass inkl. Strom ausgemacht wurde.. Sie hat für sich 300 Euro Miete + 40 Euro Nebenkosten inkl. Strom gerechnet, was jetzt augenscheinlich nicht aufging..



Lass Dir das sofort schriftlich bestätigen!!!

Zum Rest:
Entweder findet Ihr eine gemeinsame Lösung für die Zukunft oder Du bist halt an die Fristen gebunden. Normalerweise sollte der Vermieter zumindest die Hälfte der Kosten tragen, da es ja kein "Privatvergnügen" ist wie ein roter Teppichboden o.ä., sondern auch dem Vermieter in Zukunft Erleichterung bei der Abrechnung bringt. ;)


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 0:08 am 5. Jan. 2012

@Papst

Meine Eltern haben für ein komplettes Einfamilienhaus 2500-2700kwh pro Jahr, als ich noch dort gewohnt habe waren es ca. 3000-3200 im Jahr..

@all

Habe mit der Vermieterin gesprochen und sie bestreitet nicht, dass inkl. Strom ausgemacht wurde.. Sie hat für sich 300 Euro Miete + 40 Euro Nebenkosten inkl. Strom gerechnet, was jetzt augenscheinlich nicht aufging..

Fazit ist, sie will jetzt einen eigenen Zähler installieren lassen (bisher Zwischenzähler, jede Wette dass der nicht geeicht ist..) und ich soll die Kosten tragen für Anschaffung/Installation und dann halt den Strom direkt mit dem Stromversorger abrechnen.. Habe das jetzt erstmal zur Kenntnis genommen, aber nicht zugestimmt.. Kann sie mir denn diese Kosten auferlegen? Wenn ich jetzt den Strom extra löhnen soll müsste man ja die Miete neu verhandeln und festlegen, oder? Habe ich dadurch Sonderkündigungsrecht? Habe ehrlich gesagt aus verschiedenen Gründen keinen Bock mehr auf die Wohnung (z.B. Heizung wird nach 20 oder 21 Uhr abgestellt, kurze Zeit später ist es kalt und dazu noch Pfusch an allen Ecken und Enden..).. Hätte kein Problem damit sofort auszuziehen, könnte vorübergehend (oder auch länger) in einer nahegelegenen Pension wohnen, wo ich gute Konditionen bekomme.. Der Mietvertrag ist unbefristet und es sind keine Kündigungsfristen geregelt, also beträgt die Kündigungsfrist laut meiner Recherche drei Monate, die ich auch notfalls noch aushalten würde aber ausziehen wäre mir ehrlich gesagt lieber.. Und in Zukunft am besten keine Privat vermietete Wohnung mehr..


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:08 am 4. Jan. 2012

Die Formulierung im Mietvertrag besagt nach meinem Verständnis, dass Strom separat abgerechnet wird und nicht in den 340,- enthalten ist. Was aber ungewöhnlich ist (abgesehen von der Tatsache, dass normalerweise der Mieter den Strom direkt mit Stadtwerken, EON o.ä. abrechnet, sofern es sich nicht z.B. um eine Einliegerwohnung ohne separaten Zähler handelt), ist die Tatsache, dass kein Abschlag einbehalten wurde. Normalerweise wird dies aufgrund der vorherigen Mieterverbräuche berechnet und dann am Anfang des Folgejahres verrechnet, so dass ein Guthaben oder eine Restschuld entstehen. Ein Abrechnung für das komplette Jahr ist absolut ungewöhnlich!
Was ist denn mit den anderen Mietern? Wie rechnen die ab?


-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:08 am 4. Jan. 2012

Nur mal als Anhaltspunkt. Wir verbrauchen mit 5 Personen an die 6000KWh. Um auf die 3680KW/h zu kommen, müsstest du dich denke ich verdammt anstrengen.

PS: Der Zerhacker hinter deinem Klo, ist eine Hebeanlage.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 14:58 am 4. Jan. 2012

Also einen Boiler oder ähnliches habe ich nicht in meiner Wohnung, das warme Wasser kommt aus der Leitung, vielleicht hängt das Teil aber außerhalb der Wohnung an meinem Zwischenzähler? Hab davon aber keinen Plan.. Außerdem dusche ich gerade mal 5 Minuten inkl. Haare waschen, länger dauert das einfach nicht ;) Die E-Heizung lief wie gesagt nur sporadisch über den Zeitraum von ca. einem Monat, werde zur Sicherheit nachher mal die Leistung messen.. Was mir noch eingefallen ist, dass eine Hebeanlage installiert ist und an meiner Toilette hängt so ein Zerhacker drann, aber das dürfte ja eigentlich auch keinen so krassen Verbrauch produzieren..


-- Veröffentlicht durch Hitman am 13:54 am 4. Jan. 2012


Also ich kenne es sowieso nur so, dass der Mieter selbst Kunde beim Stromversorger ist.


Kenne ich auch nicht anders. Es sei denn, dass alles über einen Zähler läuft. Das gesamte Haus. Das wäre aber mies...

1000€ nachzahlen. Das wären ja bei ca. 8 Monate Strom und Grundgebühr (mit Ablesen)  von ca. 80€ = 920€ bei 25ct/KWh = ca. 3680KWh. Da du ja drinstehen hast:  + Strom , musst du auch den Strom noch bezahlen da du scheinbar keine Abschläge bezahlt hast.

Bei Heizung über Strom kommt dies allerdings hin.

Wenn du dann noch nen DLH/Boiler für Warmwasser hast, über Strom kochst... Jo, könnte hinkommen. Aber wenn du, wie du sagst, kaum da bist nehme ich an, dass das alles etwas weniger anfällt.

Mich würde mal interessieren ob du nen eigenen Zähler hast, und auf welchem Namen der läuft. Läuft der auf dem Namen deines Vermieters bin ich skeptisch ob das generell so geht.

PS: Wenn du 20 Minuten täglich duscht und dabei einen DLH hast mit ca. 36KW, dann kämest du auf ca. 2880KWh. Nur so als Anhang und Richtlinie.

(Geändert von Hitman um 14:04 am Jan. 4, 2012)


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 12:51 am 4. Jan. 2012

Jupp habe heute Abend einen Termin, mein Nachbar kommt auch noch mit, bei dem gibt es auch ein paar ungereimtheiten..

Hatte kurz nach dem Einzug (Heizung war im April schon ausgeschaltet) so einen alten Russenkamin (Elektro) in Benutzung, allerdings nur maximal einen Monat und nicht mehr als 2 std pro Tag.. Muss nochmal messen, wieviel W das Teil verschlingt, aber viel mehr als 2000 werden das sicher nicht sein..


-- Veröffentlicht durch Jean Luc am 12:39 am 4. Jan. 2012

Ja, lass Dir jedenfalls mal die Strom-Rechnung zeigen!


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 12:34 am 4. Jan. 2012

sind wir mal beim nächsten punkt der plausibilität:

1000 euro nachzahlen für 8 monate ?!
und du bewohnst eine 1Z-wohnung, kaum zuhause usw...
das sind ja nachweisbare dinge oder heizt du über strom?

was aber glaub nicht geht: monatlich die miete fordern und am jahresende die nebenkosten

mir kommt die ganze sache spartanisch vor.
fordere dir mal alle rechnungen ein von deinem vermieter und dann dessen umrechnungsschlüssel ;)
und du kannst ihm direkt sagen: ohne einsicht brauchst du keine nachzahlung leisten! und einsicht = originalrechnung des stromanbieters usw


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 12:10 am 4. Jan. 2012

Sorry war noch im alten Jahr, wohne erst seit 2011 dort, also Verjährung fällt raus..

@masterofavanger


(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.


Heißt das für eine Erhöhung müsste erstmal ein konkreter Wert im Mietvertrag festgelegt sein und eine Klausel, dass dieser angepasst werden darf?

Bei mir im Mietvertrag ist ja anscheinend gar nichts geregelt..


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 11:52 am 4. Jan. 2012

Gerne kannst Du auch mal gucken was das Gesetz sagt:

§ 560 BGB


ergänzend:

Mietrecht: Ausnahme Inklusivmiete

(Geändert von masterofavenger um 11:55 am Jan. 4, 2012)


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 11:29 am 4. Jan. 2012

die frabe ist: für wann sollst du nachzahlen?

nebenkosten sind nach 12 monaten verfallen bzw kann er für 2010 eigl keine mehr verlangen..

bliebe nur noch 2011...1000 euro ab 2010 wären 20 monate a 50 euro
davon nur 2011 zu zahlen: 600 euro

schonmal einiges weniger...einigt euch und kommt nicht auf die idee des rechtsstreits...ihr zahlt beide drauf ;)


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 11:13 am 4. Jan. 2012

Richtig, im Bezug auf Vertragsabschlüsse habe ich im letzten Jahr viel gelernt, aber auch viel Lehrgeld bezahlt ;)


-- Veröffentlicht durch Henro am 11:05 am 4. Jan. 2012

Fürs nächste Mal: vorher klären wenn was missverständlich ist ;)


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 9:27 am 4. Jan. 2012

Die Sache ist ja ich will gar nichts nachzahlen, da es hieß Strom ist mit drinn.. Naja, werde heute mal versuchen die Sache zu klären, falls ich zahlen muss, ziehe ich definitiv sofort aus..


-- Veröffentlicht durch Jean Luc am 8:44 am 4. Jan. 2012

Naja, ist schon etwas missverständlich formuliert, aber ich würde auch eher folgendes verstehen.

Die Wohung kostet 340 Euro + zusätlich der Strom (je nach Verbrauch).

Aber warum verlangt er dann erst jetzt die Stromkosten, wenn du ja bereits seit 04.2010 dort wohnst? :noidea:


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 3:24 am 4. Jan. 2012

Also ich kenne es sowieso nur so, dass der Mieter selbst Kunde beim Stromversorger ist.

Was die Höhe der Nachzahlung betrifft, einfach die Abrechnung anschauen, Zähler ablesen und vergleichen.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 23:36 am 3. Jan. 2012

Kommt halt auf den Blickwinkel an, entweder "+" im Sinne von "und" oder halt "exklusive".. Wobei letzteres in meinen Augen dann auch so hätte heißen müssen, also "340 Euro Miete inkl. Nebenkosten, exkl. Strom".. Keine Ahnung ob es in dem Fall eine klare Definition des Pluszeichens gibt..

Weiterhin wäre noch die Frage wegen dem Zwischenzähler, ist das überhaupt legal? Was ist, wenn er nicht geeicht ist?


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 23:09 am 3. Jan. 2012

Hi also die Aussage im Vertrag "340 Euro Miete inkl. Nebenkosten + Strom" bedeutet für mich definitiv zuzüglich Stromkosten.

Die Aussage des Vermieters klingt da in der tat anders... natürlich schwierig dem das nachzuweisen, auch mit Zeugen.. :noidea:


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 22:55 am 3. Jan. 2012

Nabend allerseits!

Bräuchte mal kurz einen Rat und zwar bin mir nicht sicher, in wiefern ich oder der Vermieter Recht hat bezüglich der Nebenkosten..

Situation:

Habe seit 01.04.10 eine kleine Wohnung (1Z) und bei Vertragsabschluss sagte der Vermieter: "Miete ist 340 Euro mit Strom".. Dafür habe ich zwei Zeugen, die beim Umzug geholfen haben..

Jetzt zum Vertrag, folgende Formulierung ist enthalten:

"340 Euro Miete inkl. Nebenkosten + Strom" - Viel mehr steht nicht drinn, keine NK Pauschale oder so, einfach nur der Satz!

Für mich hieß das kurz gesagt "all inclusive".. Jetzt soll ich mehr als 1000 Euro nachzahlen, obwohl ich gerade mal abends zu Hause war (TV + PC an) bzw. auch mal längere Zeit gar nicht da war, wenn ich größere Projekte direkt beim Kunden bearbeitet habe..

Kurz um, sehe nicht ein, dass zu zahlen.. Die Miete ist für die Wohnung mein absolutes Maximum und das auch nur, weil ich nur fünf Minuten zur Arbeit brauche..

Fragen:

1. Was sagt ihr zu der obigen Formulierung? Lässt die Spielraum für Interpretationen? Würde das Zeichen "+" in dem Fall als "und" deuten, sonst hätte man ja "exkl." schreiben können..

2. Meine Wohnung hat nur einen Zwischenzähler, ist das legal? Habe wiedersprüchliche Informationen gefunden, mein derzeitiger Erkenntnisstand ist: Ja, wenn er regelmäßig geeicht wird.. (glaube nicht, dass das der Fall ist..)

3. Kennt ihr gute Informationsquellen, finde ohne Ende "Gute Frage" Threads, aber auch mit vielen wiedersprüchlichen Aussagen..

Danke euch schonmal!


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