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Beitragsrückblick für Online-Schwarzhändler im Visier der Steuerfahndung (die neuesten Beiträge zuerst)
maxpayne Erstellt: 18:54 am 17. Feb. 2005

Zitat von NWD um 15:16 am Feb. 15, 2005
@ max:

es geht absolut nicht um deinen Auftritt sondern um das Geld was du umsetzt.. Sprich ab einer gewissen Grenze an Einnahmen durch eBay wirste fällig.. Und nur auf der Grundlagen können die dir was


nicht unbedingt. ich bin student und bekomme etwas bafög. natürlich habe ich beim antrag nicht angegeben, dass ich bei ebay verkaufe, sonst hätte es nur stress gegeben. denn auch das finanzamt sieht erstmal nur die verkaufspreise, aber nicht das, was man vielleicht selbst mal dafür bezahlt hat o.ä. und da muss man sich dann langwierig rechtfertigen. :gulp: die sollen sich schön von mir fern halten! :biglol: und wer mich "verpfeift" wird geköpft!
DarkFacility Erstellt: 15:16 am 16. Feb. 2005
man gut dass ich in einem steuerbüro arbeite, also:


Zitat von Chill um 19:49 am Feb. 15, 2005
Es geht hier in erster Linie um die Powerseller,die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen,aber kein Gewerbe angemeldet haben.
Daraus folgt,das keine Umsatzsteuer gezahlt wird.

Wer aber viel verkauft,sprich; Umsätze tätigt,mit dem Ziel einen Gewinn einzufahren, ist vom Gesetz her verpflichtet,diese dem Finanzamt gegenüber zu erklären und darauf eine Umsatzsteuer zu entrichten.

Unser Motto in Düsseldorf: Wir machen auch Hausbesuche



gewinn: nein, nur einnahmen (ohne gewinnerzielungsabsicht), ansonsten richtig.



Zitat von QnkeI um 12:49 am Feb. 16, 2005

@max Es geht ums "gewerbliche handeln" Wenn du deine 200-CD-Sammlung einzeln verkaufst, is des egal. Wenn du 200mal die selbe CD verkaufst, wirds interessant Verstehst du?



nein, genau andersrum, beim gewerbelichen handeln wird die wiederholungsabsicht vorausgesetzt, d.h.  wenn du deine cd sammlung in einem verkaufst, zählt das als ein verkauft, verkaufst du aber jede cd einzeln ist die wiederholungsabsicht gegeben und du bist nach §2(1) UStG nen Unternehmer.

verkaufst du als privatmann übelst viele sache, muß du das in einer Umsatzsteuererklärung angeben, da gibts aber irgendnen betrag, ansonsten muß man es in der Einkommensteuererklärung angeben unter der zeile Einkünfte aus privaten veräußerungsgeschäften.


ich hab gehört, dass im finanzamt hannover-mitte 1 mann nur darauf schaut, wer was wieviel verkauft und dass dabei vorranging erstmal leute überprüft werden, die powerseller sind, und kein gewerbe angemeldet hat.
Chill Erstellt: 15:07 am 16. Feb. 2005

Zitat von QnkeI um 12:49 am Feb. 16, 2005
@Chill es ist 3...2...1....Steuerfahndung seins.

oder 1...2...3....Steuerhinterzieherei :lol:

Egal.

@max Es geht ums "gewerbliche handeln" Wenn du deine 200-CD-Sammlung einzeln verkaufst, is des egal. Wenn du 200mal die selbe CD verkaufst, wirds interessant Verstehst du?



Ich hab nich von Ebay gesprochen,sondern von Egay
QnkeI Erstellt: 12:49 am 16. Feb. 2005
@Chill es ist 3...2...1....Steuerfahndung seins.

oder 1...2...3....Steuerhinterzieherei :lol:

Egal.

@max Es geht ums "gewerbliche handeln" Wenn du deine 200-CD-Sammlung einzeln verkaufst, is des egal. Wenn du 200mal die selbe CD verkaufst, wirds interessant Verstehst du?
Chill Erstellt: 23:43 am 15. Feb. 2005
apropos Egay


1...2...3......Steuerfahndung seins  :biglol:




@cpukillerer Monitor ist schon lange weg.
Weniger Antworten Mehr Antworten
cpukiller Erstellt: 23:16 am 15. Feb. 2005





Unser Motto in Düsseldorf: Wir machen auch Hausbesuche


haßt noch den 17 zoll dann mache ich mal wieder ein hausbesuch bei dir:lol:

axo das mit ebay und finazamt ist schon lage bekannt die sie eine eigen abteilung dafür haben
Chill Erstellt: 19:49 am 15. Feb. 2005
Es geht hier in erster Linie um die Powerseller,die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen,aber kein Gewerbe angemeldet haben.
Daraus folgt,das keine Umsatzsteuer gezahlt wird.

Wer aber viel verkauft,sprich; Umsätze tätigt,mit dem Ziel einen Gewinn einzufahren, ist vom Gesetz her verpflichtet,diese dem Finanzamt gegenüber zu erklären und darauf eine Umsatzsteuer zu entrichten.



Unser Motto in Düsseldorf: Wir machen auch Hausbesuche
Breaker10 Erstellt: 18:58 am 15. Feb. 2005
Eigendlich müsste man doch auch angeben wenn man in Foren etwas

verkäuft oder :noidea:  da kommen bei einigen schon im Jahr tausende

zustande :lol:
NWD Erstellt: 15:16 am 15. Feb. 2005
@ max:

es geht absolut nicht um deinen Auftritt sondern um das Geld was du umsetzt.. Sprich ab einer gewissen Grenze an Einnahmen durch eBay wirste fällig.. Und nur auf der Grundlagen können die dir was
maxpayne Erstellt: 2:36 am 15. Feb. 2005
ist theoretisch auch richtig so, habe selbst schon powerseller gefunden, die höchstwahrscheinlich steuern hinterziehen (rechnung erst auf anfrage bekommen, keine agb, keine mich-seite und ähnliches). verpfeifen werde ich aber keinen.

mit weit über 600 bewertungen habe ich aber selbst schon bedenken, dass das finanzamt auf mich aufmerksam wird. ich kenne deren vorgehensweisen ja nicht! ich verkaufe nie gewerblich, ausschließlich privat und bin auch schon seit circa 4 jahren mitglied, wobei dann diese bewertungen nicht mehr so hoch klingen. mein ebay-auftritt kommt dem eines händlers sehr nahe, da meine seiten mit hohem aufwand und mühe sehr seriös und professionell rüberkommen, aber wie sehen das leute im finanzamt? sind diese geschult genug um da unterschiede zu sehen? ich habe spaß am coden, will aber nicht, dass wer denkt ich bin ein händler oder so, der nur umsatz machen will.

ich habe zwar keine angst vor denen, aber habe ehrlich gesagt NULL bock mich in irgend einer weise, auch nur im geringsten für etwas rechtfertigen zu müssen, denn das kostet viel zeit und wahrscheinlich sogar geld. :down: solange es die richtigen erwischt, habe ich kein problem damit und kann es nur befürworten.
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