Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für Deppen gibts bei ebay.... (die neuesten Beiträge zuerst)
The Papst Erstellt: 16:11 am 24. Jan. 2010
Das hängt immer vom Richter ab.
QnkeI Erstellt: 15:06 am 24. Jan. 2010

Zitat von spraadhans um 23:09 am Dez. 4, 2009
Videos sind dann problematisch, wenn sie das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzen. Ein striktes Beweisverwertungsverbot wie im amerikanischen Recht gibt es bei uns sowieso nicht.

(Geändert von spraadhans um 23:09 am Dez. 4, 2009)



Das gibt es sehr wohl

Zum Beispiel darf man Telefonanrufe nicht ohne die Einwilligung des Angerufenen mitschneiden. Hat er die Einwilligung nicht gegeben, darf der Beweis vor Gericht nicht verwertet werden. Das ist leider ein harter Fakt.
spraadhans Erstellt: 19:27 am 20. Jan. 2010
Mädels, ihr habt euch im Topic geirrt...
Master7288 Erstellt: 18:09 am 20. Jan. 2010
"Auch würde der Schnee noch nicht auf fossile Rückstände untersucht."

:lolaway:
Slidehammer Erstellt: 18:08 am 20. Jan. 2010

Zitat von maxpayne um 15:50 am Jan. 20, 2010
schnee von gestern?



Wiesbaden?  :shout: ErSelbst :lol:
Weniger Antworten Mehr Antworten
Bliemsr Erstellt: 0:54 am 20. Dez. 2009
Du hast aber auch ein Pech. Ich würde mich tot-ärgern.
Aber die anderen haben Recht. Laß es einfach ruhen. Brauchst dir auch
nicht die geringsten Sorgen zu machen. Ich glaube, das wird ihn am
meisten ärgern.
maxpayne Erstellt: 20:40 am 19. Dez. 2009
du hast recht, lass es einfach. darauf bin ich irgendwie nicht gekommen... :lol:
eskimo Erstellt: 20:39 am 19. Dez. 2009
Ich reagiere einfach gar nicht mehr.
Wer mich als Arschloch bezeichnet braucht keinerlei Informationen meinerseits mehr erwarten.
maxpayne Erstellt: 20:29 am 19. Dez. 2009
du kannst ihm die emails von paypal und der post ja weiterleiten. wenn er keine ahnung von recht hat (diesen eindruck macht er auf jeden fall auf mich), reicht ihm das vielleicht schon für einen rückzieher. wenn er dir mit einer anzeige droht, kannst du das ja auch (beleidigung). wenn er dann immernoch nicht locker lässt, ist ihm auch nicht mehr zu helfen. :blubb:
eskimo Erstellt: 12:52 am 19. Dez. 2009
So, Päcken ist natürlich bislang noch nicht angekommen.
Als hätte ich es vermutet!

Er hat mir gestern geschrieben und hat bis gestern Abend eine Antwort erwartet. (Die blieb bislang aus).

Was würdet ihr tun? Ihm schreiben, dass das Ding auf seinen Wunsch unversichert verschickt wurde? Ich habe mit PayPal die Portokosten bezahlt und den Beleg aufgehoben, zudem den Musterausdruck von dem Adressaufkleber, den ich gedruckt habe.


Ich habe eingentlich keine Lust und auch keine Zeit, mich mit dem ..... auf eine Diskussion einzulassen. Soll er mich halt anzeigen, denke die schicken Ihn eh wieder heim bei der Polizei.


(Geändert von eskimo um 12:53 am Dez. 19, 2009)
×