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Beitragsrückblick für Frage zum Wiederrufsrecht bei ebay (die neuesten Beiträge zuerst)
eskimo Erstellt: 17:43 am 29. Aug. 2007
Eine Rechtsschutz habe ich nicht - aber ich mache mir auch sehr wenig Sorgen, ich lasse alles auf mich zukommen.
Ich warte irgendwie schon sehnsüchtig darauf, die Anzeigen zu erhalten...

Macht mir inzwischen richtig Spass, mit dem zu schreiben...

Meine Antworten fangen immer mit "Sehr geehrte Rechtsabteilung,... an"
Am Sonntag mit "Sehr geehrte Rechtsabteilung, vorbildlich, dass bei Ihnen auch am Sonntag gearbeitet wird,..." :lol:

Heute habe ich an die "Rechtsabteilung" mal nen Link geschickt
vom 123 Recht Forum, evtl. lesen die sich das Topic sogar einmal durch.
Klick
spraadhans Erstellt: 17:02 am 29. Aug. 2007
mmh, mit der bewertung hätt ich erstmal gewartet.

keine sorge, das kommt niemals von einer rechtsabteilung, rechtsgültig ist kein juristischer fachbegriff, die rechtssprechung zu den bewertungen wäre mir auch neu.

anzeige wg. falschaussage:lol:

lass dich nicht stressen, sowas gibt es im strafrecht nur bei falschaussage vor gericht.

und der schadensersatzforderung würde ich gelassen entgegensehen.

wenn du rechtsschutzversichert bist, würd ich bei gelegenheit einen anwalt für vertragsrecht besuchen
eskimo Erstellt: 16:56 am 29. Aug. 2007
Ich soll jetzt auch noch ne Anzeige und eine Schadensersatzforderung wegen Falschaussage bekommen, da ich ihm ne negative Bewertung gegeben habe.

Wohlgemerkt, sämtlicher Schriftverkehr mit ihm läuft über sein "Rechtsabteilung".




Sehr geehrter Herr ....,
durch den Kauf auf der Handelplattform ebay haben Sie einen rechstgültigen Kaufvetrag mit allen rechten und Pflichten abgeschlossen. Eine Ausübung des Widerufsrechtes ist erst nach Bezhalung und erhalt der Ware möglich. Bis heute ist für den erworbenen Artikel kein Zahlungseingang erfolgt. Wir haben Sie aus diesem Grund ebenfalls negativ bewertet. Ihr Bewertung ist nicht gerechtfertigt und wird gesetzlich als Falschaussage angesehen. In diesem Zusammenhang gibt es bereits mehrere rechtsgültige Urteile.
Wir erwarten eine Stellungsnahme bis 31.08.07. Sollte bis dahin keien erfolgt sein, werden wir rechtliche Schritte in Form einer Schadenersatklage durch unseren Rechtsanwalt Herr .... einleiten. Als Lösungsvorschlag können wir ihnen anbieten, beide Bewertungen wider löschen zu lassen. Den entsprechenden Link haben wir ihnen zu geschickt.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsabteilung-




Achja, die angebliche Falschaussage:

Akzeptiert Wiederruf nicht, droht dafür mit Rechtsweg, sehr negativ




Allmählich finde ich es nur noch lächerlich...

(Geändert von eskimo um 16:57 am Aug. 29, 2007)
spraadhans Erstellt: 17:52 am 28. Aug. 2007
na dann, widerruf und abwarten.

dürfte nix weiter passieren...
eskimo Erstellt: 13:35 am 28. Aug. 2007

Herzlichen Glückwunsch xxxx!

Sie haben folgende/n Artikel erfolgreich ersteigert:

1  x  VSCT Evolution Jacket Jacke weiß Clubwear KULT M NEU



+________ DreamRobot KAUFABWICKLUNG __________+

Über die DR-Kaufabwicklung können Sie Ihre Lieferadresse kontrollieren und ggf. ändern.
Sie können die gewünschte Versand- und Zahlart auswählen und auch eine Mitteilung
(z.B. Farbe/Größe) hinterlassen.

Nach Abschluß der DR Kaufabwicklung erhalten Sie hier auch alle Zahlungsinformationen.

https://xxxx

ACHTUNG:
Die Änderung der Lieferadresse wird in Echtzeit bei uns vermerkt.
Die Lieferadresse kann NUR über die DR Kaufabwicklung geändert werden. Eine Änderung
über die eBay-Kaufabwicklung kann leider nicht berücksichtigt werden!


+ _____ BEWERTUNG _______+
Wenn Sie mit allem zufrieden sind, würden wir uns über eine positive
Bewertung bei eBay sehr freuen. Unser System bewertet Sie anschließend
ebenfalls automatisch positiv!

+ _____ ONLINESHOP + NEWSLETTER _______+

Besuchen Sie auch unseren onlineshop www.xxxxxx
und tragen Sie sich dort in unseren kostenlosen Newsletter ein.

+ _____Widerrufsrecht _______+
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma
Adresse editiert

Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sachen nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,- € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

Vielen Dank für Ihren Einkauf!

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx





Reicht das?

Edit - grad gesehen, da steht sogar noch drinnen, dass die Frist mit Erhalt dieser Belehrung beginnt.

(Geändert von eskimo um 13:37 am Aug. 28, 2007)
Weniger Antworten Mehr Antworten
kammerjaeger Erstellt: 13:07 am 28. Aug. 2007
Er hat doch ganz oben auf dieser Seite geschrieben, daß er sie bekommen hat...

spraadhans Erstellt: 11:52 am 28. Aug. 2007
nochmal, wenn du noch keine widerrufsbelehrung in textform erhalten hast (per mail, nicht nur auf der shopseite), dann ist dein widerruf nicht berechtigt.

das hat mit seinen agb nix zu tun
eskimo Erstellt: 1:38 am 28. Aug. 2007
@ kammerjäger
Genau so sehe ich das auch.
Ich lasse es jetzt darauf ankommen, wenn er wirklich wie angekündigt ein Inkaskobüro einschaltet und Anzeige erstattet, lasse ich es darauf ankommen...
kammerjaeger Erstellt: 22:38 am 27. Aug. 2007
Das ist Unsinn!
1. Steht in seinen AGBs etwas Anderes.
2. Soll er doch froh sein, daß er Portokosten spart...

eskimo Erstellt: 19:56 am 27. Aug. 2007
Genau das habe ich ja gemacht.
Die Bestätigung habe ich insofern, dass er sie ablehnt weil ich seiner Meinung nach erst nach Erhalt der Ware wiederrufen kann.
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