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Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
MisterY Erstellt: 19:03 am 27. April 2009

Zitat von naKruul um 17:36 am April 27, 2009
jetzt werd mal nicht frech hier. deine frage war lediglich ob es eine frist gibt, nicht wie lang diese ist. und auf diese frage hat spraad völlig adäquat geantwortet. vielleicht solltest du deine fragen mal konkreter formulieren.



frech? wer wird hier frech? :noidea:

@obersthorst: danke dir

@spraadhans: danke dir
spraadhans Erstellt: 18:00 am 27. April 2009
Spraad hat nie Zeit, deshalb kann er nur Links posten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsverj%C3%A4hrung


(Geändert von spraadhans um 18:01 am April 27, 2009)
OberstHorst Erstellt: 17:41 am 27. April 2009
Vielleicht hatte Spraad ja keine Zeit ^^

B2T: Solltest auf jeden Fall Anzeige erstatten. Wenn die Polizei weiß, dass es da Einbrecher versuchen, dann fahren die auch mal häufiger durch deine Straße. Außerdem solltest du dir vielleicht Gedanken machen, ob die Wohnung ansonsten ausreichend gesichert ist. Ich wills zwar nicht herauf beschwören, aber wenn der einmal da war, kann er auch noch mal kommen.
naKruul Erstellt: 17:36 am 27. April 2009
jetzt werd mal nicht frech hier. deine frage war lediglich ob es eine frist gibt, nicht wie lang diese ist. und auf diese frage hat spraad völlig adäquat geantwortet. vielleicht solltest du deine fragen mal konkreter formulieren.
MisterY Erstellt: 17:33 am 27. April 2009
um vielleicht ein wenig sinnvoller zu antworten, hättest du ruhig sagen können, ab WANN es verjährt ist....


früher waren deine Posts inhaltreicher und ich habe sie gerne gelesen. schade drum
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spraadhans Erstellt: 6:08 am 27. April 2009
Ja.
MisterY Erstellt: 23:39 am 26. April 2009
gibt es bei sowas eigentlich eine Verjährungsfrist? :noidea:
NoBody Erstellt: 23:17 am 26. April 2009
Jopp, der Polizei melden. Anzeige gegen unbekannt, damit du was in der hand hast bei der versicherung und gut ist...
DragonSkull Erstellt: 23:12 am 26. April 2009
ich selber würde die polizei zu Rate ziehen . Die sollen es als Anzeige gegen unbekannt aufnehmen (bringt zwar nichts) aber so kann es ggf auch keine probleme mit der versicherung geben, falls rueckfragen kommen .

meist ist ja die erste frage, ob es polizeilich gemeldet wurde.
MisterY Erstellt: 23:00 am 26. April 2009
Hi,

an unserer Haustür (Alu) sind einbruchspuren zu sehen. Die Einbrecher haben es aber nicht geschafft, die Tür auf zu machen (die haben wohl einen schraubendreher reingesteckt und versucht die tür aufzuhebeln).

nun ist die Türdichtung gerissen und das Profil etwas verzogen.

Wie verfährt man nun? Polizei anrufen oder reicht es, das der Versicherung zu melden?

viele Grüße

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