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RONson
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Basic OC
23 Jahre dabei !


da gelobe ich mir meine Rechtsschutzversicherung ....



Zitat von mastaqz am 18:31 am Aug. 4, 2003


ich glaub der wurde von ner hexe verzaubert un die pakete lösen isch immer in luft auf:blubb:



super Posting, zeugt echt von geistiger Reife...
konstruktive Hilfe waere angebrachter..

(Geändert von RONson um 19:08 am Aug. 4, 2003)

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gipskopf
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Ich hab dem Verkäufer den Kaufpreis überwiesen. Nun liefert er jedoch nicht und meldet sich auch nicht mehr. Was soll ich tun?

Solltest Du den Verdacht haben, daß es sich um einen Betrug handelt (also daß der Verkäufer z. B. Dein Geld angenommen hat, ohne jemals die Absicht gehabt zu haben, Dir die Ware zu schicken), könntest Du auch über eine Strafanzeige nachdenken: diese kann formfrei (also auch mündlich) bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstattet werden. Einige Polizeidienststellen ermöglichen sogar Onlineanzeigen wie Köln oder Aachen.


§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
 2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
 3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.


(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.




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des läßt Coolzero kalt....der rührt seinen fetten hintern net und gibt mal nen kommentar ab. frag mich grad ernsthaft ob der uns vielleicht die gleichen id's gegeben hat :noidea:

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gipskopf
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OC God
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man geh zur polizei mach ne anzeige wegen betrug, danach zum annwalt und der macht den rest.... ich hätte net so lange gefackelt , das kostet nur nen müdes lächeln.......natürlich sollte man eine rechtschutz-versicherung haben ansonsten musste erstmal anwaltskosten vorlegen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ansonsten würde ich ihm erstmal nen mahnbescheid zukommen lassen , und kostet net viel.......und hat 100% seine wirkung

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mastaqz
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Zitat von RONson am 18:54 am Aug. 4, 2003
da gelobe ich mir meine Rechtsschutzversicherung ....



Zitat von mastaqz am 18:31 am Aug. 4, 2003


ich glaub der wurde von ner hexe verzaubert un die pakete lösen isch immer in luft auf:blubb:



super Posting, zeugt echt von geistiger Reife...
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(Geändert von RONson um 19:08 am Aug. 4, 2003)



lol,paar seiten vorher hab ich euch schon hilfe im vorraus gegeben, un gesagt was mit ihm ist ,aber da das hier niemand glaubt,...


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EVILtest
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OC God
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oki leutz morgen gibts ne anzeige.
kann mir jemand die genauen daten mal mailen: psii@gmx.de
oder als PM hinterlegen? *thx*

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Coolzero2k1
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ich kann dir genausogut meine daten geben, nur leider is das Paktet wirklich bei der post, ich habe dir die id jetzt nochma per email geschickt, aber ich glaube kaum das ich mich beim letzten mal vertippt habe, @ronson ich schicke dir deine ID morgen früh, hab den Zettel inner arbeit liegen lassen!
@evil ausserdem kann ich net andauernd online sein, hab immo genug zu tun!

(Geändert von Coolzero2k1 um 1:45 am Aug. 5, 2003)

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Zitat von gipskopf am 19:15 am Aug. 4, 2003
Ich hab dem Verkäufer den Kaufpreis überwiesen. Nun liefert er jedoch nicht und meldet sich auch nicht mehr. Was soll ich tun?

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(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
 2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
 3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.


(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.



@gipskopf
Danke für den Hinweis...:thumb:

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@gast paket schon gekommen?

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Bei mir kam noch nix :noidea:


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