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CMOS
aus senminister offline
OC God 22 Jahre dabei !
Other CPU-Type
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Der Mann hat gegen geltendes Recht verstossen und ist gemahnt worden. Der Verkauf von CloneCD&Co ist in Deutschland eben verboten.
| ja hab ich das gesagt oder was ? da von euch eh keiner ein anwalt ist, der qualifizierte bemerkung zu der rechtlichen lage geben kann, ist die diskussion eh sinnlos. ausserem wehre ich mich auf´s äusserste gegen den verdacht, ich wäre pro raubkopien !!! ich hab wahrscheinlich mehr original soft als 95% der user hier ich bin nur gegen unsachliche behauptungen und ausserdem bestehe ich auf mein recht sk´s von software zu erstellen, welche durch kauf in meinen besitz gelangt ist. was die kanzlei da macht ist einfach nur gieriges geld abzocken. obendrein wird die welt davon nicht besser, von daher geb ich nen feuchten auf die kaspers. ich zitiere dann auch mal die quelle des topic erstellers:
Die Rechtsprechung hat dererlei Abmahnwellen schon früher als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann zu bejahen, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen belegt es offenkundig nur auf die Gebühren der Abmahnung zugunsten des Anwaltes ankommt (BGH, Urteil vom 5. 10. 2000 - I ZR 237/98 ). Hierfür ist z.B. das Fehlen einer Vollmacht ein Anzeichen. Da es sich bei den Abmahnungen um sog. Routineabmahnungen handelt, ist die Gebühr des Anwalts nicht durch den Abgemahnten zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00). Die Abmahnenden hätten via einfacher Email die Abgemahnten ohne weitere Kosten auf ihren Fehler hinweisen können. Darüber hinaus erscheint es durchaus vertretbar, dem Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch auf die ihm entstandenem Anwaltsgebühren zuzusprechen (OLG Hamburg, Urteil vom 19. 9. 2002 - 3 U 54/99 im Ergebnis anders, allerdings im Falle einer nicht offenkundig rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung) Zusätzlich hat der Abgemahnte einen Anspruch auf Feststellung, dass er die Abmahngebühr der Anwälte nicht bezahlen muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00).
| so und zu amazon:
| Entsprechend dem aktuellen Urheberrecht können mit Alcohol 120% nur CDs und DVDs ohne wirksame technische Kopierschutz-maßnahmen kopiert werden. Alcohol 120% - die ultimative CD & DVD Emulations- und Kopiersoftware. Einfach-schnell-gut! rofl .. wer´s glaubt halt
| Mit MovieJack PRO geht einfach alles: Egal ob Eins zu Eins Kopie, Video-CD, DivX-Movie oder Pocket-PC-Film.
(Geändert von CMOS um 0:07 am Nov. 11, 2004)
Sys: C64; CPUtyp: 6510/8 bit; OS: BASIC 4.0; RAM: 64KB; Floppy Disk, max. 170 KB, 40 Bildschirmzeichen je Zeile, 25 Bildschirmzeilen; 64000 Grafikpunkte; 16 Farbtöne; programmierbare Töne; ASCII; Funktionstasten; Schnittstellen: seriell, parallel; Preis: ca. 680 Mark
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Beiträge gesamt: 2012 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: Nov. 2003 | Dabei seit: 8388 Tagen | Erstellt: 16:28 am 9. Nov. 2004
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Tomalla
aus Seeheim-Jugenheim offline
Real OC or Post God ! 23 Jahre dabei !
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Zitat von CMOS am 16:28 am Nov. 9, 2004 ich zitiere dann auch mal die quelle des topic erstellers:
Die Rechtsprechung hat dererlei Abmahnwellen schon früher als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann zu bejahen, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen belegt es offenkundig nur auf die Gebühren der Abmahnung zugunsten des Anwaltes ankommt (BGH, Urteil vom 5. 10. 2000 - I ZR 237/98 ). Hierfür ist z.B. das Fehlen einer Vollmacht ein Anzeichen. Da es sich bei den Abmahnungen um sog. Routineabmahnungen handelt, ist die Gebühr des Anwalts nicht durch den Abgemahnten zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00). Die Abmahnenden hätten via einfacher Email die Abgemahnten ohne weitere Kosten auf ihren Fehler hinweisen können. Darüber hinaus erscheint es durchaus vertretbar, dem Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch auf die ihm entstandenem Anwaltsgebühren zuzusprechen (OLG Hamburg, Urteil vom 19. 9. 2002 - 3 U 54/99 im Ergebnis anders, allerdings im Falle einer nicht offenkundig rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung) Zusätzlich hat der Abgemahnte einen Anspruch auf Feststellung, dass er die Abmahngebühr der Anwälte nicht bezahlen muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00).
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| Das hat ja nicht, so wie Du es nennst, der Topicersteller geschrieben. Oder? Mit Sicherheit ist das Abzocke. Die Unternehmen machen im Moment nicht genügend Umsatz. Deshalb haben diese Unternehmen Anwälte. Die machen das dann mit dem Geld. Aber wer schon einmal Abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, sollte doch eigentlich wissen was er unterschrieben hat. Und auch was passiert, wenn er dagegen verstößt. Oder? Und glaube mir: Ich weiß wo von ich rede. Diese Programme ALLEINE FÜR SICH sind aber nicht in der Lage, kopiergeschützte CDs/DVDs zu kopieren. Man braucht immer Umgehungswerkzeuge dafür. Aber die Diskusion ist eigentlich uninteressant. Die Anwälte werden weiter machen. Solange Ihre Auftraggeber das wollen. Tomalla (Geändert von Tomalla um 16:43 am Nov. 9, 2004)
Never change a running system... Why not ??? «Tomalla - versteht nicht jeder. Ist auch besser so!» ®www.sloganizer.net • Wie poste ich richtig ? •
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Beiträge gesamt: 21046 | Durchschnitt: 2 Postings pro Tag Registrierung: April 2003 | Dabei seit: 8587 Tagen | Erstellt: 16:37 am 9. Nov. 2004
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