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eskimo
aus Kastl
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OC God
21 Jahre dabei !

AMD Phenom II
3000 MHz @ 3000 MHz


Ich habe über Ebay leider einen gefälschten Artikel ersteigert.
Klick

Die Jacke fusselt überall, und das nach nur zweimaligem Tragen.
(Kann man im Prinzip nicht mehr Tragen, ist total peinlich - weils jeder sieht, dass das Ding gefälscht ist, bin da evtl. auch etwas zimperlich...)


Der Verkäufer reagiert nicht wirklich auf e-mails, es kommt nur sowas zurück wie:

also erstens sie haben sich nicht bei mir gemeldet und gleich negativ bewertet und sie können anzeigen wen sie wollen sie erreichen nichts da ersten in meiner auktion dick fett und rot steht DA PRIVAT IST GARANTIE & RÜCKTAUCH AUSGESCHLOSSEN und áusserdem haben sie die jacke schon angezogen und benutzt ich wär bereit ein teil des geldes zu erstatten gegen die jacke aber nicht den gesamten betrag die die jacke nicht mehr neu ist und ich sie nicht wieder zurückgeben kann.




Irgenwie totales BlaBla...
(Kennt sich anscheinend nicht wirklich mit dem Gesetzt aus).


Ich hatte eigentlich vor, morgen zur Polizei zu gehen, und Anzeige zu erstatten!
Wollte nur nochmal von euch hören, was Ihr mir raten würdet?


Dolce und Gabbana habe ich bereits eine Infomail geschickt!
(Bereits letztes Wochenende). Bisher leider keine Reaktion.

Und den Ebay Verkäuferschutz aktiviert!
(Von dem müsst der Typ auch schon ne mail bekommen haben... - bevor er die mail an mich geschickt hat).



Was bräuchte ich bei der Polizei wohl alles?ü
Ausdrucke der Auktion, evtl. Kontoauszug?

Und bringt das überhaupt was?
(Ich will nichtmal unbedingt mein Geld zurück, ich will nur, das dem Typen mal beigebracht wird, dass es in Deutschland sowas wie "Gesetze" gibt.)


Währe nett, wenn heute noch ne Antwort hier währe!
Wollte morgen direkt nach der Berufsschule zur Polizei fahren, da hätte ich nicht weit hin.

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Bliemsr
aus Bonn
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OC God
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Wenn er schreibt "Original" dann muss er auch "Original" liefern.
So einfach ist es und so schreibt es das Deutsche Gesetz (BGB) auch
vor. Punkt.
Da kann er noch und nöcher reinschreiben "keine Rückgabe" etc...
Diese Sätze sind in diesem Fall null und nichtig. Die gelten nur
bei Nichtgefallen, etc....  

Fazit: Gemäß § 439 BGB muss der Kerl "Nacherfüllung" leisten.
Also. Wenn er etwas liefert, was nicht der Beschreibung entspricht
oder defekt ist, dann muss er mit dir eine Einigung erzielen.
Erstmal müßt Ihr gucken, ob er dir nicht doch ein Original schicken
kann. Vielleicht hat er ja eins auf Lager. Diese Option MUSST du ihm
geben.
Wenn er nicht durch Lieferung eines Originals "nacherfüllen" kann,
könnt Ihr Euch auf eine Preisminderung einigen, aber das trifft nur zu,
wenn die Ware der Beschreibung entspricht, jedoch defekt ist.
Also wenn er dir ein Original geliefert hätte, an dem der Reißverschluss
kaputt ist. In so einem Fall könnte man sich, als zweite Möglichkeit,
auf einen Preisnachlass einigen.
Doch da es sich hier NICHT um die Ware handelt, die du bestellt hast,
bleiben laut BGB nur die Möglichkeiten
a) er schickt dir kostenlos eine echte Jacke
b) er nimmt die gefälschte zurück und zahlt dir ohne Abzüge dein
Geld zurück.

Wenn er sich stur stellt und du ihn bestrafen willst:

a) Strafanzeige stellen wegen Warendeliktes also Betrug
gem. § 263 StGb. Begründung: er bietet Originale und liefert
Fälschungen.  In Einheit mit Diebstahl gem 248a StGb! Begründung:
Er hat dein Geld, welches er eigentlich zurücküberweisen muss (laut
BGB § 439), aber er überweist es nicht, sondern behält es. Es drohen
fünf Jahre Haft in schweren fällen.

b) Zweite Strafanzeige stellen wegen allgemeiner Markenpiraterie,
strafbar gem. § 263 StGb und § 143 MarkenG.

Dies bringt dir dein Geld keinesfalls zurück, aber ihn ganz schön in die
Klemme.

Wie kannst du ihn anzeigen. Am besten online. Schau mal unter polizei-bonn.de oder so. Da kann man schnell und unbürokratisch
Strafanzeige erstatten. Brauchst nur Name des Kerls, seine Anschrift
und ordentliche Schilderung des Sachverhalts.
Soviel zum strafrechtlichen Teil. Er wird seine Strafe schon kriegen.

Wie kommst du an dein Geld ran?
Das ist eine Sache zwischen Euch beiden, und deshalb musst du
wohl zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Klagen. ABER.... wenn du
die online Anzeige machst (und er hat dich ja dazu ermutigt) dann
wirst du sehen, wie schnell er dir deine Kohle zurückgibt. Oh ja.
Die wollen dann alle gaaanz schnell Wiedergutmachung leisten,
damit du die Anzeige zurücknimmst.
Es ist echt verrückt, wie mutig und vorlaut einige sind, die denken,
sich mit den Gesetzen auszukennen. Naja, wenn er meint.... er
will angezeigt werden, das kann er haben. Kostet dich ja nix.

Viel Glück !


Intel i5 2500K @ 4400 (44x100 MHz) auf ASrock P67 Pro3

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Ino
aus Heilbronn
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Achja wenn du das machst

b) Zweite Strafanzeige stellen wegen allgemeiner Markenpiraterie,
strafbar gem. § 263 StGb und § 143 MarkenG.


dann musste die jacke abgeben!  versuch zuerst das ding bei dem typen zurückzugeben und sieh zu das du dein geld wiederbekommst!


Ein Kaffee am morgen vertreibt alle Sorgen :)

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eskimo
aus Kastl
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OC God
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Er will, dass ich die Jacke zurückschicke, dannach will er mir das Geld für die Jacke überweisen!

Werde ich aber nicht machen.
Erst nach Vorab Überweisung!


Ich stelle jetzt online mal ne Anzeige, und teile ihm dass dann mit!
Ich sage ihm dann, ich würde sie zurückziehen, wenn ich das Geld erhalten habe. (Dann werde ich aber nur eine Anzeige, nicht alle zurückziehen).


Die 56€ einzuklagen lohnt sich wohl nicht wirklich!
Sehe ich dann halt als Lehrgeld an!
Hauptsache der Typ bekommt nen mächtigen "Arschtritt".

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eskimo
aus Kastl
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OC God
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Habe ihm jetzt folgende e-mail geschickt!


Ich gebe Ihnen jetzt noch ein letztes mal Zeit bis morgen früh, mir die 100%ige Zusage zu geben, dass Sie mir das Geld zurücküberweisen!
Ich habe bereits mit meinem Anwalt telephoniert, sollten Sie das Geld nicht zurücküberweisen, erstelle ich sofort folgende Strafanzeigen gegen Sie:

a) Strafanzeige stellen wegen Warendeliktes bzw.Betrug
gem. § 263 StGb. Begründung: Sie bietet Originale an und liefern
Fälschungen.  Die Strafanzeige wir  in Einheit mit Diebstahl gem 248a StGb erfolgen! Begründung:
Sie haben mein Geld, dass sie zurücküberweisen müssen (laut
BGB § 439), weigern sich allerdings.

b) Eine zweite Strafanzeige wegen allgemeiner Markenpiraterie,
strafbar gem. § 263 StGb und § 143 MarkenG.



Die Anzeige ist übrigens innerhalb ein paar Minuten erstellt:
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=ffd70986-9c3a-6001-03e0-7e7b48205846&invalidateus=true&sid=1763107095




Sollten Sie mir im Übrigen nicht bis spätens morgen mittag auf diese e-mail geantwortet haben, werde ich den Sachverhalt so auffassen, dass Sie
mir mein Geld nicht zurückerstatten werden.
Die Folgen habe ich ja bereits oben geschildert!



Mfg
Roland Kirsch





Mal sehen, wie er reagiert!
Denke aber mal, er wird nicht weiter reagieren, es ist schon die zweite  mail dieser Art, die ich Ihm schicke!
(Nach der zweiten hat er mir zugesagt, dass Geld zurück zu überweisen, aber erst nachdem ich Ihm die Jacke zurückgeschickt habe.)
Portokosten will er nicht erstatten.

Ausserdem habe ich mich geweigert, die Jacke zurückzuschicken, ohne vorher das Geld erhalten zu haben. (Begründung: Mir würde bei einer Anzeige ein wichtiges Beweismittel fehlen).



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Toxicution
aus München
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OC God
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(Begründung: Mir würde bei einer Anzeige ein wichtiges Beweismittel fehlen).


genau darauf will der 100pro raus. er hat die jacke und du bekommst dein geld trotzdem nich......dann beweis es mal.

ich würde die jacke jedenfalls nicht zurückschicken. lass dann mal hörn wie die sache ausgeht.....

viel glück

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DarkFacility
aus Hannover
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an dein geld kommste doch auch mit mahnbescheid, dazu mußte erstmal nix beweisen, es sei denn, der andere erhebt einspruch...


"Hecken schützen Heckenschützen."
“Ich weiß immer was ich will, auch wenn ich es nicht weiß." Zitat: Frau L von U

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eskimo
aus Kastl
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OC God
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AMD Phenom II
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@ Toxicution
Genau das denke ich mir eben auch!

Morgen laufen zudem noch die 10 Tage Wartezeit beim Ebay Verkäuferschutz aus! Freue mich schon darauf, da endlich auf "weiter" klicken zu können!

Lange ist der auf jeden Fall nicht mehr bei ebay registriert, bzw. bald wird er nichts mehr verkaufen!

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DominatoR
aus die maus
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OC God
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hast du dir die bewertungen vorher nicht angesehen?


Ware ist nicht Neu Tierhaare dran ist verformt gewaschen riecht nach Weichspüler



Achtung Betrüger! täuscht ein! andere ware als abgebildet war! nie wieder!!!!!!!


usw...

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eskimo
aus Kastl
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OC God
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Die Bewertungen habe ich irgenwie übersehen.
Das mit den Tierhaaren habe ich zwar gelesen, aber irgenwie kam mir das "unglaubwürdig" vor.
(Inzwischen glaube ichs aber gerne).

Im Moment ist es ein ewiges Hick Hack, er will mir das Geld nicht erstatten, befor er nicht die Jacke hat, und ich werde Ihm die Jacke nicht schicken, befor ich nicht mein Geld habe.

Die Anzeige habe ich jetzt auch schon erstellt, da mir das alles viel zu blöd wurde. (Online, -> k.a obs funktioniert hat, und ob dass was ich geschrieben haben passt). Morgen aktiviere ich dann noch den Ebay Käuferschutz. Evtl. bekomme ich so wenigstens noch einen Teil meines Geldes zurück!

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