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Cr0w
aus Hannover offline
OC God 20 Jahre dabei !
AMD Athlon 64 2200 MHz @ 3146 MHz 34°C mit 1.39 Volt
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Also die Hersteller sagen Dir grundsätzlich, dass Garantiefälle nur über den Verkäufer/Shop abgewickelt werden sollen, so z.B. ASUS. Selbst wenn MF da nen Bonus anbietet, dürfte das beim Hersteller schwer werden. Wenn Du MF schreibst, dass Du mittlerweile der rechtmäßige Besitzer des Gerätes bist und das eventuell mit nem Ausdruck von der eBay-Kaufabwicklung o.ä. untermauern kannst, dann sollten die sich doch drauf einlassen müssen... Kleine Frage, hast Du das DFI NF4 mit nem nativen 24-Pin ATX 2.0 NT betrieben oder irgendwas mit Adapter getrickst? Der Standpunkt von DFI ist da nämlich ganz klar und von mir schon oftmals zitiert: Kein Support wenn sich nicht an die Herstellervorgaben gehalten wird, und die sind nunmal 24-Pin native ATX 2.0 Anschluß Ich denke aber, dass RMA hier problemlos von statten geht, DFI hatte schon viele abgerauchte Boards. Man hat sogar irgendwann öffentlich eingestanden, dass die hochangepriesenen 4V VDimm über den Jumper zum Ableben das Boardes führen können. Hattest Du nicht BH5/UTT Ram und über 3,3V VDimm draufgehauen? Eventuell liegt es daran, es ist zumindest ein bekanntes Problem von dem Board (Geändert von Cr0w um 17:05 am Aug. 9, 2005)
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Beiträge gesamt: 1188 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2004 | Dabei seit: 7319 Tagen | Erstellt: 17:04 am 9. Aug. 2005
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Cr0w
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Hm, ein bissl dreist den Erstbesitzer in Anspruch zu nehmen. Schließlich wird tonnenweise Hardware bei eBay umgesetzt, wo einem der Verkäufer völlig fremd ist. Die wollen doch nicht ernsthaft behaupten, ich müsste eine RMA für meine vor 9 Monaten verkaufte 9800pro abwicklen, wenn sie dem jetzigen Besitzer, der xxx Kilomter weg wohnt und mir völlig fremd ist, kaputt geht?! Klingt eigentlich eher lächerlich... Schreib denen ne deutliche Antwort, dass das Mobo gem. Rechnung bei MF gekauft wurde und dass sie gefälligst ihrer Garantiepflicht nachzukommen haben. Ob das als Gebrauchtware mittlerweile nen anderen Besitzer hat, sollte für die völlig irrelevant sein. Nötigenfalls brauchst Du von Free nen Nachweis über den Verkauf, in der Form einer Quittung, Rechung oder schriftlichen Bestätigung. Nen Kaufvertrag werdet ihr ja kaum haben... Schreib denen auch, dass ein umständliches Herumwinden um deren Garantiepflicht nicht gerade als kundenfreundlich betrachtet werden kann und dass die User-Gemeinde, zu der Du reichlich Kontakt pflegt, bei der Shop-Auswahl gerne auch auf solche Dinge wert legt. Die denken wohl, dass sie aufgrund ihres riesigen Umsatzes keinen Wert mehr auf Kundenbelange legen müssten. Tsetsetse....
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Beiträge gesamt: 1188 | Durchschnitt: 0 Postings pro Tag Registrierung: März 2004 | Dabei seit: 7319 Tagen | Erstellt: 19:39 am 9. Aug. 2005
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Cr0w
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Hm, ich finde nach dem was die hier schreiben sollten sie Dir doch wirklich einfacher helfen können:
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