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Ratber
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Termit wird schon seit langer Zeit (zb. wwII) in Waffen verwendet (Panzerfaust bzw. Schreck) und auch heute noch für alles mögliche genutzt was Stahlpanzerungen durchschlagen soll.

Auch wenn es Zivil zum Gleisbau verwendet wird ist die Anwendung Privat ohne Lizenz nicvht erlaubt.

Genauso wie Schreckschuß-,Knallplättchenpistolen (Für Kinder an Karneval) und sämtliches Feuerwerk Je nach Anteil unter Waffen/Sprengstoffparagraphen fallen ist es mit Termit und seiner Anwendung genauso wie mit den Bolzenschußapparaten die ich Beruflich verwende.

Benutze ich se Bestimmunggemäß dann iszt alles OK und ich brauche keinen Nachweis.

Entferne ich die Sicherung und Baller mit den Bolzen rum,Verletze jemanden oder beschädige etwas und werde Erwischt dann werde ich nach dem Waffengesetz be- und Verurteilt.

Es muß also nicht immer Knallen um als Waffe klassifiziert zu werden ;)

Schlag mal ner Suaerstoffflasche den Hals ab und "Torpediere" damit irgendjemanden oder Irgendwas.
Wirst dich Wundern weswegen der Staatsanwalt diehc vor den Kadis zieht ;)

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GeeWee
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Ja, allerdings ist bei einer kleinen Thermit-Ladung in meinem Haus, welche auchnoch ausreichend gesichert ist, keine Gefahr fuer Dritte zu erkennen. Und da ich, wie gesagt, Thermit nicht ausdruecklich verboten finde im Sprengstoffgesetz, muesste soweit alles i.O. sein.
(der Autor dieser Zeilen hat von den entsprechenden Gesetzen keine Ahnung und ist daher nicht verantwortlich fuer etwaiiges Fehlverhalten der Leser)
Wo steht denn das Verbot?

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Ratber
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Termit brennt heiß und da ist nix zu sichern und innem Wohnhaus schon garnicht.

Ob 1g oder 1 Tonne is da unerheblich.

Nicht jede Substanz muß im Gesetz beschrieben sein um mit einbezogen werden zu müssen haben sein wollen usw.


Das Termit leicht zu besorgen bzw. herzustellen ist spielt dabei auch keine Rolle.

Wenn ich zu Silvester genug Böller Kaufe reichts auch zu ner Bombe.

Oder die beliebten Unkrautvernichter die leicht zu Sprengmitteln verarbeitet werden können.

Kannst Kaufen und auch denb Traubenzucker gibbet frei an jeder Ecke.
aber wenne das Zeuch mischt dann biste schon drinn im Paragraphendschungel und diese Mischung steht auch nicht im Gesetzestext. ;)


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drwatson
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daß will ich jetzt aber genauer wissen..:lol::lol:

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GeeWee
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AFAIK eben schon. So ziemlich alle starken Oxidationsmittel sind gesetzlich erfasst und ausdruecklich in ihrer Benutzung  geregelt. Anders ist das bei Rost :)
Und wie gesagt, da es weder deflagriert/detoniert noch Produkte erzeugt die gefaerhlich sind (ausser Waerme) und auch sonst keine Gefaehrdung fuer dritte besteht, sollte es legal sein. Wie kommst du denn zu der Annahme, dass es nicht legal ist?
Und zum Thema Sicherung:
10g Thermit, die richtig plaziert voellig ausreichen fuer die Platte, sind wirklich einfach zu sichern...

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Ratber
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Der Einsatz bestimmt die Reglung.

Ich nutze auf der Arbeit auch ab und an zusammen mit den Schlossern (Is ja eigentlich nicht meine Sache aber jeder hilft jedem) Termit um so manchen Riss in alten Maschinen zu flicken.

Alupulver und rost ist leicht zu bekommen und solange das Zeug bestimmungsgemäß genutzt wird is auch alles im Lack aber schon die Nutzung unterliegt auflagen genauso wie die Lagerung da Termit bei nem Feuerchen eben als Brandbeschkeuniger wirken kann und das Termit eben eine durchschlagende wirkung hat is die Lagerung als Gefahrstoff geregelt.

Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt.

Es ist geregelt und kein Spielzeug.

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GeeWee
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Ja aber wo denn? Du erzaehlst dir hier einen Wolf wie das doch alles geregelt ist, aber wo denn nun? Alles was ich zu dem Thema habe ist das Sprengstoffgesetz und die wichtigstens Stoffe die darin erfasst werden.
Es gibt auchnoch eine lustige Sache die sich da 'Kleinmengenregelung' nennt. Das war das was ich mit der Gefaehrdung dritter meinte. Bei 10g und keiner ausgehenden Gefahr besteht in der Regel auch kein Konflikt mit dem Gesetz. (In der Regel :))
Vielleicht hast du ja eine Quelle die mich eines besseren belehrt.

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Ratber
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du fixierst die zu sehr auf "Termit"

Les mal die Allgemeinen Abhandlungen über Potentielle Stoffe.

Wenn ich mir aus Himbergelee und Gesichtscreme nen Sprengstoff mixe dann fällt dass automatisch unter´die Rubrik Sprengmittel auch wenn der komische Mix nicht Namentlich erfasst ist.

Is doch nit so schwer oder ?

ach ja nochwas:

Wer sagt das man aus Termit keine Bombe basteln kann ?

Normales Schwarzpulver oder diverse Treibladungspulver aus Mun. brennt auch nur fröhlich für sich hin wenn man es nicht einpackt ;)


Edit:  Klick mich !


Alles klärchen jetzt ? ;)

(Geändert von Ratber um 20:15 am März 23, 2004)

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Jain, Schwarzpulver deflagriert schon. Nur ohne Verdaemmung spuerst du das nicht. Termit brennt aber nicht so schnell ab und AFAIK macht es auch bei Verdaemmung keinen Aerger, da einfach nicht wie bei fast allen Spreng- und Explosivstoffen Gase entstehen die uberhaupt die Volumenarbeit verrichten koennten.
Und was immernoch bleibt:
Kleinmengenregelung, hier 10g; stellt nicht wirklich eine Gefahr dar oder? Mit dieser Regelung laesst sich schon viel knacken. Noch besser geht es oft (eher nicht in diesem Fall) mit der Vorschungsfreiheit. Die ist naemlich im !Grundgesetz verankert. Ergo darf der Staat mir eigentlich garnicht verbieten mit <1g Mengen Sprengstoff, die keine Gefahr fuer dritte sind, umzugehen. Aber naja, wir leben in einer miesen Zeit.

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Ratber
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Spielt für einen Sprengsatz keine Rolle ob der Druck schnell oder langsam aufgebaut wird.

Eine Suaerstofflasche steht auch monatelang unter Hohem druck und wenn ich se passend ankratze dann ist se schon recht heftig.

Geh mal von der Klassischen Bombe ab.

Der Link den ich dir gegeben hab zeigt ja schön das es schon länger entsprechendes gibt.

auch Panzerfäuste Explodieren nicht und dennoch sind se gefährlich.


Deine 10g Thermit an der richtigen Stelle Entzündet und schon haste nen Loch inne Hand,Augen Verbrannt usw.

Welchem Privatem Zweck sollte also Thermit dienen ?

Höchstens entfernt inner Hobbywerkstatt isses nutzbar (Da müßte ich mir nen Einsatz aber erst überlegen der Sinn macht).

Im PC hat es garantiert nix zu suchen und ist also Zweckentfremdet.

Sicher,man kann vieles machen und wo kein Kläger da kein richter wie so oft.

Ich hab ja nur die Konsewuenz aufgezeigt wenn man es für die HD nutzt und zur Vollständigen Unbrauchbarmachung einer HD wirste mit 10g nicht weit kommen also is mit mindermenge eh nix ;)

Was meinste warum Unkraut-EX kaum oder garnicht mehr zu bekommen ist ?

In den 70ern haben wir damit so manches Erdrohr innem Vorgarten etwas umgestaltet ;) :lol:

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