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-- Veröffentlicht durch Ratber am 14:46 am 21. Jan. 2002
:lol:
-- Veröffentlicht durch CoolHand am 14:42 am 21. Jan. 2002
ach DU warst das, der mir einfach nen paket mit backsteinen in die hand gedrückt hat??? na warte... :lol: (Geändert von CoolHand um 14:44 am Jan. 21, 2002)
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 14:35 am 21. Jan. 2002
:oSCHON 2 tower MIT nt :o, henry mach keen sch****!!!:lol:
-- Veröffentlicht durch SirHenry am 14:21 am 21. Jan. 2002
echt krass hier ! am besten eh nix an sonst wen verschicken - sondern gleich von der Tür abholen lassen. Geht in Ballungsräumen wie Berlin echt super! hier gibbes so viele Menshcen - an die man was loswerden kann ... :lol: schon 2 Tower + NT verkauft..
-- Veröffentlicht durch BiBo am 13:51 am 21. Jan. 2002
lol, leute kommt mal wieder runter....er soll ja ned gleich den richtier faken...es geht nur drumm etwas druck zu machen.....was will der machen, ihn anzeigen!!!??? das mit der u-hafr is ja wohl ne andere gewichtsklasse....aber egal ...wenn er nen anwalt kennt, is doch ok.... (Geändert von BiBo um 13:52 am Jan. 21, 2002)
-- Veröffentlicht durch Ratber am 13:31 am 21. Jan. 2002
Eben :biglol:
-- Veröffentlicht durch CoolHand am 13:16 am 21. Jan. 2002
hehe sowas liebe ich auch. wenn z.b. in nem online game mich einer mit TK oder anderem sch**** total nervt sag ich immer "ich hoffe du magst deinen computer so wie er ist" und schon hören sie auf und entschuldigen sich sogar teilweise :lol:
-- Veröffentlicht durch Ratber am 12:47 am 21. Jan. 2002
Wieso ? Ich war Freundlich und hab nix gesagt auf das man mich festnageln könnte.
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 12:43 am 21. Jan. 2002
schlingel:lol:
-- Veröffentlicht durch Ratber am 12:38 am 21. Jan. 2002
Mach dir die Phantasie der leute zunutze. Andeutungen werden gerne als was ganz anderes Interpretiert. Wenn mal einer auffer Straße direkt vor ner Parklücke auf seine Alte Wartet und ich ihn darum bitte vorzuziehen dann gibt es schon mal ne Unwirsche antwort. Naja ich frage dann immer "Sie Weigern sich also. Soll ich jetzt wirklich meine Arbeit aufnehmen ?" :devil: 5 Sekunden Später isser weg. :biglol: Dabei bin ich Elektriker ;)
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 12:32 am 21. Jan. 2002
auf sowas lass ich mich auch nich ein, iss mir zu heiss!
-- Veröffentlicht durch Ratber am 12:28 am 21. Jan. 2002
Eben .Ne nichtvorhandene RSV ist harmlos. Aber wenn er nen Anwalt inner bekanntschaft hat issses ja kein problem.
-- Veröffentlicht durch JamesButler am 12:22 am 21. Jan. 2002
Der Tip von BiBo kann gewaltig nach hinten losgehen! Ähnlichen Fall hatten wir hier grad, hat sich 'n Kanzleigehilfe als Anwalt ausgegeben um 'n U-Häftling zu besuchen.......es blieb beim Versuch, trotzdem hat er 'ne Geldstrafe in 4stelliger Höhe kassiert!
-- Veröffentlicht durch Ratber am 11:39 am 21. Jan. 2002
Yo,na dann ;)
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 11:22 am 21. Jan. 2002
jo stimmt scho, aber bibo hat mi grad auf ne idee gebracht: von n kumpel die schwester is anwältin...... ......wir werden also sehn!
-- Veröffentlicht durch Ratber am 11:10 am 21. Jan. 2002
.....Und wenn er schlau ist prüft er den Briefkopf . Dann gibbet ne Anzeige wegen anmaßung und die Sache wird richtig teuer. (Nur mal als anmerkung)
-- Veröffentlicht durch BiBo am 11:08 am 21. Jan. 2002
Moin, also du solltest ihm fristen stellen....1mahnung, 2mahnung... das ganze sollte aber per einschreiben laufen..... wenn dann nix passiert....würde ich nen briefkopf faken und mich als dein anwalt ausgeben;)...dann son bla bla wir werden sie auf rausgabe der kohle verklagen zusätzlich ....zinsen und natürlich die anwaltskosten berechnen....wir geben ihnen aber die letzte chance sich bis ... bei meinem mandanten zu melden und die sache gütlich zu klären..... BiBo
-- Veröffentlicht durch Ratber am 11:04 am 21. Jan. 2002
Ich sag ja . Etwas Bluffen dann gehts meißtens. Der Fall liegt ja Klar. Du hast gezahlt und er hat nicht geliefert. Rein Rechtlich ist alles klar. Nur wenn du dein Recht auch haben willst dann mußt du im Extreemfall Klagen und das ist Teuer da du in Vorlage gehen mußt. Also mußt du ihm glaubhaft klarmachen das du dein Recht in jedem Falle einforderst. Die Einschreibekosten würde ich in jedem Falle in Rechnung stellen ;)
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 11:00 am 21. Jan. 2002
student un die alten ham sowat nich:( aber irgendwie krieg i den scho rum;)
-- Veröffentlicht durch Ratber am 10:47 am 21. Jan. 2002
Tja,geht nit anders. Aber du kannst etwas Bluffen. Stell ihm ne Woche Frist oder du übergibst das deiner "Rechtschutzversicherung" dann isse sein problem und seine Kosten denn du hast ja die Banküberweisung als beleg und es ist noch keine Leistung erfolgt. Ganz dezent .Nicht übertreiben. Die Rechtschutzversicherung nur beiläufig erwähnen. Viele legen es drauf an das die Andere Seite nicht reagiert weil Anwälte nen kleines vermögen kosten bis man sein Recht bekommt. ;) Als ich mein Erstes Geld verdient habe habe ich als Erstes ne Rechtschutz+Haftpflicht abgeschlossen. Hat mir schon Öfters mal geholfen. Hmm Bist du noch schüler/Student/Azubi/Wehrpflichtiger/Zivi und wohnst zuhause ? Wenn ja und deine Alten haben eine solche versicherung dann bist du damit abgedeckt. (Ich weiß ja nit wie alt du bist)
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 10:37 am 21. Jan. 2002
son sch**ss :gulp: naja, dann muss ich mein ultimatum etwas "betonen", wenn nich, dann goenn ich mir den spass mal, hab genug von sonen leuden
-- Veröffentlicht durch Ratber am 10:34 am 21. Jan. 2002
So einfach get das nicht. Du mußt erstmal Mahnen mit Lieferaufforderung . Das ganze mußt du so machen das du auch nachweisen kannst das du was geschickt hast. Also per Einschreiben mit Rückschein (Sind ca. 5€) Wenn dann nix kommt dann ist ne Zivilklage fällig die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Aber dazu brauchste nen Anwalt. Kein Rechtschutz: Schlechte Karten. Dann wird es erstmal Teuer weil du in vorlage gehen must.
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 10:28 am 21. Jan. 2002
nö, hab keene! dachte, ich marschier einfach zur politur(obwohl ich die net mag un da nich gern hin gehe:lol:) un erstatte da ne anzeige gegen den?!?! oder funzt dat net?!?!
-- Veröffentlicht durch Ratber am 10:16 am 21. Jan. 2002
haste #Rechtschutzvers oder nicht ? Wenn ja dann über Anwalt Lieferaufforderung schicken. Wenn nein: das selbe ,aber du mußt mit den Anwaltskosten in Vorlage gehen.
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 10:14 am 21. Jan. 2002
wenn die mir sagen, dat geht nich mit dem zurückbuchen, was soll ich dann machen??? die anzeige kann ich doch polizeilich machen, oder?
-- Veröffentlicht durch Ratber am 10:08 am 21. Jan. 2002
Na auf jeden fall hast du nen Beleg. Und ne Buchung kannste innerhalb eines Monats Rücklgängig machen. Du sagtest das das am 19 überwiesen wurde ? Tja dann biste gerade drüber. Pech. Wenn der mit der Wahre nit rüberkommt dann kannste nur klagen. Haste ne Rechtschutzversicherung ?
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 9:58 am 21. Jan. 2002
dat mit dem stornieren geht bei meiner bank nicht (haben die zumindest gesagt:hell: man weiss ja nie, was die können und nicht können) haben gesagt, geht nur, wenn ichs nicht selbst überwiesen hab, sondern z.b. eingezogen wurde!?!
-- Veröffentlicht durch ocinside am 9:47 am 21. Jan. 2002
Das ist natürlich nicht gerade nett :hell: Dann geh zu deiner Bank und stornier die Überweisung ! Soweit ich weiß, ist das mit einer Begründung ohne weiteres möglich. Mir fällt da spontan jemand hier ein, der mir Geld für's OC-Sweat überweisen wollte und sich mehrere Male vertan hat - dann storniert und wieder neu überwiesen :lol: Ich nenne keinen Namen ;)
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 9:41 am 21. Jan. 2002
also folgendes: habe bei p3dnow im forum von jemandem hardware gekauft, ihm das geld per vorkasse am 19.12. überwiesen, seiddem hat sich der vogel nich mehr gemeldet, auf mehrere mails meinerseits nicht. jetzt hatte ich ihm ein ultimatum gestellt, dass wenn er sich bis vorige woche dienstag 14 uhr nich bei mir meldet, ich eine anzeige gegen ihn erstatten werde. siehe da, kurz vor 14 uhr bekam ich ne mail von ihm, dass er seine schwester (lol) damit beauftragt hätte und er das mit ihr bis 19 uhr abklären würde. schön und gut, aber jetzt meldet er sich wieder nicht. was soll i jetz machen??? hab daran gedacht, ihm nochmal eine frist von einer woche zu setzen, dass er mir 1. das geld innerhalb dieser frist zurücküberweist oder 2. ich den brenner innerhalb dieser frist in meinem compi hab. is dat gut so und für den fall, dass er sich trotzdem net regt, will ich ihn auf jeden ansch**ssen, hat das schonmal jemand durch?? was nehm ich dann als "beweisstücke" o.ä. mit?? jemand n plan davon??? (Geändert von darkcrawler um 11:01 am Jan. 21, 2002)
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