Notebook zurückgeben auf Grund falscher Beschreibung?

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--- Notebook zurückgeben auf Grund falscher Beschreibung?
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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 19:00 am 30. März 2011

Wenn bis 12 GB aufrüstbar vereinbart wurde und das geht dann nicht, ist das ganze ein Sachmangel.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 14:15 am 30. März 2011

Naja also habe nochmal auf die MSI Seite geschaut und da wird es erwähnt, beim Händler stand allerdings nur bis 12GB aufrüstbar und auf der Verpackung des NBs auch..

@spraadhans

Bin eigentlich gar nicht unzufrieden, aber ich muss ehrlich sagen, dass ich ein Barebone entdeckt habe mit einer HD6970M und der schnelle Preischeck keinen großen Unterschied zu meinem ergab.. Da hab ich mich kurz geärgert und naja.. Allerdings hab ich nochmal genauer recherchiert und da kommen noch horrende Aufpreise für Kleinigkeiten a la WLAN oder BT dazu und dann bin ich bei ca. 1500 Euro, was meine Schmerzgrenze beim Preis doch deutlich überschreitet..

Also ich werds wohl bei dem NB belassen, gibt gerade eh nichts konkurenzfähiges in der Preisklasse und zum Zocken ist das Teil auch der Hammer.. Die zwei Sachen haben mich halt trotzdem gestört zumal ich schon die 12GB RAM gekauft hatte..

Danke euch für die Antworten.. Vielleicht frage ich mal nach ob ich gegen die i7 Variante und Aufpreis tauschen kann..


-- Veröffentlicht durch Jean Luc am 12:56 am 30. März 2011


Zitat von GenialOmaT um 10:41 am März 30, 2011
..

Es wurde damit geworben, dass man 12GB RAM stecken kann, es stand nicht dabei, dass dies nur auf die Version mit Core i7 zutrifft.. Bei mir ist der i5 verbaut und damit funktioniert der dritte RAM Slot nicht.. ...


Wie sah den die Werbung aus, und in welcher Form wurde da geworben?
Gabs da ein Prospekt, oder eine Website?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 12:36 am 30. März 2011

Bzgl. der Grafikkarte kann ich auch keinen Mangel erkennen, ich kann mich ja beim Auto auch nicht darauf berufen, dass ich mir unter 380 PS etwas ganz anderes vorgestellt habe, als die läppischen Fahrleistungen meines F355.

Bzgl. der Aufrüstbarkeit des Speichers müsste man genau hinschauen, was und für welches Modell beworben wurde.

Ist der vorhandene Speicherslot denn wirklich nicht nutzbar oder wird das nur gemutmaßt?

Mir scheint eher, dass hier jemand über den Kauf unzufrieden ist...

(Geändert von spraadhans um 12:38 am März 30, 2011)


-- Veröffentlicht durch KakYo am 12:05 am 30. März 2011

Würde auch den Händler kontaktieren und nachfragen was man da machen könnte, wenn du bei ihm beispielsweise die i7 Variante des Notebooks kaufen würdest.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:12 am 30. März 2011

Denke ich auch. Wer sich die Leistungsdaten der mobilen Karten nicht vorher anschaut, ist selbst schuld. Bei Nvidia sieht es nicht anders aus. Einen Vergleich mobiler Grafikchips findest Du hier.


-- Veröffentlicht durch OberstHorst am 11:06 am 30. März 2011

Das ist halt nicht so einfach. Vermutlich hat der Verkäufer das "bis zu" mit einem * versehen oder irgendwo anderst die Information versteckt.

Dass die Mob. HD5870 nicht mit der Desktopvariante mithalten kann, muss der Käufer in der heutigen "servicelosen" Zeit halt selbst rausfinden. Der Händler wird nirgendwo behauptet haben, dass die Karten gleichwertig sind.

Ich würde einfach mal den Händler kontaktieren und nachfragen, ob er denn hier kulant sein könnte. Wenn nicht kannst du dir immernoch Gedanken über Rücktritt vom Kaufvertrag wegen falscher Angaben machen.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 10:48 am 30. März 2011

Jo wenn man das weiß ist es ja OK, aber so bringt man es nun mal direkt mit der gleichnamigen Desktopkarte in Verbindung.. Die meisten Leute werden warscheinlich bis heute denken sie haben ne echte 5870 in ihrem NB.. Bei meinem alten hatte ich eine 4670 welche tatsächlich ihrer Desktopvariante entsprochen hat, bis auf geringe Taktunterschiede, aber hier ist ja alles beschnitten (Takt, Streamprozessoren, Speicherinterface...)..


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 10:45 am 30. März 2011


Zitat von GenialOmaT um 10:41 am März 30, 2011
Moin!



Weiterhin ist eine Mobility HD5870 verbaut, welche einer Desktop HD5770 entspricht..

Für letzteres kann MSI natürlich nichts, aber ich finde es grenzt schon an Betrug seitens AMD die Karte so zu nennen, schließlich erwartet man da ein ganzes Stück mehr Leistung..



dein argument ist zwar nachvollziehbar, aber ich meine das ist ein irrglaube. ich habe mal gelesen, dass vergleiche zw. mobility modellen und "normalen" karten deswegen nicht funktionieren, weil die modellnamen nur die leistungsstufe in der gleichen serie widerspiegeln.

also auf deutsch: HD5870 Mobility > HD5770 Mobility > ... etc.

quervergleiche mit desktopkarten kann man also nicht ziehen.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 10:41 am 30. März 2011

Moin!

Habe mir vor kurzem ein neues Notebook (MSI GX660R) gekauft und bin nun leicht enttäuscht.. Folgendes stört mich:

Es wurde damit geworben, dass man 12GB RAM stecken kann, es stand nicht dabei, dass dies nur auf die Version mit Core i7 zutrifft.. Bei mir ist der i5 verbaut und damit funktioniert der dritte RAM Slot nicht..

Weiterhin ist eine Mobility HD5870 verbaut, welche einer Desktop HD5770 entspricht..

Für letzteres kann MSI natürlich nichts, aber ich finde es grenzt schon an Betrug seitens AMD die Karte so zu nennen, schließlich erwartet man da ein ganzes Stück mehr Leistung..

Alles in Allem, sind das Gründe vom Kaufvertrag zurückzutreten? Seit dem Kauf sind schon mehr als zwei Wochen vergangen..

MfG


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