Notebook Zeitwert

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-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 1:07 am 20. Dez. 2009

So habe nun die Zahl schwarz auf weiß, bekomme 610 + 50 Euro für den Kostenvoranschlag erstattet! Finde das sehr ordentlich und den kaputten Laptop darf ich auch behalten..

Hab mir auch schon was neues gegönnt, siehe Kaufempfehlung..

(Geändert von GenialOmaT um 1:07 am Dez. 20, 2009)


-- Veröffentlicht durch DocDoom am 16:14 am 24. Nov. 2009

Soweit ich weiss, wird die MwSt. rausgerechnet wenn du nur einen Scheck haben willst. Kaufst du allerdings ein Ersatzgerät und reichst die Rechnung bei deiner Versicherung ein, sollte es komplett übernommen werden.

Hab das jetzt einfach mal von einer KFZ-Teilkasko Versicherung übernommen.

schönen Gruß
Doc


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 11:18 am 24. Nov. 2009

OK danke, das Rechtsberatungs Forum habe ich leider nicht gesehen.. Wie sieht es denn mit Mehrwertsteuer aus, wird die mit eingerechnet?

MfG


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 18:44 am 21. Nov. 2009

Bei Notebooks und anderer Hardware wird i.d.R. eine Abschreibezeit von drei Jahren gerechnet, d.h. nach einem Jahr ist es nur noch 67% wert. Wenn Du aber Wiederbeschaffungswert vereinbart hast und so ein Gerät nicht gebraucht zu bekommen ist, dann kann u.U. auch ein Neugerät als Ersatz anfallen...


-- Veröffentlicht durch The Papst am 18:09 am 21. Nov. 2009

Das kommt darauf an, welche Klausel du in deiner Versicherung hast.

PS: Wir haben für sowas denke ich unser Rechtsberatungsforum.


-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 15:33 am 21. Nov. 2009

Hi,

hab mal eine Frage wegen der Haftpflichtversicherung bei nem Notebook und zwar was ist denn wenn es nichts vergleichbares gibt (eBay, Geizhals) bzw. teurer wäre als das Gerät mal gekostet hat..

Konkret geht es um das Display (1920x1200).. Wie ist das jetzt, wenn das NB Totalschaden hat und ich sage das neue Gerät muss auch die Auflösung bieten..

Hab mal geschaut, bei Geizhals gehen die 17" books mit der selben Auflösung ab 1399 los, das alte hat aber nur 800 gekostet.. Aber im Endefekt muss ich doch die Chance haben, ein gleichwertiges Gerät zu bekommen, oder?

MfG


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