Steuerabgaben bei Kurzzeitbeschäftigung?

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-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:41 am 12. Juni 2008

Naja, wenn Du sonst nix verdienst, wirst Du es ja ohnehin beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zurück bekommen. Aber rechne mal mit ca. 250,- Abzug (grobe Schätzung, die auch davon abhängt, wie sich das Geld auf die zwei Teilmonate verteilt). Mit den Versicherungen wäre es etwa das dreifache!


-- Veröffentlicht durch crazy am 21:47 am 12. Juni 2008

mhhh...das ist ja blöd, dass ich Steuern abgeben muss. Was solls...

Wisst ihr ungefähr wie viel ich abgeben muss, wenn ich in 6 Wochen ca. 2500 € abgeben muss? Ich bin Steuerklasse 1.

Unverheiratet, keine Kinder, 20 Jahre alt.


-- Veröffentlicht durch Hitman am 21:10 am 12. Juni 2008

Wo wir grad bei Gesetzen und so sind.

Wann bin ich berechtigt Schüler-Bafög zu bekommen. Und bitte keinen Internet-Link da blick ich nämlich nicht durch.

Es geht um 2 Jahre Techniker in Vollzeitform und ich bin 22 Jahre alt. Eigener Haushalt.

Dankö!


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 19:34 am 12. Juni 2008

ja sorry, aber halbwissen ist bei solche sachen immer schädlich und dann lieber zurückhalten mit der eigenen aussage :thumb:

falls es dich interessiert: SGB V §6 ;)


-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 19:32 am 12. Juni 2008

Jaaa, nun macht das net so Fachmännisch, das meinte ich doch damit... :godlike:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 19:29 am 12. Juni 2008


Zitat von LieutenantDan um 19:26 am Juni 12, 2008
ach, das mit der kurzzeitbeschäftigung hab ich überlesen...
Minijober sind als Arbeitnehmer afaik steuer-und sozialversicherungsfrei, nur halt nicht für die Arbeitgeber!




NEIN. nur weil die keine abzüge (u.U.) haben, heißt das nicht, dass die deswegen befreit sind!
wenn du mal ins sozialgesetzbuch schauts, siehst du, das es nur ne handvoll befreiungen gibt. minijobber sind nicht dabei.
da die leutz aber bei 400€ zu wenig bekommen würden, zahlt der arbeitgeber alles (aber nicht immer, z.b. pauschsteuer) :thumb:


-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 19:26 am 12. Juni 2008

ach, das mit der kurzzeitbeschäftigung hab ich überlesen...
Minijober sind als Arbeitnehmer afaik steuer-und sozialversicherungsfrei, nur halt nicht für die Arbeitgeber!


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 19:20 am 12. Juni 2008

hallo?

minijob (400€-job) und kurzzeitig beschäftige sind nicht gleiche! ;)
und nebenbei: minijob ist nicht steuer- und sozialversicherungsfrei. :thumb:


-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 19:14 am 12. Juni 2008

Unter 400€ ist doch steuer- und sozialversicherungsbefreit!
Da bin ich mir ziemlich sicher. Sonst würde die 400€ jobberei ja keinen Sinn machen.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 7:26 am 12. Juni 2008

jep, steuern werden fällig, nur man ist sozialversicherungsfrei (bis 2 monate beschäfftigung und irgendein höchstbetrag gibt es da nach) :thumb:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:33 am 12. Juni 2008

Jein. Wenn man kurzfristig beschäftigt ist, kann man unter bestimmten Umständen zumindest die Sozialabgaben sparen. Versteuern muss man trotzdem.

Mehr Infos hier.


-- Veröffentlicht durch t4ker am 0:04 am 12. Juni 2008

Ja musst du.....grenze ist dachte ich bei 400€ pro Monat....wäre ja noch schöner wenn man 2500€ ohne Steuern verdienen könnte

:thumb:


-- Veröffentlicht durch crazy am 23:51 am 11. Juni 2008

Hey Leute,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich arbeite seit 2 Wochen als Lieferant für Erdbeeren. Ich will den Job 6 Wochen machen. Meine Arbeitsstelle hat mich als Kurzzeitbeschäftigten zwischen Schule und Studium angemeldet. (Arbeitstage unter 50 Tage)

Weiß einer von euch, ob ich Steuern abgeben muss? In diesen 6 Wochen werde ich zwischen 2000-2500 € verdienen.


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