Ebay Käufer reagiert nicht!

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-- Veröffentlicht durch eskimo am 16:57 am 2. Juni 2008

Ja, aber zurückbuchen tuen die nur, wenn der Name des Empfängers nicht zur Kontonummer passt oder sonst irgendwas nichts stimmt.
Anstonsten bekommt man das Geld eingentlich nur sehr schwer zurück.


Edit:
Geld ist da, habe die Karten gestern verschickt - jetzt liegts an der Post, dass er die noch rechtzeitig erhält. Mehr als am Tag des Geldeingangs (vormittags) versenden kann ich nicht!°

(Geändert von eskimo um 14:14 am Juni 4, 2008)


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 16:55 am 2. Juni 2008

naja wenn du so misstrauisch bist, würde ich das mit dem auszug nicht machen ^^ denn bei mir bei der sparkasse wird auch erst abgebucht.. und wneig später wenn iwas nicht stimmt zurueck gebucht


-- Veröffentlicht durch eskimo am 16:53 am 2. Juni 2008

Ich denke, wenn ich nen orginalen Kontoauszug habe, wo draufsteht, dass das Geld überwiesen wurde, dann dürfe zu 99% nichts passieren.
Und wenn doch, dann ist der wegen Betrug dran, wäre dann glaube ich noch etwas schlimmern für den Knaben...
(Ich hoffe allerdings, dass alles gut ausgeht).
Bewertungen sprechen für Ihn (über 200 und 100% positiv), die relativ raschen Antworten auf die Nachrichten übers Ebay System auch.
(Ich glaube wirklich, dass der Rest im Spamordner liegt, das erklärt auch, warum er darauf gar nicht eingegangen ist). Ich war selber mal bei t-online, da ist der Spamfilter schon ganz schön "brutal"...




(Geändert von eskimo um 16:56 am Juni 2, 2008)


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 16:44 am 2. Juni 2008


Zitat von eskimo um 16:11 am Juni 2, 2008
Also - wenn ich ihm übers ebay System system schreibe, antwortet er relativ flott.
Daher meine Vermutung: Die mails, die ich ihm direkt schicke könnten dem Spam Filter zum Opfer gefallen sein. (Bin bei gmail).

Das Geld wurde angeblich bei ihm am 30.ten gebucht.
Da er bei der Sparkasse ist, rechne ich mal morgen damit.

Wann das Geld ankommt ist eigentlich kein Problem, er kann dir Karten auch persönlich abholen, da ich eh in Nürnberg wohne. (Im Notfall brauche ich halt den original Kontoauszug, um zu sehen dass alles seine Ordnung hat). Den würde ich dann wenn einbehalten, bis das Geld da ist.
Wenn wieder erwarten doch kein Geld ankommt, dann übergebe ich das ganze nem Anwalt - denk für knapp 280 Euro lohnt sich das dann doch.

Die Kosten für den Anwalt müsste wenn (früher oder später) eh er tragen, richtig?



würde , wie papst es sagt, auch nicht machen ^^ aber sowas lioegt ja immer im ermessen des jenigen ^^

zum thema anwalt. normalerweise muss der schuldige die kosten tragen,. im kfz recht wesen gibt es sogar die klausel im minder schweren fall wo alles ohne anwalt gehen würde, werden durch die gegenpartei keine kosten erstattet .. -.-
obs hilft, weiss ich nicht ^^ aber denke spraadhans wird sich gleich wohl melden ^^


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:16 am 2. Juni 2008


(Im Notfall brauche ich halt den original Kontoauszug, um zu sehen dass alles seine Ordnung hat)


Würde ich nicht machen.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 16:11 am 2. Juni 2008

Also - wenn ich ihm übers ebay System system schreibe, antwortet er relativ flott.
Daher meine Vermutung: Die mails, die ich ihm direkt schicke könnten dem Spam Filter zum Opfer gefallen sein. (Bin bei gmail).

Das Geld wurde angeblich bei ihm am 30.ten gebucht.
Da er bei der Sparkasse ist, rechne ich mal morgen damit.

Wann das Geld ankommt ist eigentlich kein Problem, er kann dir Karten auch persönlich abholen, da ich eh in Nürnberg wohne. (Im Notfall brauche ich halt den original Kontoauszug, um zu sehen dass alles seine Ordnung hat). Den würde ich dann wenn einbehalten, bis das Geld da ist.
Wenn wieder erwarten doch kein Geld ankommt, dann übergebe ich das ganze nem Anwalt - denk für knapp 280 Euro lohnt sich das dann doch.

Die Kosten für den Anwalt müsste wenn (früher oder später) eh er tragen, richtig?


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 9:28 am 2. Juni 2008

hmm, bin ich auch gespannt. problem, son typen der konstant meinte er hätte überwiesen, weil er einfach nur zu faul, und es nie getan hatte, hatte ich auch shcon.. oman, hab das auch einfach neu verkauft -.-

sehr schwierig, denn wenn bald schon das event ist, kannst du die karten ja effektiv nur einen tag - drei tage bei ebay reinsetzen,  um vllt noch einen kleinen erhofften gewinn zu machen


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 9:06 am 2. Juni 2008

interessiert mich ja jetzt so nen bischen...


-- Veröffentlicht durch eskimo am 15:22 am 1. Juni 2008

Habe die Karten jetzt rausgenommen, wenn das Geld morgen nicht da ist, stelle ich die Karten wieder ein und verklage ihn, sollte mir dadurch ein Verlust entstehen.

Die gesetzte Frist war abgelaufen.

(Geändert von eskimo um 15:23 am Juni 1, 2008)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:17 am 1. Juni 2008


Zitat von kammerjaeger um 13:12 am Juni 1, 2008
Lass Dir einen Scan/Screen von der Überweisung schicken!

falls der käufer besch****en will, hilft einem ein screen aber auch nicht. der einzige beweis ist wenn das geld eingeht. vielleicht könnte man aber auch bei seiner bank fragen? ich glaube aber nicht, dass die an "fremden" solche auskünfte geben dürfen. :noidea: vorallem nicht am sonntag :lol:

(Geändert von maxpayne um 14:18 am Juni 1, 2008)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:23 am 1. Juni 2008

Wenn die gesetzte Frist noch nicht abgelaufen ist, besteht immer noch ein wirksamer Kaufvertrag.

Blöde Situation...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 13:12 am 1. Juni 2008

Lass Dir einen Scan/Screen von der Überweisung schicken!


-- Veröffentlicht durch eskimo am 13:04 am 1. Juni 2008

Grad eben kam ne e-mail, dass er das Geld am Mittwoch überwiesen hat und er sich morgen drum kümmern will.

Auf meine Nachrichten ist er gar nicht wirklich eingegangen, habe ihm nochmal 10 Minuten, nachdem seine mail kam geschrieben, dass er sich bitte melden soll und mir ausdrücklich versichern, dass er die Karten nimmt! Aber keine Antwort mehr!

Bin echt am überlegen, was ich machen soll...


Karten laufen heute bis 19 Uhr....

(Geändert von eskimo um 13:05 am Juni 1, 2008)


-- Veröffentlicht durch MisterY am 23:34 am 31. Mai 2008

der hat wohl zu viele Mafia-Filme gesehen :lol:


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 23:31 am 31. Mai 2008

lohaha^^ ist ja auch genial :lol:

naja klar wars meine schuld,aber er machte nen netten und vertrauenswürdigen eindruck..naja 1x falsch gemacht für immer gelernt


-- Veröffentlicht durch rage82 am 23:12 am 31. Mai 2008

das denkst du @chill :lol:

schau dir mal diese bewertung an, die ich letztens auf der suche nach einem laptop-akku bei einem verkäufer gefunden hab, wurde neutral bewertet:

Bewertungen
Neutrale Bewertung
Die Zahlungsmetode "Vorkasse" ist nicht mehr akzeptabel /erst Ware dann Geld

Käufer:
manig34 ( 2 )

Akku f. Gericom Hummer Force 30680XL Traga XP-210 755


;)

ich frag mich, ob der in der gleichen epoche lebt wie wir ;)


-- Veröffentlicht durch Chill am 22:57 am 31. Mai 2008


Zitat von Netterzyp2004 um 22:17 am Mai 31, 2008
hab n ähnliches problem

Hatte bei ebay was für 18€ verkauft un der typ hat so rumgequängelt das ich ihm die Accountdaten schon gegebn hatte,weil er mir versichert hat das das Geld heute oder Morgen schon da sein sollte.Bin dann natürlich davon ausgegangen und dann ne Woche später zur bank und siehe da,kein Geld.Hab jetzt über ebay schon da alles beantragt,aber das bringt mir ja immernoch nicht meine 18€ zurück.Und auch wenns nur 18€ sind die schenke ich dem Arsch nicht.Hab mit ihm immer über Icq geredet un hab ihn da auch noch drin und mindestens 20x Angeschrieben und gedroht,aber antworten tut er nie -.-



Selbst schuld. Ware gibt es grundsätzlich erst nach Eingang des Geldes.


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 22:17 am 31. Mai 2008

hab n ähnliches problem

Hatte bei ebay was für 18€ verkauft un der typ hat so rumgequängelt das ich ihm die Accountdaten schon gegebn hatte,weil er mir versichert hat das das Geld heute oder Morgen schon da sein sollte.Bin dann natürlich davon ausgegangen und dann ne Woche später zur bank und siehe da,kein Geld.Hab jetzt über ebay schon da alles beantragt,aber das bringt mir ja immernoch nicht meine 18€ zurück.Und auch wenns nur 18€ sind die schenke ich dem Arsch nicht.Hab mit ihm immer über Icq geredet un hab ihn da auch noch drin und mindestens 20x Angeschrieben und gedroht,aber antworten tut er nie -.-


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 22:10 am 31. Mai 2008

Inkassounternehmen beauftragen ;)
Er schuldet dir Geld und nen Inkasso macht das dann für Dich. Hast du dann garnichts mehr mit zu tun und andere Ärgern sich damit rum :D

Aber leider erst nach ein paar wochen geht das..


(Geändert von masterofavenger um 22:10 am Mai 31, 2008)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:45 am 31. Mai 2008

Also Vertragsbruch ist weder strafbar noch eine Owi, daher in diesem Fall über die Polizei nix zu machen.

Zum Thema Vertragsstrafe hab ich grad mal bisserl was gelesen und m.E. sollte ein Passus, dass bei Nichterfüllung (gar nicht zahlen) oder nicht gehöriger Erfüllung (zu spät zahlen) eine festgelegte, angemessene Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) fällig wird, wirksamer Bestandteil des Vertrages werden.

Daher ist die umständliche Geltendmachung von Schadensersatz überflüssig, für die Vertragsstrafe müsste sogar das Online-Mahnverfahren offenstehen.

(Sorry für das Juristendeutsch aber irgendwann bekommt an das nicht mehr weg:kasperle:)


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 17:37 am 31. Mai 2008


Zitat von eskimo um 17:27 am Mai 31, 2008
Also bislang keine Antwort.
Ich stelle die Karten heute abend neu ein - so gegen 19 Uhr.
Davor schicke ich ihm ne e-mail, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und mir etwaige Schadensforderungen - sollten die Karten nicht mehr verkauft werden können, oder nur noch zu einem niedrigeren Preis verkauft werden offen halte.

Im neuen Auktionstext schreibe ich unten dazu:
"Spassbieter werden auf Schadensersatz verklagt".

(Geändert von eskimo um 17:28 am Mai 31, 2008)



jopp klingt vernünftig.
denke das schreckt zumidnest eine handvoll leute ab die eh keinen ernsthaften kauf vorhaben ^^


-- Veröffentlicht durch eskimo am 17:33 am 31. Mai 2008

Die Gebühren bekomme ich i.d.R. über ebay zurück.
Und lieber auf den Gebühren sitzen bleiben, als auf den Karten!


-- Veröffentlicht durch Notebook am 17:29 am 31. Mai 2008

Warum neu einstellen? Dann bleibst du auf den Gebühren sitzen. Ich würde da erstmal mit nem Anwalt reden, bevor du Verlust machst.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 17:27 am 31. Mai 2008

Also bislang keine Antwort.
Ich stelle die Karten heute abend neu ein - so gegen 19 Uhr.
Davor schicke ich ihm ne e-mail, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und mir etwaige Schadensforderungen - sollten die Karten nicht mehr verkauft werden können, oder nur noch zu einem niedrigeren Preis verkauft werden offen halte.

Im neuen Auktionstext schreibe ich unten dazu:
"Spassbieter werden auf Schadensersatz verklagt".

(Geändert von eskimo um 17:28 am Mai 31, 2008)


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 17:19 am 31. Mai 2008

Wenn er nen Kaufvertrag hat muss er auch zahlen.
Wenn er keine Reaktion zeigt, dann ist das immer noch nen Vertragsbruch.


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 17:11 am 31. Mai 2008

also wenn man bei ebay was ersteigert ist es doch ein abgeschlossener vertrag .

hmm.. wobei er bricht den vertrag ja erst wenn er vom kauf zurück treten möchte oder fuer die zahlung nicht aufkommen kann...


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 16:46 am 31. Mai 2008

Klar, n Vertragsbruch.
Oder fällt das unter Ordnungswidrigkeit? :noidea:
Aber selbst die kann man doch auch anzeigen oder nich?


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:39 am 31. Mai 2008

Bei Spaßbietern ist nix mit Polizei, weil schlicht keine Straftat vorliegt.


-- Veröffentlicht durch Notebook am 15:31 am 31. Mai 2008

Na ja, geht online bei der Polizei...ist schon ne Weile her, aber ich hatte mal online jemanden angezeigt, der mir mein Geld nicht zurückgezahlt hat, war nen bißchen anders...Anwalt ist aber auch ne gute Drohung.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 15:30 am 31. Mai 2008

Was denn anzeigen, wenn der Käufer nicht zahlt:noidea:


-- Veröffentlicht durch Notebook am 15:21 am 31. Mai 2008

Mit ner Anzeige drohen hilft oftmals Wunder.


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 14:26 am 31. Mai 2008

Schon klar, nur darf er dann eben nicht falch sein;)

Wobei ich beim drüber nachdenken gerade darauf gekommen bin, dass es sich evtl. um eine Vertragsstrafe handeln könnte, werd das mal recherchieren...


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 13:20 am 31. Mai 2008

naja das stimmt schon aber es gibt genug leute, sei es auch einfach nuir kinder, die sich von sowas schon abschreckne lassen.

kann mir auch gut vorstellen,dass dieser satz auch nur dem zweck dient, als dass man im nachhinein gebrauch davon mach t..


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 13:11 am 31. Mai 2008

Jep, so ungefähr isses;)

Man kann sicherlich im Auktionstext einen Passus über die Geltendmachung von Schadensersatz (der ohnehin gesetzlich geregelt ist) aufnehmen aber:

a) wer macht sich wirklich die Mühe und verfolgt sowas später vor Gericht

und

b) würden sich Spaßbieter wirklich von sowas abhalten lassen?


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 12:48 am 31. Mai 2008

Spassbieter gibt es nicht.
Du schliesst da einen Kaufvertrag ab sobald du ein Gebot abgiebst (oder sobald du die Auktion gewonnen hast, kp).
D.h. im Zweifelsfall kann der Verkäufer das Geld auch durchaus einklagen.


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 12:16 am 31. Mai 2008


Zitat von spraadhans um 7:47 am Mai 31, 2008
Dann schreib dem Käufer auf jeden Fall, dass Du nach erfolgter Fristsetzung vom KV zurücktrittst, andernfalls könnte er nach Bezahlung ggf. auf Erfüllung bestehen.


schreib das nächste mal rein,d as spassbieter 10% der gesammtsumme zahlen , pluss 20 bearbeitungsgebühren oder sowas ^^


Wieder mal so ein hartnäckiger Quark, der nicht tot zu kriegen ist, dafür gibts schlicht und ergreifend keine Grundlage.

(Geändert von spraadhans um 7:52 am Mai 31, 2008)



war ein vorschlag ^^ hab da null pülan, sehe es nur immer häufiger in anderen auktionen ^^


-- Veröffentlicht durch eskimo am 12:06 am 31. Mai 2008

Schreibe ich ihm heute abend, sobald ich die Karten wieder einstelle!


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:47 am 31. Mai 2008

Dann schreib dem Käufer auf jeden Fall, dass Du nach erfolgter Fristsetzung vom KV zurücktrittst, andernfalls könnte er nach Bezahlung ggf. auf Erfüllung bestehen.


schreib das nächste mal rein,d as spassbieter 10% der gesammtsumme zahlen , pluss 20 bearbeitungsgebühren oder sowas ^^


Wieder mal so ein hartnäckiger Quark, der nicht tot zu kriegen ist, dafür gibts schlicht und ergreifend keine Grundlage.

(Geändert von spraadhans um 7:52 am Mai 31, 2008)


-- Veröffentlicht durch eskimo am 0:53 am 31. Mai 2008

Die Gebühren hole ich mir schlichtweg über ebay zurück!
Hilft alles nix...
Ich kann dem auch leider keine längere Frist setzen, da Rock im Park am Donnerstag losgeht.


-- Veröffentlicht durch DragonSkull am 0:47 am 31. Mai 2008

jo . solange er nicht beescheid gibt, kann es ihm egal sein. nachteil fuer dich ist ja das doch die ebay gebühren dennoch auf dich zukommen.

schreib das nächste mal rein,d as spassbieter 10% der gesammtsumme zahlen , pluss 20 bearbeitungsgebühren oder sowas ^^


-- Veröffentlicht durch eskimo am 0:45 am 31. Mai 2008

Haha da habe ich wohl zur später Stunde nen guten Witz eingebaut nicht wahr? (War nur leider keine Absicht)... ;-)

Ich stelle sie morgen abend neu ein - wie gesagt, wenn hat er pech gehabt. Ich denke eigentlich, dass 5 Werktage reichen müssten, damit das Geld überwiesen wird und ankommt.

Zumal der ja sicher auch will, dass die Tickets wenn noch rechzeitig ankommen. Werde sie morgen für 24h einstellen. Hilft ja alles nichts!

(Geändert von eskimo um 0:46 am Mai 31, 2008)


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:38 am 31. Mai 2008


Zitat von eskimo um 0:16 am Mai 31, 2008

Habe 2 Tickets für Ebay bei Rock im Park versteigert.



:noidea: :lol:


Wenn er bis zur gesetzten Frist nicht reagiert, verkauf sie weiter. Verklag ihn dann auf Deine Kosten un eventuelle Mindereinnahmen.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 0:16 am 31. Mai 2008

Habe grad ein Problem.
Habe 2 Tickets für Ebay bei Rock im Park versteigert.
Die Tickets sind letzte Woche ausgelaufen.
Dienstag kam die mail, dass der Käufer das Geld überweist.
(Standart ebay Formular).

Gestern war noch kein Geld da, also Käufer angeschrieben. Keine Reaktion!
Heute wieder angeschrieben, Frist gesetzt bis morgen.
Sollt er sich bis morgen nicht melden, müsste ich die Tickets eigentlich unbedingt wieder einstellen, damit ich nicht darauf sitzen bleibe (Wert 270) Euro.

Sollte dann das Geld allerdings am Montag oder später eingehen, wäre das natürlich kacke...


Wie würdet ihr vorgehen?
Das Risiko tragen und im Notfall später klagen und sich ewig streiten, oder die Tickets lieber noch einmal schnell "last Minute" verkaufen?


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