versicherungskennzeichen
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-- Veröffentlicht durch OrkEater am 14:16 am 8. Juli 2005 Mh, kann ja aber sein, dass die Polizei dann wieder Stress macht, da der Roller noch in den Versicherungspapieren mit 45 eingetragen ist, aber sie nur einen 25'er schein hat. Ob er nun 25 fährt ist glaube ich nebensache :noidea:
-- Veröffentlicht durch quake34ever am 0:24 am 8. Juli 2005
andere frage:
-- Veröffentlicht durch Toxicution am 0:20 am 8. Juli 2005
hmmm is mir alles zuviel aufwand. ich lass es einfach und gut isses; trotzdem danke für die hilfe ;)
-- Veröffentlicht durch Kosmonautologe am 23:52 am 7. Juli 2005
ist vermutlich sogar ne straftat ;) hab schon fälle mitbekommen... dafür sind manche für in den knast gekommen. jedenfalls wenn se pkw fuhren ohne führerschein und somit versicherungsschutz (haftfpflicht). (Geändert von Kosmonautologe um 23:53 am Juli 7, 2005)
-- Veröffentlicht durch dergeert am 22:47 am 7. Juli 2005
fahren ohne führerschein entfällt schonmal, evtl. auch das fahren ohne abe, da es für den roller mit 45 km/h ja eine abe gibt.
-- Veröffentlicht durch Toxicution am 23:10 am 6. Juli 2005
was kann mir schlimmstenfalls passieren wenn ich den gedrosselten offen fahre?? mit meinem schein kl B (also auto) dürfte ich ja ungedrosselt fahren, sprich 45km/h. is dann so wie ein getuntes auto ohne tüv-abnaheme oder wie???
-- Veröffentlicht durch Brusti am 13:59 am 6. Juli 2005
hmm "offen" mit 45km/h ?
-- Veröffentlicht durch OrkEater am 20:28 am 4. Juli 2005
Also das Kennzeichen ist das gleiche. Bloß in den Versicherungs auflagen isses verschieden eingetragen (25 km/h / 45 km/h)
-- Veröffentlicht durch Toxicution am 20:04 am 4. Juli 2005
:nabend:
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