So kann es aussehen, wenn Ihr Post von Sony, usw. bekommt...
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--- So kann es aussehen, wenn Ihr Post von Sony, usw. bekommt...
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-- Veröffentlicht durch Tomalla am 8:35 am 3. Aug. 2004
:moin:
-- Veröffentlicht durch The Papst am 22:08 am 2. Aug. 2004
Es ist übrigens verboten Sicherheits Kopien von kopiergeschützten Medein zu erstellen.
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 18:36 am 2. Aug. 2004
Da muss ich Dir Recht geben... :godlike: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :blubb: Mein Fehler. Sorry !!! Tomalla (Geändert von Tomalla um 18:36 am Aug. 2, 2004)
-- Veröffentlicht durch dergeert am 12:09 am 2. Aug. 2004 zumal es erst um tschetschenien ging.
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 8:21 am 2. Aug. 2004
Ok, kann sein das Sie mittlerweile drin sind. Aber wie Du so schön sagst: Ändert nichts an der Aussage des Threads. Tomalla (Geändert von Tomalla um 8:21 am Aug. 2, 2004)
-- Veröffentlicht durch JamesButler am 1:34 am 2. Aug. 2004
Solltest Du vielleicht nochmal überdenken. :wink: Ändert aber nichts an der Aussage des Threads. :thumb:
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 17:47 am 1. Aug. 2004
@ Blade1972
-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 17:23 am 1. Aug. 2004
-- Veröffentlicht durch skater am 17:20 am 1. Aug. 2004
aber solange es leute gibt, die einen kopierschutz schreiben, gibt es leute die den knacken ;) is sozusagen wie angebot und nachfrage ;)
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 17:08 am 1. Aug. 2004
@ skater
-- Veröffentlicht durch skater am 16:50 am 1. Aug. 2004
wie kontrolliert man jetzt, wenn ein server dies irgendwo im sankt nimmerleins tal zum download anbietet?? :noidea: halt ich für nahezu unmöglich, bzw zu teuer dass es sich lohnt... btw. ich glaube nicht, dass alle länder der welt dem zustimmen ;)
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 16:46 am 1. Aug. 2004
Tolle Antwort @skater... :lol: Mal als aller erstens: Die, die das Programm schon haben, den können Sie es nicht weg nehmen oder verbieten es zu benutzen. Du darfst es nur nicht verbreiten/verkaufen oder illegale Kopien unters Folk bringen. Zum zweiten: Wenn ich mich nicht Irre, sind die Tschechen oder Afrika nicht in der EU. Oder? :noidea: Und wenn Tschechien in die EU eintritt gelten doch auch die Gesetze. Also wird es dann dort auch veboten sein. Zum dritten: Das Gesetz wird kommen. Früher oder später... ;) So, solltets Du noch Fragen haben: einfach :posten: !!! Tomalla :thumb:
-- Veröffentlicht durch skater am 16:23 am 1. Aug. 2004
aber nehmen wir an, ich hab vor einem jahr für teures geld moviejack gekauft (höchst legal)..
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 14:31 am 1. Aug. 2004
:mahlzeit:
-- Veröffentlicht durch skater am 14:22 am 1. Aug. 2004
man darf ja sogar offiziell kopieren, solange KEIN kopierschutz druff is... ;)
-- Veröffentlicht durch dergeert am 14:17 am 1. Aug. 2004
wenn die sicherheitskopie zu privatzwecken zulässig ist, verstehe ich nicht, warum der vertrieb von "umgehungswerkzeugen" illegal sein soll?
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 13:58 am 1. Aug. 2004
Zwangsverschrotten musst Du garnichts. Darfst es nur nicht verkaufen und keine illegalen Kopien erstellen. Das heißt, man darf keine Filmeausleihen in der Videothek und davon eine Kopie machen. Hast Du aber Filme gekauft als Original, darfst Du Dir eine Sicherheitskopie erstellen. Darfst aber dann nicht das Original verkaufen. Solltest Du es doch tun, musst Du die Kopie zerstören. Du darfst auch keinen Kopien verleihen, verschenken oder ähnliches. So, ich denke ich habe alles aufgeschrieben... :noidea: Sollte mir noch was einfallen oder Euch, einfach :posten: !!!
-- Veröffentlicht durch The Papst am 12:23 am 1. Aug. 2004 Darf man denn die alte Version überhaupt noch besitzten oder muss man die zwangsverschrotten?
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 12:03 am 1. Aug. 2004
:mahlzeit:
-- Veröffentlicht durch The Papst am 11:59 am 1. Aug. 2004 Bei den alten Jack Varianten brauchte man keinen Patch um alles zu knacken. Die hatten das alles Serienmäßig.
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 11:01 am 1. Aug. 2004
@ Jack the Ripper Dein Name ist es glaube ich nicht... :noidea: Oder doch? :lol: Wie auch immer. Sieht aus als hättest Du Angst von der Polizei. Nicht die Polizei hat den Brief geschrieben, sondern Anwälte der großen Unternehmen. Und ich denke nicht, wenn man sich mit denen einigt (Unterlassungserklärung unterschreiben und Kohle bezahlen), das dann die Polizei noch vorbei schaut. Man hat ja dann alles gemacht was Sie wollten. Dann gibt es glaube ich keinen Anlass noch vorbei zu schauen. ;) Wie auch immer. Lasst alles was illegal ist. Verkauft nichts an Freunde oder im Internet. Versucht es erst garnicht. Lasst den ganzen Mist sein... :godlike: Es ist besser so. Tomalla
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 10:57 am 1. Aug. 2004
@ skater Das Programm habe ist nicht das Problem. Denke ich... :noidea: Aber das Programm verkaufen und zusätzlich noch ein Update anbieten das den Kopierschutz umgeht, das ist das Problem. Wenn die Programme illegal wären, könnte man ja Davideo 4 (die neuste Generation von GData) nicht kaufen. Aber wie ist es so schon geschrieben: Dieses Programm alleine für sich kann die Kopierschutzmassnahmen nicht umgehen !!! Nur mit einem Patch wird es illegal. So wahrscheinlich auch bei Movie Jack oder ähnlichem. Also, ich denke Du brauchst keine Angst zu haben. :lol: Tomalla
-- Veröffentlicht durch skater am 19:16 am 31. Juli 2004
ohoh... udn dann auch noch nen ripper.... ich würd mich mal ganz unauffällig vom acker machen ;)
-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 18:59 am 31. Juli 2004
Inhalt vom Konto überweisen:noidea:
-- Veröffentlicht durch skater am 18:52 am 31. Juli 2004
@dead: was wenn ich vor nem jahr mir game jack, movie jack oder so TEUER gekauft hab? kann mich ja keiner zwingen das wegzuschmeissen.... man könnte zwar ein verpflichtendes, KOSTENLOSES update anbieten, aber ich hab kein internet ;)
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 18:51 am 31. Juli 2004
Danke. :thumb: Genau aus dem Grund habe ich es gepostet. Ich wollte einfach mal damit zeigen, was passieren kann. Auch wenn es nur aus dem Internet genommen ist. Aber vielleicht, so wie Du schön sagst: die Hoffnung stirbt nie, liest das ja jemand und macht sich gedanken. Vielleicht !!! :noidea: Aber ich glaube an das gute in dem Menschen und bei den Usern/Members. Lest es Euch gut druch. Vielleicht kann es auch einen von Euch treffen... ;) Was ich natürlich nicht hoffe. Immer weiter :posten: !!! Tomalla
-- Veröffentlicht durch deadalive am 18:10 am 31. Juli 2004
so'n Fall kam mal bei c't ..
-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 17:38 am 31. Juli 2004
Jo ich sag ja hier immer und egal in welchem Topic, Schnauze halten und vorsichtig sein mit Äusserungen ( siehe hier ) Ich bin aber immer wieder erstaunt wie leichtsinnig mit dem Thema umgegangen wird ...
-- Veröffentlicht durch KILLERPLAUTZE am 16:56 am 31. Juli 2004
Also mal ganz ehrlich, wer sowas VERKAUFT.....:noidea:
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 16:34 am 31. Juli 2004 Nein, soweit ich es verstanden habe, wollte er DaVideo 3 Professional mit dem DVDKeyAuth-Patch verkaufen und hat dann Post bekommen und muss jetzt die rund 1700,- € blechen. :blubb:
-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 16:29 am 31. Juli 2004
Axo ich dachte schon es hätte einen von uns getroffen :erleichtertbin:
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 16:26 am 31. Juli 2004
Warum ich? :noidea:
-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 16:23 am 31. Juli 2004 Was haste denn genau gemacht?
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 16:05 am 31. Juli 2004
BMG Deutschland GmbH BMG Berlin Musik GmbH edel records GmbH edel media & entertainment GmbH EMI Music Germany GmbH & Co. KG Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG Universal Music GmbH Warner Music Group Germany Holding GmbH ./. XXXXXXXXXX wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (DVDKeyAuth) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a. Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX, in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Um solche Vervielfältigungen zu verhindern, setzen unsere Mandantschaften Kopierschutztechnologien ein. Eine Umgehung dieser Kopierschutztechnologien, z.B. durch Einsatz spezieller Umgehungswerkzeuge, ist seit dem 13.09.2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, untersagt. Die neu geschaffene Vorschrift des § 95 a UrhG verbietet zudem das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz solcher Umgehungswerkzeuge, z. B. von Software oder Hardware, die eine Umgehung des eingesetzten Kopierschutzes ermöglicht. Alleiniger Zweck der Software DVDKeyAuth ist es, in Kombination mit Programmen, die – für sich genommen – nicht in der Lage wären, kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen, eine sonst nicht vorhandene Funktion zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu schaffen und dadurch die Vervielfältigung kopiergeschützter Medien zu ermöglichen. 2. Dadurch, dass Sie dieses Umgehungswerkzeug anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97, 101 a UrhG zur Unterlassung verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob es im vorliegenden Fall tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist. Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75). Das Gesetz macht hierbei keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch als Privatmann sind Sie daher zur Unterlassung verpflichtet. XXXXXXXXXX selbst weist in den XXXXXXXXXXbedingungen auf die Unzulässigkeit der Einstellung derartiger Angebote hin. Selbst wenn Sie sich trotzdem nicht bewusst waren, gegen das Urheberecht zu verstoßen, besteht der vorliegende Unterlassungsanspruch. Er ist vollkommen verschuldensunabhängig (Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz, § 97 Rdnr. 35). Mögliche Ansprüche auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten. Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. Einen Auszug aus den XXXXXXXXXXbedingungen sowie dem Bundesgesetzblatt mit den einschlägigen Vorschriften haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt. 3. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte haben wir Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis Donnerstag, den XX.XX.XXXX, XX.00 Uhr, ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten. Die vorliegende Frist ist angemessen, da unsere Mandantschaften ein Recht auf sofortige Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens haben. Bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Sie. 4. Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 97 UrhG als auch – verschuldensunabhängig – aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677, 670 BGB haben unsere Mandantschaften Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber. Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 10.000,00 ist angemessen. Er orientiert sich gerade nicht am Wert der verkauften Umgehungswerkzeuge, sondern bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaften. Diesen entstehen durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe, die durch Umgehungswerkzeuge wie das von Ihnen vertriebene gerade erst ermöglicht werden. Die Ton- und Bildträger unserer Mandantschaften sind wegen des eingesetzten Kopierschutzes nur noch mittels derartiger Umgehungswerkzeuge zu vervielfältigen. Mit einem einzigen Umgehungswerkzeug, das sich weiter im Umlauf befindet, kann eine unbegrenzte Anzahl illegaler Kopien hergestellt werden. 5. Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit haben. Wir werden unseren Mandantschaften daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen. Gegen andere Anbieter von Umgehungswerkzeugen wurden bereits einstweilige Verfügungen erwirkt. 6. Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihr Verhalten strafbar sein kann. Unsere Mandantschaften behalten sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich vor. Hiermit verpflichtet sich XXXXXXXXXX, XXXXXXXXXX, XXXXXXXXXX, gegenüber den Unternehmen BMG Deutschland GmbH, BMG Berlin Musik GmbH, edel records GmbH, edel media & entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH, 1. es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen, das Umgehungswerkzeug DVDKeyAuth zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere über das XXXXXXXXXX zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen, 2. den oben aufgeführten Unternehmen die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte XXXXXXXXXX und Kollegen, XXXXXXXXXXstr. 12, XXXXX XXXXXXXXXX entstandenen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 10.000,00 in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG sowie Auslagenpauschale (insgesamt EUR 1.623,80) zu erstatten. Tomalla ;)
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