Fehllieferung bei ebay

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-- Veröffentlicht durch ueker123 am 11:07 am 29. Juli 2006


Zitat von Lars oha um 10:18 am Juli 29, 2006

Zitat von Kuhmoerder um 10:16 am Juli 29, 2006
die stvo betrifft auch jeden, und hat die jemand zu hause stehen ??



Nö, muss man auch nicht. Wozu gibts Internet und Google? :lol:



Kann man auch auf das BGB beziehen!!!


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 10:18 am 29. Juli 2006


Zitat von Kuhmoerder um 10:16 am Juli 29, 2006
die stvo betrifft auch jeden, und hat die jemand zu hause stehen ??



Nö, muss man auch nicht. Wozu gibts Internet und Google? :lol:


-- Veröffentlicht durch Kuhmoerder am 10:16 am 29. Juli 2006

die stvo betrifft auch jeden, und hat die jemand zu hause stehen ??


-- Veröffentlicht durch DexterDX1 am 8:15 am 29. Juli 2006


Zitat von spocky1701 um 1:12 am Juli 29, 2006

Schaut ins BGB. Was? Kennt Ihr nicht? Dann habt Ihr jetzt einen guten Grund dazu.

Nicht wirklich produktiv wie ich finde :noidea:
Zumale wohl kaum jemand eins zu Hause stehen hat...

[...] Seine Schuld :-P



Das sollte man einfach zu hause stehen haben. Was da drin steht betrifft doch schließlich jeden.


-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 1:12 am 29. Juli 2006


Schaut ins BGB. Was? Kennt Ihr nicht? Dann habt Ihr jetzt einen guten Grund dazu.

Nicht wirklich produktiv wie ich finde :noidea:
Zumale wohl kaum jemand eins zu Hause stehen hat...

Ob das ganz so einfach ist, wie das Beispiel vom Optimierer weiß ich nicht, aber der Vergleich mit der gefundenen Geldbörse ist AFAIK auch ganz und gar nicht passend. Ich denk mal die jeweils anwendbaren Gesetze stehen nichtmal zusammen in einem Buch ;)

Trotzdem würde ich vermuten, dass dir keiner den Kopf abreisen kann, wenn du/dein Freund die Platten behälst!
Hätte da auch gar kein schlechtes Gewissen...
Hat noch nicht mal was mit besch****en zu tun! Erst wenn sich der Verkäufer diesbezüglich mit dir in Verbindung setzt und du dann trickst. Und wenn er das innerhalb ner gewissen Zeit nicht macht... Seine Schuld :-P


-- Veröffentlicht durch CMcRae am 22:29 am 28. Juli 2006

hehehe...geiler spruch..


-- Veröffentlicht durch nummer47 am 21:28 am 28. Juli 2006

wenn du nicht besch****t tuts der nächste.. ;)


-- Veröffentlicht durch CMcRae am 20:47 am 28. Juli 2006

also ganz ehrlich...hab schon einiges mal auch net bekommen bei ebay...und von shops auch...musste deswegen auch schon 3 mal zum anwalt....gut das war aber auch vor ein paar jahren...ich würde die platten aber behalten...weil wenn ich meine geldbörse verliere...bekomm ich die vielleicht wieder...aber das bargeld ist doch weg....in 99,99 % der fälle....ist zwar sch****e gegenüber ehrlichen shops und verkäufer bei ebay....aber wie gesagt ich bin auch schon mal auf die nase gefallen...


-- Veröffentlicht durch Der Optimierer am 13:44 am 28. Juli 2006

Moin,

also ich kann mich an einen Fall aus der Wirtschaftsprivatrecht-Vorlesung erinnern bei dem es um folgendes ging:

Dir wird ohne Bestellung etwas zugeschickt, du behälst es, der Versender verlangt dann die Bezahlung. Weder hat er Anrecht auf die Bezahlung der Ware, noch muss man diese zurück schicken.

Aber in deinem Fall hast du einen Kaufvertrag über 1 Platte abgeschlossen. Das verpflichtet dich 1 Platte zu zahlen, und den Vertragspartner dir 1 Platte zu zu schicken. Schickt er drei Platten kann er nicht verlangen das du die anderen 2 bezahlst. Er kann allerdings die Herausgabe der 2 Platten verlangen (natürlich zu seinen Kosten).

Ich würde die beiden Platten erstmal liegen lassen und einige Zeit warten. Schließt der Vertragspartner das Geschäft mit der Bewertung ab und meldet sich nicht is die Sache wohl gegessen. Zudem muss er erstmal beweisen das er dir 3 Platten geschickt hat. Wenn du natürlich so freundlich bist und dieses bestätigst, so musst du sie zurückgeben.  


-- Veröffentlicht durch Kuhmoerder am 11:23 am 28. Juli 2006

wart ab, der wird sich schon melden wenn er was vermisst....


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:56 am 28. Juli 2006

ich habe gehört das sowas nach einer zeit verjährt, aber sich bin ich mir nicht. auf jeden fall gehört es nicht einfach dir! :lol: kannst ja mal bei 123recht.net im forum fragen. :thumb:


-- Veröffentlicht durch jmoney am 23:32 am 27. Juli 2006

Also das Gesetz (weiß grad nicht genau welches, hab das aber mal so gelernt) sagt, wenn dir etwas nicht gehört, darfst du es nicht einfach behalten. Wenn man eine Geldbörse findet, MUSS man sie zum Fundbüro oder zur Polizei bringen.
Wenn du jetzt sogar weißt, wem die Sachen gehören, weil zu viel geliefert wurde, ist die Sache eigentlich eindeutig.
Allerdings gilt auch wo kein Kläger da kein Richter und die meisten Menschen würden wohl einfach mal abwarten. Das soll jetzt keine Empfehlung sein aber es entspricht meiner Erfahrung..


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 23:20 am 27. Juli 2006

Hmmm, irgendwie kommt mir dieser Titel in den sinn

"Du musst ein Schwein sein auf dieser Welt........"

Also, ich würde abwarten was passiert. ;)


-- Veröffentlicht durch Hawk1702 am 23:03 am 27. Juli 2006

BGB kenn ich, bürgerliches Gesetzbuch, hatte grad genug BWL, nur ich frag, vielleicht weiß es ja jemand!? Also wäre wirklich nett, denn den Wälzer hab ich nicht mehr!
Dankeschön!


-- Veröffentlicht durch DexterDX1 am 22:30 am 27. Juli 2006

Schaut ins BGB. Was? Kennt Ihr nicht? Dann habt Ihr jetzt einen guten Grund dazu.


-- Veröffentlicht durch Hawk1702 am 22:27 am 27. Juli 2006

Hallo, mal angenommen, einer hat bei ebay eine Festplatte ersteigert und auch nur eine bezahlt. Hat dann 3 Stück bekommen. Muss ier die jetzt zurückschicken, oder ist es die Schuld des Verkäufers (hat sich bis dato immernochnicht gemeldet). Hat einer einen Plan, ist nem Kumpel von mir passiert, wäre Euch dankbar für ne Antwort!?


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