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Beitragsrückblick für S: Suche Sockel a Proz @max. 40€ inkl. aber kein Palomino xD (die neuesten Beiträge zuerst)
t4ker Erstellt: 13:01 am 6. Juli 2006
*^^*

:ocinside:
DexterDX1 Erstellt: 11:58 am 6. Juli 2006

Zitat von smoke81 um 15:38 am Juli 5, 2006

Zitat von DexterDX1 um 13:59 am Juli 5, 2006

Die gern "mitverkaufte" Restgarantie ist fast immer der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen gewerblichen Verkäufer oder dem Hersteller, der aber leider nicht übertragbar ist. (Ja, ich weiß, dass es sehr oft keinen Ausschlag gibt, wessen Name auf der Rechnung steht.)



Ist meines Wissens nicht ganz korrekt. Eine eventuelle Garantie/Gewährleistung ist an das Produkt und nicht an die Person gebunden (sinnvollerweise) und wird damit bei einem Weiterverkauf unter privaten Personen automatisch weitergegeben.

Wenn ich falsch liegen sollte, berichtigt mich bitte.



Okay, ich hab da auch was falsches gesagt:

Gewährleistung ist an das Produkt gebunden und übertragbar. Der Wiederkäufer kann Rückgriff auf Wiederverkäufer, Ersthändler oder Hersteller nehmen. Von daher macht es dann doch Sinn, die Gewährleistung beim Privatverkauf auszuschließen.

Da reicht es dann aber zu schreiben: "Gewährleistung und Rückgaberecht werden ausgeschlossen."

Diesen Text mit "neues EU-Recht" und so weiter kann ich langsam nicht mehr sehen.

Ein Hinweis, dass die Originalrechnung beigefügt wird, damit der Wiederkäufer innerhalb des Restzeitraumes der Gewährleistung Rückgriff auf vorherige Verkäufer nehmen kann, ist sicher hilfreich beim Verkaufen.


e-recht24.de

bei Verträgen, die zwischen Verbrauchern geschlossen werden, gilt grundsätzlich die gesetzliche Mängelgewährleistung (oftmals fälschlicherweise als "Garantie" bezeichnet). Allerdings kann die Gewährleistung zwischen Verbrauchern vertraglich nahezu vollständig bis auf die Fälle der Arglist ausgeschlossen werden. Beim Kauf "privat zu privat" sollte immer an einen Gewährleistungsausschluss gedacht werde. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist hingegen nicht möglich, wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Vertrag schließt.



Bei Garantie entscheidet der Garantiegeber (Hersteller, Händler) was beim Weiterverkauf passiert. Das Übertragen einer Garantie kann selbstverständlich ausgeschlossen werden.

Ich suche mal nach weiteren Details und eröffne dann im Falle weiterer wichtiger Informationen einen Extrathread dafür. (ziemlich spannendes Thema, aber gehört in dem Umfang doch nicht in das laufende Verkaufstopic)

Sorry für's OT, aber dafür Gratispush!
MrNico Erstellt: 3:36 am 6. Juli 2006
Soll mir recht sein verschenken tu ich die CPU auch nicht.

Nimm das Angebot war, welches du für dich als besser erachtest.    
Lan Erstellt: 22:58 am 5. Juli 2006
Die CPU lief zuletzt auf einem NF2 Board mit 2100 Mhz @ default VCore @ billig Lukü. Die 2300 Mhz habe ich mit 1,85 V auf einem Abit NF7 und mit Wasserkühlung erreicht. Die Brücken sind nicht durchgebrannt sondern fachmännisch und vorallem absichtlich getrennt. Die CPU läuft zZ in meinem MediaCenter PC...hab grad noch Frankreich : Protugal damit geguckt.
t4ker Erstellt: 22:42 am 5. Juli 2006
sag ma wie der laufen soll ->auf nen KT600er Board(alle einstellungen und so)und ob der so noch voll ok läuft und dann is der deal gemacht wenn der @2300 echt läuft.....
wenn da alles durchgebrannt is kansch dir aber nur noch 23€ ink. anbieten <ich muss immer feilschen >

Meld dich ma pl :punk:

@nico: da würd ich eher zu dem greifen da der billiger is

(Geändert von t4ker um 22:45 am Juli 5, 2006)
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Lan Erstellt: 20:49 am 5. Juli 2006
Ich hätte Ende nächster Woche einen 1700+ anzubieten, der bei mir 2300 Mhz schaffte. Leiderist die CPU etwas "mishandelt". Er läuft nur mit Pinmod oder wenn man vorh Einbau im BIOS die richtige VCore einstellt. Die dafür zuständigen Brücken sind nämlich alle durch. :lol: Ansonsten top Zustand. Würde sagen so 25 Euro ink ?
Minja1510 Erstellt: 20:29 am 5. Juli 2006
ich habe cpu´s von 2600 bis 3000+ nur leider nicht für 40€ falls interesse doch da sind, melde dich einfach
MrNico Erstellt: 19:09 am 5. Juli 2006
Kein Prob...

Werd dann wohl aber erst spät in der Nacht oder Morgen so gegen Mittag darauf antworten können.
t4ker Erstellt: 19:06 am 5. Juli 2006
Ich setzt dirs heut spät Abends rein! kann mich gerade ne so entscheiden:thumb: :punk:
MrNico Erstellt: 19:03 am 5. Juli 2006
Das  "Pushen" eines Topics ist erst 24 Std. nach dem letzten Post im Topic erlaubt. Nur so nebenbei.  


Und haste dich bereits entschieden?

Weil bin amsonsten gleich unterwegs zu ner Fete...

(Geändert von MrNico um 19:03 am Juli 5, 2006)
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