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cheech2711 Erstellt: 15:37 am 15. Jan. 2011
wie gesagt in meinem Fall habe ich eine Antwortmail bekommen in unten die original Mail enthalten ist und noch mal es gibt genügend Gerichtsurteile die den Usern Recht geben, auch private User die ganz normal eine Email versendet haben.
Ich warte nächste Woche noch ab, dann wende ich mich an einen Rechtsanwalt und werde denen die Kosten in Rechnung stellen. Was noch wichtig ist, wenn ich mit meinem kleinen Text erreiche, dass von den 22 000 registrierten Benutzern keiner bei dieser Drecksfirma was bestellt bin ich schon sehr zufrieden:thumb:
Hitman Erstellt: 12:43 am 15. Jan. 2011
ePost und sowas wird hoffentlich in Zukunft was werden. Das ist dann halt wie ein rechtskräftiges Fax mit Unterschrift, da man seinen Personalausweis zum verifizieren vorzeigen muss.

Wenn das denn mal soweit ist werde ich auch Mails rausschicken, auch wenn ich dafür bezahlen muss (kommt drauf an wieviel). Aber bei Ämtern z.B. weiss ich einfach, dass Mails nicht ankommen und auf einmal verschwinden. Da ist mir der Ärger, ob sie doch rechtsgültig wäre viel zu viel.

Wie gesagt, ich weiss auch, dass sie bei mir gespeichert werden, und ebenso weiss ich, dass man die noch an einen Zweitempfänger senden kann. Aber es ist nunmal so, dass man dann in der Beweispflicht liegt. Bei nem Fax nehm ich ausm Laden die Meldung: "Angekommen" und selbst wenn sie dann da hinten NICHT ANKOMMT, bin nicht ich haftbar zu machen, sondern der, der mir das Fax mit einer falschen Meldung zurückgibt. Wie auch immer, ICH bin erstmal der, der seine scheinbare Ruhe hat. Bei der Post steht ja auch nicht, wieviele Seiten ich geschickt habe, und ob sie da ankommen ist auch immer fraglich. Daher schön einzeln rüberfaxen, in den sauren Apfel beißen und mehr bezahlen.

Ich lasse mir selbst bei Übergabe alles unterzeichnen, weil selbst da sind bei mir Akten einfach "verschwunden". Seitdem war komischerweise immer alles auffindbar, und wenn es über den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde ging weil die Sachen auf einmal wieder "verschwunden" waren. Lustigerweise tauchten sie dann im selbigen Ordner "durch Zufall" wieder auf.

Und daher geht bei mir weiterhin alles per Fax raus. Wie gesagt, wenn ePost kommt bin ich bereit dafür zu zahlen, muss ich dann ja nicht bis inne Stadt gurken und da ein Fax rausschicken. Solange das aber noch kaum benutzt wird....
masterofavenger Erstellt: 12:30 am 15. Jan. 2011
eMails sind nur teilweise rechtskräftig.
Es kommt immer darauf an WIE sie verschickt wurden und WO sie gespeichert sind.

eMails die vom heimischen PC gesendet wurden (nur ein Empfänger) sind "schwierig zu verwerten" da man mit geringem Aufwand eMails in den Postausgang / Versendet verschieben kann und damit auch nicht fälschungssicher sind.

eMail Korrespondenz sollte daher IMMER mit mind. einem weiteren Empfänger im CC sein.

Hier empfiehlt es sich seine eigene 2. eMail-Adresse (BCC?) anzugeben und evtl. einer 2. Kontaktadresse des Empfängers und den Empfang der eMail quittieren zu lassen (Lesebestätigung senden) sowie die eMail auf dem Server zu belassen und nicht lokal zu speichern und auf dem Server löschen.

Daher hast du schon mal die Gewährleistung, dass die eMail sicher angekommen ist, Du die eMail-Daten nicht "vorsätzlich/mutwillig" ändern/verändern kannst.
cheech2711 Erstellt: 11:24 am 15. Jan. 2011
also rechtskräftig sind Emails auf alle Fälle und beweisen das man Sie geschickt hat ist doch wohl gar kein Problem:-) @ Hitman ich weiß was Du meinst, bei der Telekom zum Bsp. war der Widerruf per Mail kein Thema und klar gibt es Firmen wo man sich wirklich die Finger wund schreibt, in meinem Fall hier wurde ja auf meine Widerrufsmail geantwortet nur halt nach 2 Wochen und bereits gestartetem Versand. Ich bin hier klar auf der sicheren Seite und Schade das wir in diesem Fall nicht in Amerika sind und das wenn ich zu einem Anwalt gehen würde, diesen Idioten lediglich die Kosten in Rechnung stellen könnte. In Amerika könnte ich auf seelische Terror klagen:lol: und 2 Millionen Schadensersatz rausholen...:ocinside:
The Papst Erstellt: 0:49 am 15. Jan. 2011
Es gibt da so ein gewisses Gericht aus Hamburg, dass sogar Mahnungen per Mail für rechtskräftig hält.

Rein theoretisch müssten die die EMails glaube ich sogar 10(?) Jahre aufbewahren, weil es Geschäftskorrespondenz ist.
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rage82 Erstellt: 19:28 am 14. Jan. 2011
und beweist mit deinem sendebericht, dass es beim gegenüber angekommen ist? oder per evn?
KakYo Erstellt: 18:33 am 14. Jan. 2011
Mit nem Fax ist man einfach auf der sicheren Seite, ich kann das Ding unterschreiben und es ist rechtsgültig. Email brauchen dazu afaik ne Signatur und mein Vertragspartner muss sowas auch akzeptieren (man kann sowas wohl auch in den AGBs ausschliessen?)

Problem bei ner email bleibt halt immer, das ICH beweisen muss etwas abgeschickt zu haben, soll ich denen dann den (geshoppten) Screenshot meines Postausgangs schicken? Viel zu stressig alles..Fax hin...fertig aus.
Hitman Erstellt: 16:47 am 14. Jan. 2011
Wie du meinst. Du siehst ja wie gut es funktioniert.

Ich hab mich immer fusselig geschrieben und es kam nie was an.

Bis ich dann nen Fax rausschickte und dann kam schon meist nach 1-2 Tagen eine entsprechende Antwort. Ist ja auch nur meine Erfahrung.
cheech2711 Erstellt: 16:40 am 14. Jan. 2011
Da muss ich Dich korrigieren, Emails sind schon lange rechtskräftig was auch diverse Gerichtsurteile belegen, in den Firmen angegeben haben Mails nicht bekommen zu haben. Wie gesagt ich arbeite seit mehr als 10 Jahren im Customer Care Bereich und Du kannst heutzutage bei jedem Anbieter per Mail kündigen (Digitale Signatur vorausgesetzt ) und wenns um eine Onlineplattform geht sowieso denn hier gilt das Fernabsatzgesetz und ein Widerruf ist immer per Mail möglich.

eine Kopie jeder Email findest Du im Postausgang :-)

(Geändert von cheech2711 um 16:43 am Jan. 14, 2011)
Hitman Erstellt: 13:13 am 14. Jan. 2011
Tun die ja.

Da eine Email aber nicht Rechtskräftig ist fällt die auch mal gerne untern Tisch. Ebenso sieht es mit Telefongesprächen aus, die "niemals stattgefunden haben".

Wie gesagt, das macht der Großteil von "Kundenhotlines" und auch die Ämter machen genau dasselbe. Das fällt  einfach weg wenn du nicht eine Kopie hast, auf der steht, dass du das hingeschickt hast. Daher sind selbst schriftliche Nachweise null und nichtig, wenn dafür niemand auf der anderen Seite unterschrieben hat.

Das das so nicht richtig ist bestreite ich ja auch nicht. Aber es ändert sich leider nichts dran. Es werden eher noch mehr, die es so machen. Daher bin ich bereit lieber ein paar Cent für son olles Fax zu opfern, als immer hinterher rennen zu müssen.
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