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Beitragsrückblick für Vorratsdatenspeicherung (die neuesten Beiträge zuerst)
wakko0816 Erstellt: 16:51 am 25. März 2008

Zitat von spraadhans um 18:20 am März 19, 2008
BVerfG und nicht BGH



Urks! Ja! Du hast recht.
:bonk:
spraadhans Erstellt: 18:20 am 19. März 2008
BVerfG und nicht BGH
razzzzia Erstellt: 17:38 am 19. März 2008
ich bin ma auf das Fass gespannt, dass vom BVerG im September aufgemacht wird...
Ich denke mal,  da wird einiges  zu dem Thema wie wann welche EU-Schikanen umgesetzt werden dürfen, gesagt werden...
wakko0816 Erstellt: 17:07 am 19. März 2008

Der Eilantrag beim BGH hatte zumindest teilweise Erfolg, und nun ist die
Weitergabe und Nutzung der Daten vorerst auf schwere Straftaten eingeschränkt.
Gespeichert wird trotzdem weiter.

Quelle: golem.de
Venom Erstellt: 12:18 am 7. März 2008

Liebe Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer,

Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die
Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer.

Ich danke Ihnen auf diesem Wege für das mir entgegengebrachte Vertrauen, für die Unterstützung der Initiative des
Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und ganz besonders den Helfern des AK, die es erst möglich gemacht
haben, dass die Organisationsarbeiten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Februar abgeschlossen
werden konnten. Immerhin 3.465 Arbeitsstunden haben die Mitarbeiter meiner Kanzlei und des AK gebraucht, um die
Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen. Warum der Aufwand? Es ist nicht damit getan gewesen, die
Adressen einzugeben, nein, die schriftlichen Vollmachten müssen dem Bundesverfassungsgericht im Original
vorgelegt werden. Dabei musste jede Vollmacht einzeln überprüft werden. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen
aller Beschwerdeführer umfasst 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten füllten 12 Umzugskartons.

Wie geht es weiter?
Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten
Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für
unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des
Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und
zwar voraussichtlich noch im Monat März. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. Die
Schriftsätze können Sie auf meiner Webseite und der Webseite des AK einsehen.

Noch ein paar wichtige Formalien:

Mein Aktenzeichen für dieses Verfahren lautet: 82-06
Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: 1 BVR 256/08
Sie sind als Beschwerdeführer zu 22517 aufgeführt.

Diese email ist zugleich Ihre Mandatsbestätigung

Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten werden für die Dauer des Verfahrens in meiner Kanzlei zum
Zwecke der rationellen Bearbeitung der Beschwerde in elektronischer Form zur Durchführung des
Mandatsverhältnisses gespeichert und ggfls. geändert, § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Die von Ihnen
eingereichte Vollmacht liegt mir in eingescannter Form vor. Alle mit Ihren Daten befassten Mitarbeiter haben eine
Verschwiegenheitserklärung abgegeben. Dem Bundesverfassungsgericht habe ich Ihre Daten zunächst nur in
ausgedruckter Form zu Verfügung gestellt. Die Angaben zum Namen, Anschrift, Beruf und Betroffenheit werden dem
Gericht auch in elektronischer Form übermittelt, die Weitergabe Ihrer email-Adresse, der Telefon- oder Faxnummer ist
dagegen nicht vorgesehen.

Ich werde die Namen der Beschwerdeführer nicht veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Auch das Gericht wird
die Namen nicht veröffentlichen.

Alle bei mir gespeicherten Daten unterliegen dem Mandatsgeheimnis und werden nach Beendigung des Mandates
gelöscht.

Ich bitte um Verständnis, dass es schwer ist, auf alle Einzelfragen von fast 35.000 Mandanten einzugehen. Ich bitte
daher möglichst von Korrespondenz in dieser Sache abzusehen.

Mit den besten Grüssen aus Berlin
bin ich Ihr
Meinhard Starostik
Rechtsanwalt/vereidigter Buchprüfer

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The Papst Erstellt: 15:02 am 27. Feb. 2008
Reaktion auf das heutige Urteil des BVG zum Thema Onlinedurchsuchung.
spraadhans Erstellt: 17:14 am 16. Feb. 2008
unsere staatsregierung kann es nicht abwarten und will / hat (?) zum thema online-durchsuchung ein eigenes gesetz verabschieden (et)
Ino Erstellt: 16:15 am 16. Feb. 2008

Zitat von razzzzia um 15:56 am Feb. 13, 2008
Ein großes :thumb: für Bayern. Endlich traut sich mal ne Regierung zu zeigen, was sie davon hält, sich an Regeln zu halten.







was war den da ?
spraadhans Erstellt: 18:10 am 15. Feb. 2008
und das obwohl unser halbes kabinett aus juristen besteht...
razzzzia Erstellt: 15:56 am 13. Feb. 2008
Ein großes :thumb: für Bayern. Endlich traut sich mal ne Regierung zu zeigen, was sie davon hält, sich an Regeln zu halten.



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