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Beitragsrückblick für CloneCD ist wieder da ! (die neuesten Beiträge zuerst)
Michi123 Erstellt: 23:43 am 30. Sep. 2004

Zitat von kammerjaeger am 23:09 am Sep. 30, 2004

Zitat von QnkeI am 19:04 am Sep. 30, 2004
Das Gesetz gilt in der Weise rückwirkend, dass man alte Spiele auch nicht kopieren darf! Bereits vorhandene Sicherheitskopien von früher sind aber nicht verboten.




Wie will man überprüfen, wann die Kopie gemacht wurde? :noidea:



Braucht man doch garnicht.

Nur das Wissen um den verwendeten Kopierschutz reicht völlig aus dennn der ändert sich ja nicht.
kammerjaeger Erstellt: 23:09 am 30. Sep. 2004

Zitat von QnkeI am 19:04 am Sep. 30, 2004
Das Gesetz gilt in der Weise rückwirkend, dass man alte Spiele auch nicht kopieren darf! Bereits vorhandene Sicherheitskopien von früher sind aber nicht verboten.




Wie will man überprüfen, wann die Kopie gemacht wurde? :noidea:
QnkeI Erstellt: 19:04 am 30. Sep. 2004
Das Gesetz gilt in der Weise rückwirkend, dass man alte Spiele auch nicht kopieren darf! Bereits vorhandene Sicherheitskopien von früher sind aber nicht verboten.

Das Spiel kam nach dem Gesetz raus und natürlich gilt der Lizenztext in Deutschland und der Hersteller darf das Gesetz in dieser Weise aushebeln!
Michi123 Erstellt: 2:15 am 30. Sep. 2004
@Eisenblut

So sehe ich das auch.
Wollte das nur mal abgleichen.


@Kammerjäger


Klar dein Einwand mit der Fähigkeit des Lesegerätes ist schon einleuchtend.
Aber selbst wenn man damit vorläufig durchkommt wird man einfach Geräte mit diesen Fähigkeiten aus dem Handel verbannen und den Besitz schlicht verbieten bzw. Lizensieren.
Damit wäre auch der Weg zu Geräten die Moduliert Kopieren können gleich verbaut.

Ich habe nicht ohne Hintergedanken die Allbandempfänger als Vergleich eingebracht.
dort hat man auch jahrelang rumgetrickst und mit den Behörden versteck gespielt.
Der Besitz bzw. die Einfuhr ohne Genemigung wurden verboten und damit war der Spuk vorbei.

Bei den Medien läuft es sinngemäß auf das gleiche hin.
Die Technische Grundlage wird beschnitten so das keine Software der Welt noch 1:1 Kopien ermöglichen wird.(Jedenfalls in Deutschland nicht).

Das ist natürlich nur eine Vermutung aber die Zeichen deuten darauf hin das es so in etwa laufen wird.
Der Gesetzgeber tut sich zwar in Sachen "Computer" immernoch schwer aber auf Dauer wird da noch was kommen.

PS: Ich habe das Gutachten gelesen und ich sehe immernoch keinen "Stichhaltigen" Grund.

Wie Eisenblut schon vorhin mit den DVD-Kopien angedeutet hat ist so ein Gutachten kein Garant dafür auch unbedingt Recht zu bekommen.

Für meinen Geschmack ist die dortige Beweislage recht dünn um eine Wirkung zu haben.
kammerjaeger Erstellt: 1:21 am 30. Sep. 2004

Zitat von Michi123 am 0:07 am Sep. 30, 2004

Wir reden ja eigentlich über das Generelle und da sagt der Gesetzgeber eben derzeit das die Umgehung eines Kopierschutzes nicht erlaubt ist und belegt es auch einigermassen warum es so geregelt ist.



Und genau an diesem Punkt setzt das Gutachten ja an.
CloneCD umgeht keinen Kopierschutz, sondern kopiert nur das, was das CD-Laufwerk ausliest (bzw. lesen kann).
Somit ist CloneCD kein Tool zur Umgehung eines Kopierschutzes -> legal !

P.S.: Hast Du das Gutachten überhaupt gelesen? :noidea:
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Eisenblut Erstellt: 1:06 am 30. Sep. 2004

Zitat von Michi123 am 0:07 am Sep. 30, 2004

Noch ne Frage:

Gilt das Gesetz rückwirkend oder nur für Titel die nach inkrafttreten erschienen sind und wie ist es mit der Teritorrialen begrenzung ?



Kein Gesetz wirkt rückwirkend, also für Handlungen vor dem Inkrafttreten. Das Gesetz gilt aber für alle Kopierschutze, also auch für Programme, die vorher erschienen sind. Weiter darfst du auch keine Tools mehr veräussern, die ein Umgehen gestatten. Du kannst diese aber behalten, darfst sie jedoch seitdem micht mehr dazu benutzen, einen Kopierschutz zu umgehen. Sehr schick ist z.B., wenn du eine alte Computerbild mit CD über eBay verkaufst und eine Abmahnung über 1800,- Euro bekommst, weil da irgendweine alte Version von CloneCD drauf ist. Anleitungen zur Umgehung sind übrigens auch tabu, also besser solche Zeitungen entsorgen.
Michi123 Erstellt: 0:07 am 30. Sep. 2004
Gut,die ist ausdrücklich genemigt aber eben nur eine Ausnahme.

Gilt der Lizenztext auch in Deutschland und von wann ist das Spiel ?

Wir reden ja eigentlich über das Generelle und da sagt der Gesetzgeber eben derzeit das die Umgehung eines Kopierschutzes nicht erlaubt ist und belegt es auch einigermassen warum es so geregelt ist.

Im Klartext betrifft das ganze nur Medien die überhaupt einen Kopierschutz haben und bei denen eine Kopie ,wie beschrieben,nicht ausdrücklich genemigt ist.

Noch ne Frage:

Gilt das Gesetz rückwirkend oder nur für Titel die nach inkrafttreten erschienen sind und wie ist es mit der Teritorrialen begrenzung ?



Meinem Argument mit dem Dongle muß ich noch erklärenderweise hinzufügen das ich mich da auf das Backup für das Dongle beziehe da auch diese mal hops gehen können.
Da gab es zb. noch nie einen Spielraum.


Ich hätte da aber noch eine Frage aus reiner Neugier:

Was stellt einige denn mit ihren originalen an das sie unbedingt eine "Sicherungskopie" brauchen ?

Ob nun die Paragraphen nochmal geändert werden ist mir relativ egal aber eindeutig sollte es sein damit man nicht zufällig auf die Nase fliegt.
QnkeI Erstellt: 14:20 am 29. Sep. 2004
Halten wir fest:

Sicherungskopien sind nicht generell verboten!

Bei Republic - The Revolution, was glaub ich durch Safedisc oder Securom geschützt ist, steht mir nach dem Lizenztext zu, eine Sicherungskopie für den privaten Gebrauch anzufertigen.
Michi123 Erstellt: 12:08 am 29. Sep. 2004
Sehe ich nicht so.

Beim Filmchenschauen am PC ist keine Schnittstelle zum Aufzeichnen vorgesehen und beim Auslesen (Also bei der normalen vorgesehenen Nutzung) auch nicht.

Also kann man das "Mitschneiden" als eine art unerlaubtes "abhöhren" sehen was wiederum unter gewisse Gesetze fällt.

Ich kann eine Software von CD Kopieren aber was mache ich mit dem Dongle ?  
kammerjaeger Erstellt: 9:19 am 29. Sep. 2004
Es ist doch wohl Fakt, daß jeder eine private Archiv-Kopie anlegen darf, solange man dabei keinen Kopierschutz mittels Software umgeht.
Ist dies nicht möglich, so muß der Hersteller bzw. Lizenzinhaber einem die passenden Werkzeuge zur Hand geben.
D.H. grundsätzlich sind (unter bestimmten Voraussetzungen) Kopien erlaubt.

Das Gutachten geht in erster Linie der Frage nach, ob CloneCD einen Kopierschutz umgeht oder aber das Laufwerk.

Wenn der Anwender wissentlich eine Software zur Umgehung eines Kopierschutzes einsetzt, so wäre es strafbar. Dies ist jedoch nicht der Fall, da nur die Daten so kopiert werden, wie das Laufwerk sie ausliest.

Somit ist nicht CloneCD strafbar, sondern wenn überhaupt müssten einige Laufwerke verboten werden. Für den Anwender ist aber nicht ersichtlich, ob ein Laufwerk einen Kopierschutz knackt oder nicht.
Somit handelt er nicht strafbar.
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