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Beitragsrückblick für Steuer zurück beim Versand ins Ausland? (die neuesten Beiträge zuerst)
maxpayne Erstellt: 1:58 am 24. Sep. 2009
der artikel geht nach kanada. da kostet der versand schon ne schweinekohle, da wären die 19% weniger echt mehr als willkommen gewesen.

@poschy
das ist klar. nur kann ich für einen teuren artikel als warenwert nicht 20 euro angeben. so dumm ist der zoll nicht. was ich total ätzend finde: die steuern+zoll werden auf warenwert inklusive versand berechnet. sogar bei 20 euro warenwert und 400 euro versand wäre das eine nicht zu verachtende summe! :blubb:

kann ich mir nicht einfach ein gewerbe anmelden und es dann ohne steuer vom händler kaufen und dann weiterschicken? oder ist damit zu viel arbeit und papierkram verbunden? kenne mich mit gewerbeschein und dergleichen nicht aus.
DarkFacility Erstellt: 16:20 am 23. Sep. 2009

Zitat von spraadhans um 13:54 am Sep. 23, 2009
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, als ein Ausländer bei mir etwas gekauft hat. Der wollte dann auch nachträglich die USt. zurück haben, was, wenn ich mich recht erinnere, nicht ging, weil ich die Rechnung hätte anders schreiben müssen...




dann hätte er dir nur die ausfuhrbescheinigung geben sollen (gibt es beim zoll). du mußtest auf jeden fall die steuer ausweisen und auch abführen, weil du keinen beleg hattest, dass der artikel ins drittland verschafft wird. wird dir nachträglich allerdings die ausfuhrbescheinigung gegeben, bist du verpflichtet den umsatz als steuerfrei zu behandeln und ihm die ust auszuzahlen. (dafür gibt es unternehmen, die das für dich übernehmen, die kosten trägt der käufer) :thumb:


@max: du hast definitiv keine chance die ust wieder zu bekommen, weil du kein unternehmer bist. somit ist es ein verkauf von privat.
mal eine andere frage: in welches land geht der artikel anschließend?
spraadhans Erstellt: 15:38 am 23. Sep. 2009
Und der Empfänger freut sich, wenn der Heimatzoll vor der Tür steht...
poschy Erstellt: 14:52 am 23. Sep. 2009
kaufs doch, und schick`s ihm ohne die rechnung drin als geschenk verpackt.. klappt meistens immer :lol:
maxpayne Erstellt: 14:43 am 23. Sep. 2009
wenn ich ihm einen fast 20%igen rabatt organisieren könnte, dann hätte selbstverständlich auch ich etwas davon. und warum sollte ich deutschland das geld gönnen? so zahlt er steuern doppelt, was den preis ordentlich in die höhe treibt.
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spraadhans Erstellt: 14:08 am 23. Sep. 2009
Aber doch nur für ihn und nicht für dich...
maxpayne Erstellt: 14:03 am 23. Sep. 2009
das stimmt. hab mich nochmal telefonisch mit dem örtlichen finanzamt erkundigt. wenn man als privatperson nur weiterverschickt, dann geht das nicht. es muss schon vom händler aus direkt an den käufer gehen, was in meinem fall leider ausgeschlossen ist. 19% in den wind geschossen... shit! :gripe:
spraadhans Erstellt: 13:54 am 23. Sep. 2009
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, als ein Ausländer bei mir etwas gekauft hat. Der wollte dann auch nachträglich die USt. zurück haben, was, wenn ich mich recht erinnere, nicht ging, weil ich die Rechnung hätte anders schreiben müssen...
maxpayne Erstellt: 13:20 am 23. Sep. 2009
die dame beim zoll meinte, es ginge wohl nicht. sie klang aber auch nicht wirklich überzeugend. da ruft man schon direkt bei denen an und kriegt keine vernünftige auskunft... also angeblich ginge das nur über den händler, der die rechnung bereits ohne mwst ausstellen müsste, was in meinem fall aber nicht möglich ist. :blubb:

@spraadhans
irgendeine idee, wo ich mich noch zusätzlich darüber informieren könnte? vielleicht rufe ich mal beim finanzamt an? :noidea:

edit: der sachverhalt hat sogar das finanzamt überfordert! :lol: dadurch, dass ich als zwischenstelle fungiere, ists auf jeden fall problematisch, da es sich theoretisch wie ein privat-zu-privat-verkauf darstellt, so die auskunft. verkaufen tu ich aber eigentlich nichts. ich glaube ich muss einen steuerberater fragen. jemand hier zufällig in dem bereich tätig? :biglol:

(Geändert von maxpayne um 13:36 am Sep. 23, 2009)
spraadhans Erstellt: 13:11 am 23. Sep. 2009
Ich glaube, der Steuerpflichtige muss den Antrag stellen, sprich der Empfänger.
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