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Beitragsrückblick für Steuerabgaben bei Kurzzeitbeschäftigung? (die neuesten Beiträge zuerst)
kammerjaeger Erstellt: 23:41 am 12. Juni 2008
Naja, wenn Du sonst nix verdienst, wirst Du es ja ohnehin beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zurück bekommen. Aber rechne mal mit ca. 250,- Abzug (grobe Schätzung, die auch davon abhängt, wie sich das Geld auf die zwei Teilmonate verteilt). Mit den Versicherungen wäre es etwa das dreifache!

crazy Erstellt: 21:47 am 12. Juni 2008
mhhh...das ist ja blöd, dass ich Steuern abgeben muss. Was solls...

Wisst ihr ungefähr wie viel ich abgeben muss, wenn ich in 6 Wochen ca. 2500 € abgeben muss? Ich bin Steuerklasse 1.

Unverheiratet, keine Kinder, 20 Jahre alt.
Hitman Erstellt: 21:10 am 12. Juni 2008
Wo wir grad bei Gesetzen und so sind.

Wann bin ich berechtigt Schüler-Bafög zu bekommen. Und bitte keinen Internet-Link da blick ich nämlich nicht durch.

Es geht um 2 Jahre Techniker in Vollzeitform und ich bin 22 Jahre alt. Eigener Haushalt.

Dankö!
DarkFacility Erstellt: 19:34 am 12. Juni 2008
ja sorry, aber halbwissen ist bei solche sachen immer schädlich und dann lieber zurückhalten mit der eigenen aussage :thumb:

falls es dich interessiert: SGB V §6
LieutenantDan Erstellt: 19:32 am 12. Juni 2008
Jaaa, nun macht das net so Fachmännisch, das meinte ich doch damit... :godlike:
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DarkFacility Erstellt: 19:29 am 12. Juni 2008

Zitat von LieutenantDan um 19:26 am Juni 12, 2008
ach, das mit der kurzzeitbeschäftigung hab ich überlesen...
Minijober sind als Arbeitnehmer afaik steuer-und sozialversicherungsfrei, nur halt nicht für die Arbeitgeber!




NEIN. nur weil die keine abzüge (u.U.) haben, heißt das nicht, dass die deswegen befreit sind!
wenn du mal ins sozialgesetzbuch schauts, siehst du, das es nur ne handvoll befreiungen gibt. minijobber sind nicht dabei.
da die leutz aber bei 400€ zu wenig bekommen würden, zahlt der arbeitgeber alles (aber nicht immer, z.b. pauschsteuer) :thumb:
LieutenantDan Erstellt: 19:26 am 12. Juni 2008
ach, das mit der kurzzeitbeschäftigung hab ich überlesen...
Minijober sind als Arbeitnehmer afaik steuer-und sozialversicherungsfrei, nur halt nicht für die Arbeitgeber!

DarkFacility Erstellt: 19:20 am 12. Juni 2008
hallo?

minijob (400€-job) und kurzzeitig beschäftige sind nicht gleiche!
und nebenbei: minijob ist nicht steuer- und sozialversicherungsfrei. :thumb:
LieutenantDan Erstellt: 19:14 am 12. Juni 2008
Unter 400€ ist doch steuer- und sozialversicherungsbefreit!
Da bin ich mir ziemlich sicher. Sonst würde die 400€ jobberei ja keinen Sinn machen.
DarkFacility Erstellt: 7:26 am 12. Juni 2008
jep, steuern werden fällig, nur man ist sozialversicherungsfrei (bis 2 monate beschäfftigung und irgendein höchstbetrag gibt es da nach) :thumb:
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