Beitragsrückblick für Musik hören beim Roller fahren erlaubt? (die neuesten Beiträge zuerst)
Gibtnix
Erstellt: 14:53 am 13. April 2007
Zitat von The Papst um 14:13 am April 13, 2007 Und die Stereo Helm Systeme gibts legal zu kaufen, daher wirds wohl kaum verboten sein...
hmm, wir sind aber immernoch in Deutschland... da sind die Vorschriften nicht logisch
wenn jemand konkret weiß wo es steht wärs prima, ansonsten thx allerseits
The Papst
Erstellt: 14:13 am 13. April 2007
Und die Stereo Helm Systeme gibts legal zu kaufen, daher wirds wohl kaum verboten sein...
TheOne
Erstellt: 13:45 am 13. April 2007
Ich hab auch ne Funkanlage von Fahrer zu Fahrer... Wenn ich mit nem Freund unterwegs wars nervig anzuhalten Bzw machts Laune sich mit nem Kollegen während der Fahrt zu unterhalten
Außerdem hatte das System auch ein eingebautes Radio... Also von daher
eskimo
Erstellt: 13:37 am 13. April 2007
Mit einem Ohr muss es auf jeden Fall erlaubt sein, sonst hätten die Fahrschulen ein kleines Problem, wenn jemand nen Zweirad Führerschein macht. (Läuft ja alles über Funk und Ohrstöpsel).
TheOne
Erstellt: 10:21 am 13. April 2007
Ok da bin ich jetzt überfragt.. Weiß eventuell Google was? Also überall wo ich nachlese, sieht man nur das alle wissen, dass es mit einem Ohr erlaubt ist... Aber ich find nichts von der StVO oder so
ok, weiß denn jemand auch zufällig wo genau steht, dass das erlaubt ist? also wo in welchem Vorschriftensammelsurium oder Gesetzeswälzer oder wo auch immer
The Papst
Erstellt: 22:09 am 12. April 2007
Man darf ja auch über im Helm integrierte Kopfhörer hören.
Steffen545
Erstellt: 22:06 am 12. April 2007
und wenn, dann zieh deinen helm so aus, das er dir ein stöpsel aus dem ohr zieht. Geht eigendlich ganz gut.
TheOne
Erstellt: 19:39 am 12. April 2007
Wenn du den Helm abnimmst und kein Stöpsel steckt im Ohr bzw nur einer. Kann er dir GAR nichts ^^
//edit Fakt ist einfach, dass du Musik hören darfst
(Geändert von TheOne um 19:40 am April 12, 2007)
Gibtnix
Erstellt: 19:37 am 12. April 2007
also ich hatte bisher nur eine Kontrolle und da musste ich aber den Helm net auszeihen; aber das war auch nur unser "Dorfpolizist" der mich kennt^^.
Aber was ist denn jetzt, wenn ich angehalten werde, den Helm ausziehen muss und siehe da ich hab Ohrstöpsel an (also einen drin und einen raus bzw. beide raus) bzw. um den Hals hängen. Kann ich dann belangt werden nach dem Motto "du hast aber mit beiden gehört"?
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