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Beitragsrückblick für Fehllieferung bei ebay (die neuesten Beiträge zuerst)
ueker123 Erstellt: 11:07 am 29. Juli 2006

Zitat von Lars oha um 10:18 am Juli 29, 2006

Zitat von Kuhmoerder um 10:16 am Juli 29, 2006
die stvo betrifft auch jeden, und hat die jemand zu hause stehen ??



Nö, muss man auch nicht. Wozu gibts Internet und Google? :lol:



Kann man auch auf das BGB beziehen!!!
Lars oha Erstellt: 10:18 am 29. Juli 2006

Zitat von Kuhmoerder um 10:16 am Juli 29, 2006
die stvo betrifft auch jeden, und hat die jemand zu hause stehen ??



Nö, muss man auch nicht. Wozu gibts Internet und Google? :lol:
Kuhmoerder Erstellt: 10:16 am 29. Juli 2006
die stvo betrifft auch jeden, und hat die jemand zu hause stehen ??
DexterDX1 Erstellt: 8:15 am 29. Juli 2006

Zitat von spocky1701 um 1:12 am Juli 29, 2006

Schaut ins BGB. Was? Kennt Ihr nicht? Dann habt Ihr jetzt einen guten Grund dazu.

Nicht wirklich produktiv wie ich finde :noidea:
Zumale wohl kaum jemand eins zu Hause stehen hat...

[...] Seine Schuld :-P



Das sollte man einfach zu hause stehen haben. Was da drin steht betrifft doch schließlich jeden.
spocky1701 Erstellt: 1:12 am 29. Juli 2006

Schaut ins BGB. Was? Kennt Ihr nicht? Dann habt Ihr jetzt einen guten Grund dazu.

Nicht wirklich produktiv wie ich finde :noidea:
Zumale wohl kaum jemand eins zu Hause stehen hat...

Ob das ganz so einfach ist, wie das Beispiel vom Optimierer weiß ich nicht, aber der Vergleich mit der gefundenen Geldbörse ist AFAIK auch ganz und gar nicht passend. Ich denk mal die jeweils anwendbaren Gesetze stehen nichtmal zusammen in einem Buch

Trotzdem würde ich vermuten, dass dir keiner den Kopf abreisen kann, wenn du/dein Freund die Platten behälst!
Hätte da auch gar kein schlechtes Gewissen...
Hat noch nicht mal was mit besch****en zu tun! Erst wenn sich der Verkäufer diesbezüglich mit dir in Verbindung setzt und du dann trickst. Und wenn er das innerhalb ner gewissen Zeit nicht macht... Seine Schuld :-P
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CMcRae Erstellt: 22:29 am 28. Juli 2006
hehehe...geiler spruch..
nummer47 Erstellt: 21:28 am 28. Juli 2006
wenn du nicht besch****t tuts der nächste..
CMcRae Erstellt: 20:47 am 28. Juli 2006
also ganz ehrlich...hab schon einiges mal auch net bekommen bei ebay...und von shops auch...musste deswegen auch schon 3 mal zum anwalt....gut das war aber auch vor ein paar jahren...ich würde die platten aber behalten...weil wenn ich meine geldbörse verliere...bekomm ich die vielleicht wieder...aber das bargeld ist doch weg....in 99,99 % der fälle....ist zwar sch****e gegenüber ehrlichen shops und verkäufer bei ebay....aber wie gesagt ich bin auch schon mal auf die nase gefallen...
Der Optimierer Erstellt: 13:44 am 28. Juli 2006
Moin,

also ich kann mich an einen Fall aus der Wirtschaftsprivatrecht-Vorlesung erinnern bei dem es um folgendes ging:

Dir wird ohne Bestellung etwas zugeschickt, du behälst es, der Versender verlangt dann die Bezahlung. Weder hat er Anrecht auf die Bezahlung der Ware, noch muss man diese zurück schicken.

Aber in deinem Fall hast du einen Kaufvertrag über 1 Platte abgeschlossen. Das verpflichtet dich 1 Platte zu zahlen, und den Vertragspartner dir 1 Platte zu zu schicken. Schickt er drei Platten kann er nicht verlangen das du die anderen 2 bezahlst. Er kann allerdings die Herausgabe der 2 Platten verlangen (natürlich zu seinen Kosten).

Ich würde die beiden Platten erstmal liegen lassen und einige Zeit warten. Schließt der Vertragspartner das Geschäft mit der Bewertung ab und meldet sich nicht is die Sache wohl gegessen. Zudem muss er erstmal beweisen das er dir 3 Platten geschickt hat. Wenn du natürlich so freundlich bist und dieses bestätigst, so musst du sie zurückgeben.  
Kuhmoerder Erstellt: 11:23 am 28. Juli 2006
wart ab, der wird sich schon melden wenn er was vermisst....
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