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Joshi Erstellt: 23:43 am 24. Feb. 2015
Erben ohne Testament setzt irgendeinen Grad der Verwandschaft voraus. Aus diesem Grund ist ein Stiefbruder niemals erbberechtigt.

Im konkreten Fall ist die uneheliche Tochter die Alleinerbin. Selbst wenn diese das Erbe ablehnen sollte, geht der Stiefbruder des Verstorbenen leer aus.
gabiza7 Erstellt: 21:48 am 24. Feb. 2015
Wie hoppel schon richtig geschrieben hat, erbt dann die Tochter, wenn die Frau des Stiefbruders deines Vaters nicht mehr lebt (außer sie schlägt das Erbe aus). Kinder sind nämlich Erben 1. Ordnung - dabei spielt es, soweit ich richtig informiert bin - auch keine Rolle, ob sie ehelich oder unehelich sind.

Übrigens, will nicht unterstellen, dass das bei dem Fall zutrifft, aber nur als Info: Würden Schulden geerbt werden, würde ich mich rechtzeitig drum kümmern, das Erbe auzuschlagen und nicht erst, wenn der Brief vom Amt kommt, dass man der nächste in der Erbfolge ist.

Mein Beileid übrigens für dich und deine Familie.

(Geändert von gabiza7 um 21:53 am Feb. 24, 2015)
NoBody Erstellt: 15:45 am 23. Feb. 2015

Zitat von naKruul um 0:28 am Feb. 22, 2015
Dazu fällt mir nur ein: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!

Sorry für OT, musste aber sein!:ocinside:



naKruul Erstellt: 0:28 am 22. Feb. 2015
Dazu fällt mir nur ein: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!

Sorry für OT, musste aber sein!:ocinside:
hoppel Erstellt: 12:20 am 21. Feb. 2015
Kinder kriegen immer alles, wenn sie aber ausschlagen sollte ist Dein Vater dran.

Erbfolgetabelle
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gipskopf Erstellt: 11:40 am 21. Feb. 2015
Frage:
Mein Vater sein Stiefbruder liegt im sterben  

die Ehefrau  des Stiefbruders  ist auch schon verstorben

Der Stiefbruder hat eine Tochter aus erster Ehe unehelich
Es gibt also nur noch diese 2 Personen

Mein Vater  (Steifbruder)
Die Tochter vom Stiefbruder (unehelich)

Wer erbt was?
Ich glaube die Stieftochter von meinem Vater sein Stiefbruder währe allein erbe? sehe ich das richtig?


(Geändert von gipskopf um 11:41 am Feb. 21, 2015)
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