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Joshi
Erstellt: 23:43 am 24. Feb. 2015
Erben ohne Testament setzt irgendeinen Grad der Verwandschaft voraus. Aus diesem Grund ist ein Stiefbruder niemals erbberechtigt.
Im konkreten Fall ist die uneheliche Tochter die Alleinerbin. Selbst wenn diese das Erbe ablehnen sollte, geht der Stiefbruder des Verstorbenen leer aus.
gabiza7
Erstellt: 21:48 am 24. Feb. 2015
Wie hoppel schon richtig geschrieben hat, erbt dann die Tochter, wenn die Frau des Stiefbruders deines Vaters nicht mehr lebt (außer sie schlägt das Erbe aus). Kinder sind nämlich Erben 1. Ordnung - dabei spielt es, soweit ich richtig informiert bin - auch keine Rolle, ob sie ehelich oder unehelich sind.
Übrigens, will nicht unterstellen, dass das bei dem Fall zutrifft, aber nur als Info: Würden Schulden geerbt werden, würde ich mich rechtzeitig drum kümmern, das Erbe auzuschlagen und nicht erst, wenn der Brief vom Amt kommt, dass man der nächste in der Erbfolge ist.
Frage: Mein Vater sein Stiefbruder liegt im sterben
die Ehefrau des Stiefbruders ist auch schon verstorben
Der Stiefbruder hat eine Tochter aus erster Ehe unehelich Es gibt also nur noch diese 2 Personen
Mein Vater (Steifbruder) Die Tochter vom Stiefbruder (unehelich)
Wer erbt was? Ich glaube die Stieftochter von meinem Vater sein Stiefbruder währe allein erbe? sehe ich das richtig?
(Geändert von gipskopf um 11:41 am Feb. 21, 2015)
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