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spraadhans Erstellt: 8:18 am 15. April 2009

In die andere Richtung scheint dies aber nicht zu gelten...  


Doch tut es:

358 Abs. 2 BGB.

Der wikipedia Artikel ist da aber etwas unglücklich formuliert.

kammerjaeger Erstellt: 1:51 am 15. April 2009

Zitat von spraadhans um 15:43 am April 14, 2009
Genau genommen 2 Wochen.

Hier steht noch bisserl was:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherdarlehensvertrag



:noidea:
So wie ich das verstehe, kann dem Verkäufer da wenig "passieren".
Der Kreditnehmer kann zwar das Darlehen innerhalb von zwei Wochen widerrufen (und dann das Geld anderweitig beschaffen), nicht aber den Kaufvertrag, sofern er nicht unter das FAG fällt.
Anders herum wird bei einem Widerruf des Kaufvertrages (was z.B. per FAG ja möglich wäre) auch gleichzeitig ein Widerruf des Darlehens machbar, da es sich um ein verbundenes Geschäft handelt (klick). In die andere Richtung scheint dies aber nicht zu gelten...

spraadhans Erstellt: 15:43 am 14. April 2009
Genau genommen 2 Wochen.

Hier steht noch bisserl was:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherdarlehensvertrag

PS:

Ich hatte nie irgendwelche Schwierigkeiten...

(Geändert von spraadhans um 15:44 am April 14, 2009)
moosy Erstellt: 15:24 am 14. April 2009
Vielen Dank für die Infos
Der Widerruf des Kaufvertrages würde sich hier dann aber auf die gesetzlichen 14 Tage beziehen sehe ich das richtig?

Gruss Moosy
spraadhans Erstellt: 14:57 am 14. April 2009
Klingt zwar in der Fantasie recht schön aber es läuft etwas anders:

M.W. gibt es nur wenige Banken, die sich auf Händlerfinanzierung spezialisiert haben, bei meinen Kunden habe ich das damals über die CC-Bank abgewickelt.

Voraussetzungen (außer vielleicht der Gewerbeanmeldung) braucht man eigentlich keine.

War alles super easy, Kunde kommt, füllt Vertrag aus, Vertrag wird gefaxt oder anderweitig durchgegeben, im Normalfall mit vorläufiger Zu- oder Absage. Geld ist nach ein paar Tagen da...


Wichtig:

Durch den Abschluss einer Finanzierung kann der Kunde auch den damit verbundenen Kaufvertrag widerrufen, das sollte man als Händler wissen und einkalkulieren.

Und Rabattaktionen seitens der Bank kann man als Kleinkunde eigentlich vergessen, die horten ihre mächtigen Zinsen (~ab 10%) lieber für die nächste Krise...

Tande Edit:

Eine besondere Erlaubnis braucht es dazu nicht, vgl. 34c GewO.

(Geändert von spraadhans um 15:03 am April 14, 2009)
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moosy Erstellt: 14:19 am 14. April 2009
Genauso war das gedacht.
Kunde kommt, will Beispielsweise Artikel im Wert von 2000€ erwerben.
Ich vermittle einen Finanzierungsvertrag einer ich nenne Sie mal Partnerbank (Sofortige Schufa-Auskunft für den Kunden usw.)
Vertrag wird vermittelt, Bank bezahlt an mich z.B. Kunde bekommt Ware.

nun habe ich gehört das man für so eine Vermittlung bestimmt Vorraussetzungen oder Lizenzen haben muss.

Moosy
Hitman Erstellt: 14:14 am 14. April 2009
Ähm,  was hast du damit zu tun? Viel sinniger ist es natürlich wie du schon sagst eine Bank zu finden, die sogar DIR Prämien zahlt wenn der Auftrag über sie geht.

Denn immerhin bekommst DU das Geld ja dann vollständig, die Bank jedoch bekommt einen Vertrag, mit dem sie durch die Zinsen Gewinn macht.

Naja, wir kennen ja hier keine Größenordnungen, aber ich würde mir so ein paar große Banken rauspicken, da anrufen und zu dem Thema mal anfragen. Wie gesagt, du hast ja im Endeffekt direkt das Geld zur Verfügung, musst dich nachher nicht darum kümmern falls der auf der anderen Seite pleite geht und könntest dafür Provisionen bekommen (kann man sich dann sicher einigen mit der Bank).
moosy Erstellt: 14:06 am 14. April 2009
Hallo

Seid längerem fragen mich ständig Kunden, ob ich nicht auch Finanzierungen anbiete.
Ich vertreibe Computersystem, Serveranlagen etc.
Wie ist sowas zu realisieren?
Braucht man bestimmte Vorraussetzungen?
Wie findet man eine vertrauenwürdige Bank?
Falls Ihr für eine Antwort mehr Daten benötigt einfach fragen.

Vielleicht sind hier ja ein paar Selbstständige die Erfahrungen mit diesem Thema haben.

Gruss Moosy
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