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partygott272
Erstellt: 9:49 am 23. März 2006
Ich würde nen gepolsterten Umschlag nehmen und der Typ hat gesagt, ich solls als Warensendung verschicken.
maxpayne
Erstellt: 4:19 am 23. März 2006
vom gesetz her stimmts wie nummer47 es bereits geschrieben hat. es gibt aber noch sowas wie "kulanz"! am besten du rufst (wichtig: persönlich!) an und sagst, dass du dafür etwas teureres kaufen würdest, vielleicht gibts dann noch einen kleinen rabatt wenn es nette leute sind und die ihre preise nicht zu knapp kalkuliert haben. und sowas kann man doch sicher schon für unter 5 euro versenden oder?
kammerjaeger
Erstellt: 23:38 am 22. März 2006
Korrekt!
nummer47
Erstellt: 19:52 am 22. März 2006
wenn der betrag unter 40€ liegt trägst du die versandkosten. über 40€ der Shop. So stehts im Gesetz.
partygott272
Erstellt: 19:31 am 22. März 2006
Habe nen USB-Stick bestellt und erhalten, aber leider ist er defekt und deshalb habe ich den Shop angerufen, um Auskuft über den Austausch zu bekommen.
Nun haben die gesagt, dass ich entweder umtauschen oder eine Gutschrift nehmen kann, allerdings müsste ich bei Umtausch die Versandkosten alleine tragen und bei Gutschrift würde der Shop nur die Kosten für die Verschickung zu mir bezahlen (wegen der 100€-Grenze - das Teil hat 37€ gekostet).
Muss ich diese Kosten wirklich selbst tragen??
Das Paket kam erst vor 3 Tagen bei mir an und ich möchte keine Gutschrift, sondern einen Umtausch gegen ein anderes Modell, welches mir angeboten wurde.
mfG
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