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OrkEater Erstellt: 14:16 am 8. Juli 2005
Mh, kann ja aber sein, dass die Polizei dann wieder Stress macht, da der Roller noch in den Versicherungspapieren mit 45 eingetragen ist, aber sie nur einen 25'er schein hat. Ob er nun 25 fährt ist glaube ich nebensache :noidea:
quake34ever Erstellt: 0:24 am 8. Juli 2005
andere frage:

wo liegt der preisliche unterschied?

wenn nru geringfügig mehr, könnte man doch nen 45er anmelden und später 25erfahren. in der 45er müsste doch nen 25er mit drni sein, odeR?

PS was habt ihr alle pech, dass ihr nur noch 45er fahren dürft :lol::lol:
ich gehöre mit zu den letzten der 50er
Toxicution Erstellt: 0:20 am 8. Juli 2005
hmmm is mir alles zuviel aufwand. ich lass es einfach und gut isses; trotzdem danke für die hilfe


mfg
Kosmonautologe Erstellt: 23:52 am 7. Juli 2005

Zitat von dergeert um 22:47 am Juli 7, 2005
...
...
wenn die versicherungspolice auf 25km/h ausgestellt wird, ist es evtl halt fahren ohne versicherungsschutz (auch ordnungswidrig oder sogar strafbar). ...



ist vermutlich sogar ne straftat

hab schon fälle mitbekommen... dafür sind manche für in den knast gekommen. jedenfalls wenn se pkw fuhren ohne führerschein und somit versicherungsschutz (haftfpflicht).

(Geändert von Kosmonautologe um 23:53 am Juli 7, 2005)
dergeert Erstellt: 22:47 am 7. Juli 2005
fahren ohne führerschein entfällt schonmal, evtl. auch das fahren ohne abe, da es für den roller mit 45 km/h ja eine abe gibt.

anders wäre es, wenn der roller tatsächlich "offen" wäre und >45 km/h liefe.

wenn die versicherungspolice auf 25km/h ausgestellt wird, ist es evtl halt fahren ohne versicherungsschutz (auch ordnungswidrig oder sogar strafbar).

am besten du redest mal mit der versicherung. vielleicht kann man ihn mit 45 km/h anmelden und später drosseln, dabei aber die versicherung einfach bestehen lassen oder geringfügig abändern.
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Toxicution Erstellt: 23:10 am 6. Juli 2005
was kann mir schlimmstenfalls passieren wenn ich den gedrosselten offen fahre?? mit meinem schein kl B (also auto) dürfte ich ja ungedrosselt fahren, sprich 45km/h. is dann so wie ein getuntes auto ohne tüv-abnaheme oder wie???


mfg
Brusti Erstellt: 13:59 am 6. Juli 2005
hmm "offen" mit 45km/h ?
bei uns in Ö is es so, dass jedes moped auf 45km/h gedrosselt is, aber jedes 2te fährt entdrosslet herum und geht dann ca. 80km/h

aber zu deiner frage. Wenn sie dich erwischen mit eingetragenen 25km/h, du aber n Roler hast, der 45 geht, bist du drann, oder wenn du jetz n unfall baust, zalt die versicherung nix, und du bist automatisc der schuldige
OrkEater Erstellt: 20:28 am 4. Juli 2005
Also das Kennzeichen ist das gleiche. Bloß in den Versicherungs auflagen isses verschieden eingetragen (25 km/h / 45 km/h)

D.h. du müsstest extra eins kaufen. Natürlich kannste den auch als 25'er anmelden und dann offen fahren. Am Kennzeichen sieht man das nicht, nur wenn jmd nach den Papieren etc fragt. Und legal isses natürlich auch nicht :thumb:
Toxicution Erstellt: 20:04 am 4. Juli 2005
:nabend:

also, folgendes "Problem":

meine schwester wird demnächst 15 und hat jetzt einen roller bekommen, der allerdings noch auf 25km/h gedrosselt werden muss. da ich(hab klasse B/auto) auch roller bis 50cm³/45km/h fahren darf, hab ich mir gedacht das ich auch bis er gedrosselt wird damit rumfahren könnte. nur möchte ich für diesen 1 monat nciht extra ein versicherungskennzeichen kaufen, daher folgende frage: is das versicherungskennzeichen dasselbe für den roller ungedrosselt (45km/h) als auch gedrosselt (25km/h) oder müsste ich tatsächlich extra eins kaufen??


mfg




(Geändert von Toxicution um 20:06 am Juli 4, 2005)
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